…die einem steuerlich anzuerkennenden Vorteilsausgleich zugänglich sein können (S 12 des Erkenntnisses). Auch wenn der UFS im vorangegangenen Berufungsverfahren die Höhe der für 1995 und 1996 überproportional gestiegenen Geschäftsführerbezüge nicht explizit als fremdunüblich beurteilt hatte - die richtige Ermittlung bzw. exakte Reduzierung auf das "fremdübliche" Ausmaß…
…Verzinsung, Rückzahlungen etc. vorgelegt worden und eine Verzinsung der Verrechnungsforderung unterblieben. Der im Zuge des Betriebsprüfungsverfahrens von Seiten des steuerlichen Vertreters der Bw eingewendete Vorteilsausgleich, der darin bestünde, dass der Geschäftsführer auf die Verzinsung seiner Forderungen gegenüber den im Eigentum der Bw stehenden Tochtergesellschaften, nämlich…
…liegt, jedenfalls auf. Es lägen somit eindeutig die Voraussetzungen eines Vorteilsausgleiches vor. Eine verdeckte Gewinnausschüttung sei aus diesem Grund ausgeschlossen. Die Gewährung von unverzinsten Milchgeldvorschüssen zur Finanzierung des Quotenkaufes hätten ihre Ursache im betrieblichen Interesse der Genossenschaft hat und würden nicht aus der Gesellschafterstellung resultieren…
…Ehefrau auch erhalten hätte, wenn er die Pflegeheimkosten nicht übernommen hätte, liegt kein Vorteilsausgleich vor und bleibt es daher bei einer Belastung des Bw. durch Übernahme der Pflegeheimkosten. Die außergewöhnliche Belastung setzt eine Leistung aus dem laufenden Einkommen des betreffenden Jahres voraus, nicht jedoch aus…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Rechtsanwaltes Dr.S. als Masseverwalter der S1-GmbH, Rechtsanwalt, 1xxx Wien, P-Straße 1x, sowie der Bw. gegen die Bescheide des Finanzamtes für Körperschaften, betreffend Körperschaft- und Gewerbesteuer 1989 bis 1994 sowie Haftung für Kapitalertragsteuer für…
Die Bezahlung des Betrages von S 294.000,-- sei nach den Feststellungen im BP-Bericht auf ein Konto der bereits gelöschten M-KG erfolgt, das von Peter.S. weiterhin verwendet worden sei. Erhebungen der Betriebsprüfung haben in diesem Zusammenhang ergeben, dass auf dem Konto der…
Nach der Niederschrift vom 30. Jänner 1996 bei der Bundespolizeidirektion Wien habe das ursprüngliche Anbot zunächst auf S 6,500.000,-- gelautet. In der Folge habe ihm Peter.S. vorgeschlagen, dass von den S 6,500.000,-- zunächst nur S 5,000.000,-- bezahlt werden…
…da Peter.S. über einen Zeitraum von anderthalb Jahrzehnten für seine Haftung für die Betriebsschulden der Bw. kein Entgelt erhalten habe, ist entgegen zu halten: Ein die verdeckte Ausschüttung ausschließender Vorteilsausgleich liegt vor, wenn dem Vorteil, den eine Gesellschaft ihrem Gesellschafter einräumt, wiederum ein Vorteil…
F.K. und Helga.K. haben mit Kaufvertrag vom 19. Mai 1992 das Reihenhaus in 5xxx M., F-Gasse 10x, um S 3.250.000,-- (Preis ohne Grunderwerbsteuer) von der Bw. erworben. Für dieses Reihenhaus wurden nach den Ausführungen von Thomas.K. in der Niederschrift…
…dies nicht in Schriftform erfolgte, um Bekanntgabe des Inhaltes der entsprechenden Vereinbarung wurde ersucht. Falls weiters darauf beharrt werde, dass ein Vorteilsausgleich zwischen der Nichtverrechnung von Zinsen auf dem Verrechnungskonto und einem nicht verrechneten Gehalt vorgelegen sei, werde darauf verwiesen, dass nur in besonderen Ausnahmefällen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw, vertreten durch StB, gegen die Bescheide des Finanzamtes A, vertreten durch Dr.B, betreffend Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer für den Zeitraum 2001 bis 2003 und Haftung für Kapitalertragsteuer 2001 bis 2003 im Beisein der Schriftführerin Alexandra…
