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UFSG RV/0041-G/04Aufhebung eines Umsatzsteuerbescheides auf Grund einer Rechnungsberichtigung durch einen Nichtunternehmer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.08.2004

…nicht nur geringfügig sind, schon im Sinne der Gleichmäßigkeit der Besteuerung die Rechtsrichtigkeit der Rechtsbeständigkeit eines Bescheides vor und treten die Erwägungen der Zweckmäßigkeit und der Billigkeit in den Hintergrund. Da die auf Grund der Rechtswidrigkeit des aufhebungsgegenständlichen Umsatzsteuerbescheides 2002 vom 25. Juni 2003 hervorgerufenen…

UFSW RV/1041-W/101. Missbrauch: unangemessene Gestaltung, Gewinnscheinvereinbarung der GmbH mit einer mittelbar beteiligten liechtensteinischen Familienstiftung, Gewinnscheinzahlungen als missbräuchliche Gewinnverlagerung in die Steueroase, Gewinnerhöhung bei der GmbH; 2. Verdeckte Gewinnausschüttung: Zurechnung an den der GmbH- Mutter (Privatstiftung)nahe stehenden Begünstigten bei der Stiftungen als wahren Vorteilsempfänger 3. Wiederaufnahme des Verfahrens: Nova reperta, Ermessensübung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)19.04.2012Teil 4/4

…gelegten Jahresgewinnen von überragender Bedeutung, handelt es sich doch jeweils um 84,19% des vor Gewinnscheinzahlung erwirtschafteten Jahresergebnisses. Vorrang der Rechtsrichtigkeit vor Rechtsbeständigkeit Dass gegenständlich bei Übung des Ermessens dem Rechtsgut der Rechtsrichtigkeit Vorrang vor jenem der Rechtssicherheit zu geben war, liegt angesichts der hier…

UFSW RV/0554-W/03Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Abgabe eines Regelbesteuerungsantrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)28.04.2005

…Lichte der Erkenntnis dieser Umstände dolusfrei, sodaß auch leichte Fahrlässigkeit nicht gegeben ist. Im Sinne des Rechtgrundsatzes Rechtsrichtigkeit hat Vorrang vor Rechtsbeständigkeit liegen daher bereits Gründe für amtswegige Wiederaufnahmen der beantragten Jahre vor, um die Wiedersprüche der Aktenlage zu bereinigen. Wir verweisen auf die beiligende…

UFSW RV/3225-W/02Kursgewinn durch zweimaliges Konvertieren innerhalb der Spekulationsfrist ist ein Spekulationsgewinn
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.04.2004

…wenn Umstände gewichtiger Art hervorkommen. Ziel ist ein insgesamt rechtmäßiges Ergebnis. Daher ist bei der Ermessensübung grundsätzlich dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit (der Gleichmäßigkeit der Besteuerung) der Vorrang vor jenem der Rechtsbeständigkeit (Rechtskraft) zu geben. Dies gilt unabhängig davon, ob sich die Wiederaufnahme letztlich zu Gunsten…

UFSI RV/0132-I/07Verneinung der Bauherreneigenschaft bei der Errichtung eines Fertighauses im Rahmen einer projektierten Reihenhausanlage
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.09.2007

…dabei vorgenommenen Ermessensübung bleibt noch festzuhalten, dass die verfügte Wiederaufnahme auch unter dem Aspekt der Ermessensausübung rechtens war, war doch unter dem Gesichtspunkt der Wahrung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit der Vorrang vor der Rechtsbeständigkeit einzuräumen, wobei auch die Höhe der Nachforderung…

UFSL RV/1341-L/10Liebhaberei bei Ankäufen uneinbringlicher Forderungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.03.2011Teil 1/3

…steuerlichen Gesamtauswirkung gegenüber der steuerlichen Auswirkung vor, die sich aus der Wiederaufnahme ergebe, noch gebe es sonstige besondere Umstände (z.B. Treu und Glauben). Die Gründe der Wiederaufnahme seien auch nicht als geringfügig anzusehen. Die Rechtsrichtigkeit habe Vorrang vor der Rechtsbeständigkeit. Es war daher auszusprechen…

UFSW RV/3722-W/10Ermittlungshandlungen der Behörde führen nur dann zu einer unzulässigen Bescheidberichtigung gemäß § 293b BAO, wenn damit Zweifel an der Unrichtigkeit der Abgabenerklärung beseitigt werden sollen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.05.2011

