…Folgeübernehmer der in Rede stehenden Zigaretten anzusehen ist, sodass nach der Aktenlage im Zweifel davon ausgegangen muss, dass er deren erster Übernehmer vom Schmuggler (gewesen) ist und er sohin als Täter nach § 11 3.Fall FinStrG in Betracht kommt. Für den Wahrheitsgehalt der Erstaussage des…
…größeren Wahrheitsgehalt der Erstaussage spricht auch, dass der Berufungswerber in einem Verwaltungsstrafverfahren (vgl. das Erkenntnis des Unabhängigen Verwaltungssenates vom 8. November 2007, Zlen. UVS-1-864/E1-2006, UVS-1-865/E1-2006), unabhängig vom gegenständlichen Einkommensteuerverfahren, erklärt hat, dass er einen Wohnsitz in der…
…Erhalts der Ware wusste oder vernünftigerweise hätte wissen müssen, dass diese vorschriftswidrig in das Zollgebiet verbracht worden sei. Dabei legte die Abgabenbehörde I. Instanz die Aussagen des Bf. vom 24.10.2006 zu Grunde und begründete dies damit, dass den Erstaussagen ein höherer Wahrheitsgehalt zukomme…
…eine Tatsache als erwiesen anzunehmen ist oder nicht. Der Grundsatz der freien Beweiswürdigung bedeutet, dass alle Beweismittel grundsätzlich gleichwertig sind und es keine Beweisregeln (keine gesetzliche Rangordnung, keine formalen Regeln) gibt. Ausschlaggebend ist der innere Wahrheitsgehalt der Ergebnisse der Beweisaufnahmen. Nach ständiger Rechtsprechung genügt es…
…Erstaussagen der beiden Elternteile und des Sohnes in dem vom Bezirksgericht aufgenommenen Protokoll vom 21.6.2005, so kann der Unabhängige Finanzsenat in freier Beweiswürdigung davon ausgehen, dass die Haushaltszugehörigkeit und daher die Anspruchsvoraussetzungen für die Familienbeihilfe gemäß § 2 Abs. 2 FLAG 1967 bei der…
…1 ZollR-DG in Höhe von € 116,01 zur Entrichtung vorgeschrieben. Begründend wurde ausgeführt, dass im Rahmen der freien Beweiswürdigung der Erstaussage des A.B. mehr Wahrheitsgehalt beigemessen werde. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass ein Gesamtschuldverhältnis über den gesamten Betrag mit A.B.…
…in der Erstaussage am 1. Juni 2006 angab - zuständig gewesen ist, weil seine Lebensgefährtin bei einem Bekleidungsunternehmen in Salzburg als Chefsekretärin beschäftigt ist und damit tagsüber - ausgenommen Urlaub - nicht anwesend gewesen sein dürfte um die Einkäufe zu tätigen. Wenn Frau U. weiter angibt, dass der…
…abgegeben, dass er die Wahrheit gesagt hat. Auch der Berufungssenat konnte daher bei der Sachverhaltsbeurteilung im Wesentlichen vom Wahrheitsgehalt der Erstaussage des Erstbesch. und den übrigen Ermittlungsergebnisse ausgehen. Im Gegensatz zum Spruchsenat maß der Berufungssenat den beim Erstbesch. vorgefundenen "Aufzeichnungen" keine entscheidungswesentliche Bedeutung bei, weil…
…Höhe dieser Einkünfte anlangt, sind ebenfalls die Erstaussagen der Zeugen UW, AK, MW und JW als Richtlinie heranzuziehen. Der Wahrheitsgehalt der Behauptungen von Frau MaW bedarf insofern keiner Überprüfung, als ihre Angaben der gegenständlichen Entscheidung ohnehin nicht zu Grunde gelegt werden. Ein Eingehen auf die…
…andererseits in der Replik zur Berufungsstellungnahme des Prüfers eine Beteiligung strikt in Abrede gestellt wird. Nach dem Dafürhalten der Abgabenbehörde zweiter Instanz ist dieser Wertungswiderspruch dahingehend zu lösen, als der gleichsam Erstaussagestatus zukommenden Eintragung der Beteiligung in das Rechenwerk der Bw. ein höherer Wahrheitsgehalt beizumessen…