…Die von der Bw. behauptete (und vom Finanzamt bestrittene) Nutzung des Gebäudes für betriebliche Zwecke der Bw. führt nicht zu einem die betriebliche Veranlassung der Zurverfügungstellung der Einbruchmeldeanlage begründenden "Vorteilsausgleich". Ein solcher Vorteilsausgleich läge nur vor, wenn dem Vorteil, den eine Gesellschaft ihrem Gesellschafter einräumt…
…die Gesellschafter im Vordergrund gestanden. Eine betriebliche Veranlassung trete klar in den Hintergrund. Auch der Nutzungsvertrag ziele eindeutig auf die Vermögensbildung der Gesellschafter ab und wäre unter Fremden nicht in dieser Form abgeschlossen worden. Der im Berufungsverfahren eingewandte Vorteilsausgleich, sei, wie schon im Prüfungsverfahren bzw…
…Haftung für Bankverbindlichkeiten gegenüber der VJ. im Ausmaß von S 5 Mio. übernommen worden. Diese eigenkapitalersetzende Haftung stelle ebenfalls einen Vorteilsausgleich dar. Dies insofern, als dieser Vorteilsausgleich auch dadurch schlagend geworden sei, dass die o a. Stammkapitalerhöhung durchgeführt wurde. Weiters werde auf den Anhang zum…
…1999 erfolgten Erhöhung des Stammkapitals der bw. Gesellschaft bestehen? Aus dem Firmenbuchauszug ist lediglich eine Änderung des Gesellschaftsvertrages im § 4 zu ersehen. Worin soll ein Vorteilsausgleich tatsächlich vorliegen? Voraussetzung hiefür ist eine eindeutige, wechselseitige Vereinbarung über den Ausgleich gegenseitiger Vorteilszuwendungen, die bereits (nachweislich) zum Zeitpunkt…
…demnach verdeckte Ausschüttungen dar. Unter dem Titel des "Vorteilsausgleichs", welcher von der Bw. im Übrigen nicht geltend gemacht wurde, vermag die Bw. mangels entsprechender klarer und eindeutiger nach außen erkennbarer Vertragsbeziehungen, nichts für ihren Standpunkt gewinnen. Unter Vorteilsausgleich versteht man den Ausgleich von Aufwendungen ("Vorteilen"…
…AG (H.) veräußert. Es wurde jedoch kein Veräußerungsgewinn erklärt, im Zuge der Betriebsprüfung wurden zwei Abtretungsverträge vorgelegt und gegenüber der Bp wurde ein marktunüblich hoher Preis und ein Vorteilsausgleich durch Genussscheinzeichnungen der G. AG (H.) als Begründung geltend gemacht. Der marktunübliche hohe Preis wurde mittels…
…Abzug gebracht, die jedoch nicht für die Bw., sondern für den Einzelunternehmer A getätigt worden seien (dies sei den Klagsschriften zu entnehmen). Auch der behauptete Vorteilsausgleich durch die Übernahme der Kosten von der Bw. als Aufwandsentschädigung für die Tätigkeit von A sei nicht glaubhaft, da…
…zum 30. September 1993 mit 7% ATS 29.586,65 ergibt und damit ATS 29.586,65 der Bw. außerbilanzmäßig als verdeckte Ausschüttung zuzurechnen sind. Auf die rechtlichen Ausführungen zur verdeckten Ausschüttung und zum Betriebsausgaben begründenden Vorteilsausgleich in Pkt. IV.1.2.1. der Berufungsentscheidung…
…1 des über das Ergebnis der Außenprüfung erstellten Berichts wird dies damit begründet, dass nur der Hauptaktionär den Zuschuss geleistet habe, aber keine Vereinbarung über einen Vorteilsausgleich (z.B. alineare Gewinnausschüttung) getroffen worden sei. Im angefochtenen Bescheid wurden daher Sonstige Einkünfte in folgender Höhe versteuert:…