…Prinzip der Rechtsrichtigkeit der Vorrang vor der Rechtsbeständigkeit einzuräumen sei. § 293b BAO käme dann zur Anwendung, wenn der Inhalt des Bescheides auf offensichtlichen Unrichtigkeiten beruhe die aus den Abgabenerklärungen übernommen worden seien und die Rechtswidrigkeit des Bescheides ursächlich bedingen würde. Eine offensichtliche Unrichtigkeit liege vor…

UFSW RV/1818-W/09Nachträgliche Geltendmachung der Eigenkapitalzuwachsverzinsung unter Bezugnahme auf Betriebsstättendiskriminierungsverbot (DBA Schweiz)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)05.07.2011

…sei. Ein derartiger Antrag könne wirksam nach Rechtskraft des Bescheides gestellt werden. Die Feststellungsbescheide seien durch die nunmehrige Antragstellung rechtswidrig geworden; die Rechtsrichtigkeit müsse Vorrang vor der Rechtsbeständigkeit haben. Eingeräumt werde, dass der Aufhebungsantrag nach Ablauf der Frist von einem Jahr gestellt worden sei. Allerdings…

UFSW RV/1952-W/08Anrechnungshöchstbetrag gemäß DBA CSSR, betreffend Slowakei, und Ermessensübung bei Verfahrenswiederaufnahme in Zusammenhang mit einer vom DBA nicht völlig verhinderten Doppelbesteuerung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.03.2010

…der Vorrang vor der Rechtsbeständigkeit (Rechtskraft der vorherigen Bescheide) zu geben ist, erfolgt hier die Ermessensübung dahingehend, dass der Zweckmäßigkeit und damit der Verfügung der Wiederaufnahme der Vorrang gegenüber den Überlegungen zur (Un)Billigkeit eingeräumt wird. Die vom Finanzamt verfügten Verfahrenswiederaufnahmen sind daher zu bestätigen…

UFSW RV/2532-W/09Zulässigkeit der Wiederaufnahme von Amtswegen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.10.2009

…unter Bedachtnahme auf die amtswegige Wahrheitsermittlungspflicht (§ 115 Abs 1 BAO) grundsätzlich der Rechtsrichtigkeit (Gleichmäßigkeit der Besteuerung) den Vorrang vor der Rechtsbeständigkeit (Rechtskraft) einzuräumen. Als gegen die Wiederaufnahme sprechend sind allenfalls zu berücksichtigen die Geringfügigkeit der steuerlichen Auswirkungen, das Missverhältnis zwischen den unmittelbaren steuerlichen Folgen des…

UFSW RV/2703-W/09Wiederaufnahme des Verfahrens infolge Hervorkommens der gleichzeitigen Geltendmachung des Pauschbetrages nach § 34 Abs. 8 EStG 1988 durch beide Ehegatten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.10.2009

…unter Bedachtnahme auf die amtswegige Wahrheitsermittlungspflicht (§ 115 Abs 1 BAO) grundsätzlich der Rechtsrichtigkeit (Gleichmäßigkeit der Besteuerung) den Vorrang vor der Rechtsbeständigkeit (Rechtskraft) einzuräumen. Als gegen die Wiederaufnahme sprechend sind allenfalls zu berücksichtigen die Geringfügigkeit der steuerlichen Auswirkungen, das Missverhältnis zwischen den unmittelbaren steuerlichen Folgen des…

UFSL RV/0954-L/101. Umsatzzurechnung an einen Escortservice-Betreiber 2. Schätzung der Umsätze 3. Aufforderung zur Empfängerbenennung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)26.11.2013Teil 3/4

…der Abgaben beizumessen. Bei der Ermessensübung hat die Abgabenbehörde unter Bedachtnahme auf die amtswegige Wahrheitsermittlungspflicht (§ 115 BAO) grundsätzlich der Rechtsrichtigkeit (Gleichmäßigkeit der Besteuerung) den Vorrang vor der Rechtsbeständigkeit (Rechtskraft) einzuräumen. Als gegen die Wiederaufnahme sprechend sind allenfalls insbesondere zu berücksichtigen die Geringfügigkeit der steuerlichen Auswirkungen…

UFSF RV/0042-F/09Liebhaberei bei Vermietung einer Wohnung: Keine Ertragsfähigkeit bei Ansatz fiktiver Mieteinnahmen über den Prognosezeitraum
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.05.2011

