…dass das keine Betriebsausgabe sei, weil ja in § 4 Abs. 3 stehe, der Gewinn ist die Differenz zwischen Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben. Das sei eine Restgröße, ein Substrat. Wenn man dann vom Gewinn ausgehe und einen Freibetrag von maximal 10 % abziehen könne, dann sei das keine…
…als auch Zu- und Abschläge bei Wechsel der Pauschalierungsart vorzunehmen seien. Für nichtbuchführende land- und forstwirtschaftliche Betriebe seien zwei Arten der Gewinnermittlung vorgesehen: Vollpauschalierung (EW bis ATS 900.000,00); Teilpauschalierung (EW zwischen ATS 900.000 und ATS 2.000.000) Während die Teilpauschalierung dem…
…wobei für Lehrverhältnisse, die vor dem 1. Jänner 2003 begonnen haben, auch noch der LFB geltend gemacht werden konnte. Bis zum Auslaufen des LFB besteht somit zwischen Freibetrag und Prämie ein Wahlrecht (sh. Doralt, EStG-Kommentar, RZ 5 zu § 108f). Nach der bis zum Veranlagungsjahr…
…Tz. 3; zit inVwGH 24.6.2003, 1999/14/0015). Das AfA-Wahlrecht zwischen der AfA von 1,5 % (Nutzungsdauer von 67 Jahren) und einer durch Gutachten belegten höheren AfA kann nur im Jahr der Inbetriebnahme des Gebäudes beansprucht werden (FJ 1998, 90, LS 33)…
…Nutzungsdauer im Jahr des Beginnes der Vermietung und Verpachtung (hier 2002) nicht geführt, sei das Wahlrecht zwischen dem Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer und dem gesetzlichen AfA-Satz von 1,5% konsumiert. Eine Änderung der Nutzungsverhältnisse (dauerhafte Nutzung der Wohnung als Seminarräumlichkeit durch immer denselben Mieter…
…zur Entscheidung vorgelegt. Im Telefongespräch vom 6. August 2002 wird der steuerliche Vertreter des Berufungswerbers darauf hingewiesen, dass ein Wahlrecht zwischen Brutto- und Nettomethode grundsätzlich nur dann bestehe, wenn die Umsatzsteuerbeträge einkommensteuerneutral sind und insofern tatsächlich "durchlaufende" Posten vorliegen. Die Umsatzsteuer dürfe keinen Kostenfaktor darstellen…
…Verpachtung dienende Gebäude grundsätzlich eine gesetzliche Nutzungsdauer vorgesehen, von der nur abgewichen werden kann, wenn der Abgabepflichtige einen entsprechenden Nachweis führt. Der Abgabepflichtige hat somit ein Wahlrecht zwischen dem Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer und dem gesetzlich vorgesehenen AfA-Satz (vgl. EStRL 2000, Rz 3143 zu …
…3 KStG 1988 bzw. die Übergangsregelung des § 26a Abs. 16 Z 2 lit. a KStG 1988 solle dem Steuerpflichtigen ein (einmaliges) Wahlrecht zwischen Steuerwirksamkeit und Steuerneutralität der Schachtelbeteiligung ermöglichen. Es könne daher keine Rede davon sein, dass die Bw. versucht habe, ungerechtfertigte Vorteile zu erlangen…
…wenn er den Anteil nicht ohnehin als Erbe oder Vermächtnis nicht mehr erwerbe. Dem überlebenden Teil einer Eigentümerpartnerschaft stehe aber ein Wahlrecht zwischen dem - nicht weiter Begünstigten - Erwerb als Erbe, Legatar oder sonst von Todes wegen einerseits und dem Verzicht auf alle Rechte an der…
…Dies heißt im Weiteren: auch bei Hingabe eines Darlehens an eine inländische Nichtbank fällt für den Zinsertrag keine Kapitalertagsteuer an, ein Wahlrecht zwischen Endbesteuerung mit 25% oder "normaler" Einkommensbesteuerung mit Hälftesteuersatz steht daher überhaupt nicht zur Diskussion, die Kapitalerträge sind mit dem Vollsatz nach Tarif…
…ob hiefür eine einzige (welche?) Methode zur Verfügung stehe oder ob der Abzugsverpflichtete zwischen mehreren (welchen?) Varianten frei wählen könne. Erst recht lasse diese Norm offen, ob ein solches Wahlrecht an (welche?) Bedingungen geknüpft sei oder ob der Abzugsverpflichtete hier wirklich die sprichwörtliche "freie Hand…