…Die in der Erstaussage getätigte Angabe, sie hätte der vom Bw. vorgeschlagenen Vorgangsweise sofort zugestimmt, sei dahingehend zu verstehen, dass sie damit den rechtlichen Abwicklungsvorgang gemeint habe und nicht ihre emotionale Seite. Von einem bloßen Nachtrag zum ursprünglichen Kaufvertrag, durch den der von der Käuferseite…
…Gatten der Bw. als alleinigem Käufer abhängig gemacht habe. Nach einer gewissen Bedenkzeit hätte sie sich dann doch zum neuerlich Verkauf an diesen entschlossen. Wie lange diese Überlegungsphase gedauert habe, konnte die Zeugin nicht genau angeben. Die in der Erstaussage getätigte Angabe, sie hätte der…
…zu beurteilen, ob eine Tatsache als erwiesen anzunehmen ist oder nicht. Der Grundsatz der freien Beweiswürdigung bedeutet, dass alle Beweismittel grundsätzlich gleichwertig sind und es keine Beweisregeln (keine gesetzliche Randordnung, keine formalen Regeln) gibt. Ausschlaggebend ist der innere Wahrheitsgehalt der Ergebnisse der Beweisaufnahmen. Nach ständiger…
…Gegebenheiten des gegenständlichen Falles dem Inhalt der Erstaussage vom 23. Februar 2004 ein höherer Wahrheitsgehalt beizumessen und die Besteuerungsgrundlagen gemäß § 184 BAO im Schätzungswege unter Zugrundelegung der vorhandenen Beweismittel festzustellen. Zu schätzen hat die Abgabenbehörde nämlich insbesondere dann, wenn der Abgabepflichtige keine ausreichenden Aufklärungen zu…
…ist der Wahrheitsgehalt der Aussage von MM als erwiesen anzusehen. Von dieser Aussage ausgehend ist daher als erwiesen anzusehen und als Entscheidungsgrundlage festzustellen, dass die M-GmbH Rechnungen, in denen die I-KEG als Rechnungsausstellerin aufscheint, durch Banküberweisungen auf das anonyme Sparbuch mit der Bezeichnung…
…gegenständlichen Falles dem Inhalt der Erstaussage vom 23. Februar 2004 ein höherer Wahrheitsgehalt beizumessen und die Besteuerungsgrundlagen gemäß § 184 BAO im Schätzungsweg festzustellen und dem die vorhandenen Beweismittel zu Grunde zu legen. Zu schätzen habe die Abgabenbehörde nämlich insbesondere dann, wenn der Abgabepflichtige keine ausreichende…
…machen und Einwände zur Protokollierung geltend zu machen. Erfahrungsgemäß kommt der Erstaussage eines Beschuldigten größerer Wahrheitsgehalt zu als jenen Angaben, die im Laufe eines Verfahrens gemacht werden. Seine Angaben, wonach das Zollproblem anlässlich der Einreise mit einem Beamten besprochen und dieser ihn nicht auf die…
…Rechtsprechung sei der Erstaussage regelmäßig höherer Wahrheitsgehalt beizumessen. Zudem habe der Bw. der Aufforderung des Prüfers, das Schriftstück unmittelbar im Anschluss an die Schlussbesprechung zur Einsicht vorzulegen, nicht nachkommen wollen. Aufgrund des geschilderten und dokumentierten Ablaufes müsse davon ausgegangen werden, dass die Nichtauszahlung der Gewinntantieme…
…auf die man sich in der Regel nicht vorbereite; außerdem sei sie dort eher unsicher erfolgt. Jedenfalls existierten Eintragungen und Aufzeichnungen, die das Gegenteil belegten. Damit sei der Erstaussage aber auch nicht mehr Wahrheitsgehalt beizumessen als den Tatsachen. Einer Erstaussage käme lediglich mehr Gewicht zu…
…haben. Dass diese Darstellung im Widerspruch zu seinen Erstaussagen steht, begründete der Bf. damit, dass er entweder die Fragen falsch verstanden habe, bzw. dass nicht richtig übersetzt worden sein könnte. Das Hauptzollamt Linz erachtete es an Hand des geschilderten Sachverhaltes als erwiesen, dass der Bf…