…Berichtigungsvorschriften in Bezug auf Großreparaturen als nicht in Einklang mit den Bestimmungen der 6. USt- Richtlinie stehend und so hin als EU- widrig zu erachten seien. Nach der Bestimmung des Art 20 Abs. 2 bis 4 der 6. EG- Richtlinie sei eine Vorsteuerberichtigung nur für …
…im Umfang der jährlichen Höchstbeitragsleistung zu bilden. Zudem ist die USt-Nachforderung in Höhe von € 1.174,13 auf Grund der Vorsteuerberichtigung gemäß § 12 Abs. 10 und 11 UStG zu passivieren. Somit ist folgender Übergangsverlust anzusetzten: | | Übergangsverlust | RSt Steuerberatungskosten | 1…
…erhoben und wurde im Wesentlichen ausgeführt: Die Berufung richte sich gegen die rechtliche Würdigung des vorliegenden Sachverhaltes. Die inhaltliche Rechtswidrigkeit gründe sich auf die EU-Widrigkeit jener Norm, welche die Behörde zur Anwendung gebracht habe. § 12 Abs. 10 UStG 1994 normiere die Vorsteuerberichtigung aus Großreparaturen…
…des § 12 Abs.10 1972 ( die wörtlich gleichlautend mit jenen des UStG 1994 sind) nur dann einer Vorsteuerberichtigung unterliegen können, wenn diese Instandhaltungsarbeiten über Antrag auf 10 Jahre abgesetzt wurden und gleichzeitig als Großreparaturen zu werten sind. Was daher die bezüglichen Instandhaltungsarbeiten 1998 betrifft, so…
…Jahr der Änderung zu erfolgen hat, ist für jedes Jahr der Änderung von einem Fünftel, bei Grundstücken (einschließlich der aktivierungspflichtigen Aufwendungen und der Kosten von Großreparaturen) von einem Zehntel der gesamten auf den Gegenstand, die Aufwendungen oder Kosten entfallenden Vorsteuer auszugehen; im Falle der Lieferung…
…Jahr der Änderung zu erfolgen hat, ist für jedes Jahr der Änderung von einem Fünftel, bei Grundstücken (einschließlich der aktivierungspflichtigen Aufwendungen und der Kosten von Großreparaturen) von einem Zehntel der gesamten auf den Gegenstand, die Aufwendungen oder Kosten entfallenden Vorsteuer auszugehen; im Falle der Lieferung…
…in den Jahren 1998 und 1999 nicht möglich gewesen sei. Die Abgabenbehörde I. Instanz ist daher hinsichtlich der Reparaturen für den Zeitraum 1995 bis 1999 zurecht vom Vorliegen einer Großreparatur ausgegangen. Den Ausführungen in der Berufung, dass eine Vorsteuerberichtigung aus Großreparaturen auch vom Europäischen Gerichtshof…
…die jeweils für das Jahr der Änderung zu erfolgen hat, ist für jedes Jahr der Änderung von 1/5, bei Grundstücken (einschließlich der aktivierungspflichtigen Aufwendungen und der Kosten von Großreparaturen) von 1/10 der gesamten auf den Gegenstand, die Aufwendungen oder Kosten entfallenden Vorsteuer auszugehen…
…auch Unternehmer ist, geht entsprechend des Gesetzes somit die Steuerschuld auf den Empfänger über. Der Ordnungshalber wurde in Übereinstimmung mit dem Erwerber auch die entsprechende Rechnung vorgelegt. Trotz dessen wird im Zuge der Berufungsvorentscheidung weiterhin von einer unechten Grundstückslieferung ausgegangen und die Vorsteuerberichtigung gem. § 12…
…Jahr der Änderung zu erfolgen hat, ist für jedes Jahr der Änderung von 1/5, bei Grundstücken (einschließlich der aktivierungspflichtigen Aufwendungen und der Kosten von Großreparaturen) von 1/10 der gesamten auf den Gegenstand, die Aufwendungen oder Kosten entfallenden Vorsteuer auszugehen; im Falle der Veräußerung…