…das Vorliegen einer Verbindlichkeit deshalb verneint, weil den Anspruchsberechtigten ein Wahlrecht zwischen zwei Alternativen zusteht und bei Vertragsabschluss nicht feststeht, ob die Bausparkasse zur Rückzahlung der Einlage herangezogen wird oder bei Annahme des Darlehens durch Verrechung mit der anfallenden Abschlussgebühr darauf verzichtet (und diesfalls keine…
…das Vorliegen einer Verbindlichkeit deshalb verneint, weil den Anspruchsberechtigten ein Wahlrecht zwischen zwei Alternativen zusteht und bei Vertragsabschluss nicht feststeht, ob die Bausparkasse zur Rückzahlung der Einlage herangezogen wird oder bei Annahme des Darlehens durch Verrechung mit der anfallenden Abschlussgebühr darauf verzichtet (und diesfalls keine…
…das Vorliegen einer Verbindlichkeit deshalb verneint, weil den Anspruchsberechtigten ein Wahlrecht zwischen zwei Alternativen zusteht und bei Vertragsabschluss nicht feststeht, ob die Bausparkasse zur Rückzahlung der Einlage herangezogen wird oder bei Annahme des Darlehens durch Verrechung mit der anfallenden Abschlussgebühr darauf verzichtet (und diesfalls keine…
…Inland gleichzustellen und mit 25 % zu besteuern, die der Endbesteuerung unterliegen. Im Falle von Einkünften aus ausländischen Dividenden ist das Wahlrecht zwischen Besteuerung mit 25% mit Endbesteuerungswirkung oder Besteuerung mit dem Halbsatz zu gewähren. Es wurde beantragt, die Besteuerung der schwedischen Dividendeneinkünfte mit dem Halbsatz…
…Der Abgabepflichtige habe jedoch ein Wahlrecht dahingehend, eine kürzere Nutzungsdauer als die vom Gesetz angenommene nachzuweisen. Eine Abweichung ist nur vorgesehen, wenn der Abgabepflichtige einen entsprechenden Nachweis führe. Der Abgabepflichtige habe somit ein Wahlrecht zwischen dem Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer und dem gesetzlich vorgesehenen AfA…
…Bezieher niedriger Einkommen, die unter der Besteuerungsgrenze liegen, werden eine Erstattung beantragen können. ..." Zu § 97 wurde erläuternd ausgeführt: "Die Steuerabgeltung ist im übrigen so konzipiert, dass kein Wahlrecht zwischen Steuerabgeltung und einer Regelbesteuerung besteht. Die Steuerabgeltung hat vielmehr zwingenden Charakter. § 97 Abs. 4 stellt hievon…
…den Streitfall bezogen heißt dies: auch bei Hingabe eines Darlehens an eine inländische Nichtbank fällt für den Zinsertrag keine Kapitalertagsteuer an, ein Wahlrecht zwischen Endbesteuerung mit 25% oder "normaler" Einkommensbesteuerung mit Hälftesteuersatz steht daher überhaupt nicht zur Diskussion, die Kapitalerträge sind mit dem Vollsatz nach…
…den Streitfall bezogen heißt dies: auch bei Hingabe eines Darlehens an eine inländische Nichtbank fällt für den Zinsertrag keine Kapitalertagsteuer an, ein Wahlrecht zwischen Endbesteuerung mit 25% oder "normaler" Einkommensbesteuerung mit Hälftesteuersatz steht daher überhaupt nicht zur Diskussion, die Kapitalerträge sind mit dem Vollsatz nach…
…da einem Arbeitnehmer in diesem Zusammenhang wegen der eindeutigen gesetzlichen Bestimmungen kein Wahlrecht zwischen Verkehrsabsetzbetrag und Pendlerpauschale einerseits und der Geltendmachung von tatsächlichen Kosten andererseits eingeräumt ist. Die Hinweise des Berufungswerbers auf eine Berufungsentscheidung und einen Erlass der zuständigen Finanzlandesdirektion können der Berufung letztlich auch…