…Da zudem der Rechtsrichtigkeit stets der Vorrang vor der Rechtsbeständigkeit einzuräumen sei und die steuerlichen Auswirkungen nicht gering seien (ausgesetzter Abgabenbetrag von 11.252,50 €) habe die Abgabenbehörde ihr Ermessen in ausgewogener Weise geübt und seien die Wiederaufnahmen zu Recht erfolgt. Was den laut…

UFSW RV/0382-W/10Nachträglich geänderte Meldung über die Dauer des Arbeitslosengeldbezuges
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.05.2010

…der Abgaben beizumessen. Bei der Ermessensübung hat die Abgabenbehörde unter Bedachtnahme auf die amtswegige Wahrheitsermittlungspflicht (§ 115 BAO) grundsätzlich der Rechtsrichtigkeit (Gleichmäßigkeit der Besteuerung) den Vorrang vor der Rechtsbeständigkeit (Rechtskraft) einzuräumen. Als gegen die Wiederaufnahme sprechend sind allenfalls insbesondere zu berücksichtigen die Geringfügigkeit der steuerlichen Auswirkungen…

UFSI RV/0001-I/05EuGH Urteil "Seeling" als Wiederaufnahmegrund
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.10.2007

…falle. Aufgrund der Tatsache, dass eine Wiederaufnahme auch zu Gunsten des Steuerpflichtigen zu erfolgen habe und die gesamte Rechtsprechung zur Wiederaufnahme von dem Grundsatz geleitet sei, dass die Rechtsrichtigkeit Vorrang vor der Rechtsbeständigkeit habe, sei daher dem Wiederaufnahmeantrag statt zu geben, da es sich hierbei…

UFSI RV/0133-I/07Herbeiführung eines im Spruch anders lautenden Bescheides durch den Wiederaufnahmegrund
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.09.2007

…dabei vorgenommenen Ermessensübung bleibt noch festzuhalten, dass die verfügte Wiederaufnahme auch unter dem Aspekt der Ermessensausübung rechtens war, war doch unter dem Gesichtspunkt der Wahrung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit der Vorrang vor der Rechtsbeständigkeit einzuräumen, wobei auch die Höhe der Nachforderung…

UFSW RV/0267-W/02Vorliegen eines Wiederaufnahmsgrundes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2004

…Prüfungsergebnis im Sinne des § 20 BAO vorgenommenen Interessensabwägung dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit (Gleichmäßigkeit der Besteuerung) der Vorrang vor der Rechtsbeständigkeit (Parteieninteresse an der Rechtskraft) eingeräumt wurde. Nachfolgende Prüfungsfeststellungen betreffen den Zeitraum 1984 bis 1987: Tz. 17 " Honorar - Namensführung" Laut einem Schreiben der P. (D) vom…

UFSF RV/0128-F/02Ermessensübung bei einzelfallbezogenem Vertrauensschutz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.03.2003

…der Berufungswerberin ein erhöhtes Interesse an der Rechtsbeständigkeit des berichtigten Bescheides einzuräumen (Ritz2, Bundesabgabenordnung, § 293b Tz 10). Insofern liegt im Berufungsfall eine Ausnahme vom Grundsatz vor, wonach der Rechtsrichtigkeit der Vorrang vor der Rechtsbeständigkeit einzuräumen ist. Der Berufung war daher Folge zu geben und der…

UFSL RV/1202-L/07Berichtigung von Bescheiden der Betriebsprüfung nach den §§ 299, 293b und 295 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)21.07.2008Teil 2/2

… 293b, Rz 5 und 6). Die Berichtigung liegt im Ermessen, wenn ihre grundsätzlichen Voraussetzungen vorliegen (offensichtliche Unrichtigkeiten, Übernahme aus Abgabenerklärungen). Das Prinzip der Rechtsrichtigkeit hat dabei Vorrang vor der Rechtsbeständigkeit (Ritz, aaO, 9). Geringfügige Folgen lösen keine Berichtigung aus, behördliches Verschulden hindert aber nicht. c…

UFSI RV/0770-I/06Einbeziehung der Errichtungskosten eines Fertigteilhauses in die Gegenleistung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.04.2007

…bleibt noch festzuhalten, dass die verfügte Wiederaufnahme auch unter dem Aspekt der Ermessensausübung rechtens war, war doch unter dem Gesichtspunkt der Wahrung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit der Vorrang vor der Rechtsbeständigkeit einzuräumen, wobei auch die Höhe der Nachforderung von 1.632…