…erhob gegen den Bescheid am 16. September 2008 Berufung und begründete diese damit, dass ihr Sohn im Zeitraum 2006 bis 2008 beim AMS als "arbeitsuchend" angemeldet gewesen sei. Wie aus der Bezugsbestätigung zu ersehen sei, hätte das Tagesentgelt zwischen 6,52 und 7,76 €…
…abgeändert. Entscheidungsgründe Strittig ist die Zuerkennung von Familienbeihilfe für einen Zeitraum, in dem das Kind des Berufungswerbers (Bw) beim Arbeitsmarktservice als arbeitsuchend vorgemerkt war und AMSG-Beihilfe bezogen wurde. Mit Bescheid vom 24. Oktober 2005 wurden zu Unrecht bezogene Beträge an Familienbeihilfe (FB) iHv 1…
…Zeitraum, für den die bereits bezogene Familienbeihilfe mit dem angefochten Bescheid rückgefordert wurde, eine Vormerkung des Sohnes beim Arbeitsmarktservice als "arbeitsuchend" vorlag bzw. das Vorliegen dieser Voraussetzung durch eine entsprechende Bestätigung des AMS nachgewiesen wurde. Mit Schreiben vom 13.Februar 2005 übermittelte die Bw. der…
…auch für den Kinderabsetzbetrag. Für die Zeit ab dem 16. April 2002 liegt, wie bereits ausgeführt, eine Bestätigung über die Vormerkung der Tochter der Bw. als "arbeitsuchend" vor, sodass unter Berücksichtigung des § 10 Abs. 2 FLAG 1967 für den ebenfalls strittigen Monat April 2002 die…
…1967 besteht für volljährige Kinder, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie bei regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice als Arbeitsuchend vorgemerkt sind und weder einen Anspruch auf eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, BGBl. Nr. 609, haben noch einen Beihilfe…
…in der Zeit von 23. Juni 2005 bis 31. Juli 2005 als arbeitsuchend vorgemerkt, ohne einen Anspruch auf eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 zu haben oder eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das Arbeitsmarktservice zu erhalten. Im Zeitraum 1. August 2005 bis 24…
…vorliegen, wenn diese bei der regionalen Gechäftsstelle des Arbeitsmarktservice als Arbeitsuchende vorgemerkt sind und weder einen Anspruch auf eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 haben noch eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das Arbeitsmarktservice erhalten; das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist durch eine Bestätigung des…
…sei vielfach auch Voraussetzung für eine Beschäftigung. Der im Bescheid angeführte Umstand, dass die Vormerkung seines Sohnes als arbeitsuchend Erfordernis für den Bezug von Familienbeihilfe gewesen wäre, sei allgemein nicht bekannt und eine einseitige und unbillige Vorgangsweise der Vollziehung. Es läge zudem ein Verstoß gegen…
…des Arbeitsmarktservice nachzuweisen. Eine für den Bezug der Familienbeihilfe benötigte Bestätigung des Arbeitsmarktservice, dass der Sohn sich als Arbeit suchend vormerken habe lassen, sei nicht vorgelegt worden. Daraufhin wurde die Entscheidung über die Berufung durch den UFS beantragt. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 2…
…Instanz und verwies darauf, dass seine Tochter durchgehend als arbeitsuchend gemeldet war. Sie wurde anscheinend nur irrtümlich aus der Vormerkung genommen. Das Finanzamt legte die Berufung mit Bericht vom 2. Jänner 2007 an den unabhängigen Finanzsenat zur Entscheidung vor. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß…
…Rechtsmittel der Berufung eingelegt und als Begründung Folgendes ausgeführt: Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Antrag auf Gewährung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für den Zeitraum 10/07 bis 01/08 abgewiesen. Dies mit der Begründung mein Sohn Jakob habe sich nicht als arbeitssuchend vormerken lassen…
…die Vorlage der Arbeitssuchendmeldung. Die Berufungsvorentscheidung geht allerdings überhaupt nicht auf die zwei von mir in der Berufung vom 8.11.2002 relevierten Punkte ein: 1) Ist die Vormerkung beim Arbeitsmarktservice konstitutives oder nur deklaratives Element als Anspruchsvoraussetzung? 2) Sollte diese Vormerkung bei Erfüllung aller…
…In der Annahme, dass mein Sohn bereits beim AMS als arbeitsuchend vorgemerkt war, bestand keine weitere Veranlassung seitens meines Sohnes, eine weitere Prüfung über die laufende Vormerkung als arbeitsuchend beim AMS aufzunehmen, da keine Information durch das AMS und auch kein Hinweis auf die Befristung…
…die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wenn sie aa) weder den Präsenz- oder Ausbildungsdienst noch den Zivildienst leisten und bb) bei der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice als Arbeitsuchende vorgemerkt sind und weder einen Anspruch auf eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, BGBl. Nr…
…in den Jahren 2002 und 2003 als Arbeitsuchender vorgemerkt gewesen sei, teilte das AMS X. dem Finanzamt (urschriftlich auf der Anfrage) am 28. Jänner 2004 mit, dass für den Sohn des Bw. keine Vormerkung als Arbeitsuchender bestehe. Das Finanzamt lege die Berufung gegen den Rückforderungsbescheid…
…21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wenn sie aa) weder den Präsenz- oder Ausbildungsdienst noch den Zivildienst leisten und bb) bei der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice als Arbeitsuchende vorgemerkt sind und weder einen Anspruch auf eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, BGBI Nr 609, haben…
…zu prüfen, war der Nachweis der Vormerkung als Arbeitsuchend des Arbeitsmarktservice ab Oktober 2010 erforderlich. Der abverlangte Nachweis des Arbeitsmarktservice über die Vormerkung als Arbeitsuchend wurde nicht vorgelegt. Da der Anspruch auf Familienbeihilfe nicht geprüft werden konnte, war die Berufung abzuweisen." Der steuerliche Vertreter der…
…entnehmen, dass NameKd in der Zeit vom 1.1.2009 bis laufend als Arbeit suchend vorgemerkt war. Das Finanzamt erließ eine abweisende Berufungsvorentscheidung und führte begründend aus, dass NameKd neben der Vormerkung als Arbeitssuchende Leistungen zur Deckung des Lebensunterhaltes über der Geringfügigkeitsgrenze bezogen hat. Daher…
…weggefallen ist und gemäß § 10 Abs. 2 FLAG der Anspruch auf Familienbeihilfe mit Ablauf des Monats Februar erloschen ist. Der Anspruch lebte auch nicht mit der Vormerkung des Sohnes beim AMS als Arbeitsuchender wieder auf, da dieser bereits das 21. Lebensjahr vollendet hat und ein…
… 5 Abs. 2 Z 1 ASVG außer Betracht. Für die Entstehung des Familienbeihilfenanspruches nach dieser Norm ist sohin ausschließlich der Nachweis der Vormerkung beim Arbeitsmarktservice als "Arbeit suchend" maßgeblich. Aus dem Umstand, dass die Vormerkung durch eine Bestätigung des Arbeitsmarktservices nachzuweisen ist, ist eindeutig erkennbar…