…Jahr der Änderung zu erfolgen hat, ist für jedes Jahr der Änderung von 1/5, bei Grundstücken (einschließlich der aktivierungspflichtigen Aufwendungen und der Kosten von Großreparaturen) von 1/10 der gesamten auf den Gegenstand, die Aufwendungen oder Kosten entfallenden Vorsteuer auszugehen; im Falle der Veräußerung…
…Jahr der Änderung zu erfolgen hat, ist für jedes Jahr der Änderung von einem Fünftel, bei Grundstücken (einschließlich der aktivierungspflichtigen Aufwendungen und der Kosten von Großreparaturen) von einem Zehntel der gesamten auf den Gegenstand, die Aufwendungen oder Kosten entfallenden Vorsteuer auszugehen; im Falle der Veräußerung…
…Die Vorsteuerberichtigung betrage daher nur € 1.057,27. Mit der zur Berufung abgegebenen Stellungnahme vom 2. Oktober 2009 bestätigte die Betriebsprüferin der Bw. nach vorangegangener Wiedergabe des § 115 Abs.1 und Abs.3 BAO die Schlüssigkeit der Berufungsausführungen für das Jahr 1999 (weshalb sich…
…die die Vorsteuerberichtigung in Anspruch genommen wurde. Es sei weder der Finanzbehörde gegenüber erklärt worden, dass das zu errichtende Gebäude zur Einkünfteerzielung verwendet werden soll, noch könne dies den beigebrachten Unterlagen entnommen werden. Die ursprüngliche Bauplanausführung deute auf eine private Nutzung hin und als Bauherren…
…Jahr der Änderung zu erfolgen hat, ist für jedes Jahr der Änderung von einem Fünftel, bei Grundstücken (einschließlich der aktivierungspflichtigen Aufwendungen und der Kosten von Großreparaturen) von einem Zehntel der gesamten auf den Gegenstand, die Aufwendungen oder Kosten entfallenden Vorsteuer auszugehen; im Falle der Lieferung…
…die jeweils für das Jahr der Änderung zu erfolgen hat, ist für jedes Jahr der Änderung von einem Fünftel, bei Grundstücken (einschließlich der aktivierungspflichtigen Aufwendungen und der Kosten von Großreparaturen) von einem Zehntel der gesamten auf den Gegenstand, die Aufwendungen oder Kosten entfallenden Vorsteuer auszugehen…
…einem auf die Großreparatur folgenden, sondern im selben Jahr eingetreten ist. Daher hätte aus diesem Titel eine zum gleichen steuerlichen Ergebnis führende vollständige Berichtigung des Vorsteuerabzuges erfolgen müssen. 2) Einkommensteuer 1999: Gemäß § 28 Abs. 5 EStG in der für die Jahre 1994 und 1995 geltenden…
…ist für jedes Jahr der Änderung von einem Fünftel, bei Grundstücken (einschließlich der aktivierungspflichtigen Aufwendungen und der Kosten von Großreparaturen) von einem Zehntel der gesamten auf den Gegenstand, die Aufwendungen oder Kosten entfallenden Vorsteuer auszugehen; im Falle der Lieferung ist die Berichtigung für den restlichen…
…die jeweils für das Jahr der Änderung zu erfolgen hat, ist für jedes Jahr der Änderung von einem Fünftel, bei Grundstücken (einschließlich der aktivierungspflichtigen Aufwendungen und der Kosten von Großreparaturen) von einem Zehntel der gesamten auf den Gegenstand, die Aufwendungen oder Kosten entfallenden Vorsteuer auszugehen…
…durchzuführen. Bei Grundstücken im Sinne des § 2 des Grunderwerbsteuergesetzes 1987 (einschließlich der aktivierungspflichtigen Aufwendungen und der Kosten von Großreparaturen) tritt an die Stelle des Zeitraumes von vier Kalenderjahren ein solcher von neun Kalenderjahren. Bei der Berichtigung, die jeweils für das Jahr der Änderung zu erfolgen…