…Verantwortung des Beschuldigten ergeben. Wenn der Bf. - sinngemäß - in der Beschwerde darauf verweist, dass Zahlungen (der Selbstbemessungsabgaben) nur bei entsprechender Bedeckung bzw. bei Vorhandensein liquider Mittel geleistet wurden ("... Wenn kein Geld vorhanden ist, kann man nicht zahlen ..."), so gibt er gerade damit einen deutlichen Hinweis…
…sind. Weiters ergibt sich auch aus der Aktenlage, dass bis April 1999 Löhne ausbezahlt wurden. All diese Umstände beweisen, dass im haftungsgegenständlichen Zeitraum vom Vorhandensein liquider Mittel auszugehen ist. Da der Bw. es unterlassen hat, nachzuweisen, welcher Betrag bei anteilsmäßiger Entrichtung der Abgaben an den…
…knapp vor Konkurseröffnung am 22. März 1999 erwiesen ist. Ein derartiges Vorhandensein liquider Mittel muss auch aufgrund einer im Zuge einer Lohnsteuerprüfung erfolgten bescheidmäßigen Festsetzung der Lohnabgaben für die Monate Jänner bis März 1999 mit Bescheid vom 17. Mai 1999, aus welcher die Auszahlung von…
…dass diese Mittel anteilig für die Begleichung aller Schulden verwendet worden seien. Es sei am Geschäftsführer gelegen, den Nachweis zu erbringen, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger, bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen…
…er weise nach, dass diese Mittel anteilig für die Begleichung aller Schulden verwendet worden wären. Es wäre am Geschäftsführer gelegen, den Nachweis zu erbringen, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger, bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits, an die Abgabenbehörde…
…er weise nach, dass diese Mittel anteilig für die Begleichung aller Schulden verwendet worden wären. Es wäre am Geschäftsführer gelegen, den Nachweis zu erbringen, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger, bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits, an die Abgabenbehörde…
…er weise nach, dass diese Mittel anteilig für die Begleichung aller Schulden verwendet worden wären. Es wäre am Geschäftsführer gelegen, den Nachweis zu erbringen, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger, bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits, an die Abgabenbehörde…
…er weise nach, dass diese Mittel anteilig für die Begleichung aller Schulden verwendet worden wären. Es wäre am Geschäftsführer gelegen, den Nachweis zu erbringen, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger, bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits, an die Abgabenbehörde…
…er weise nach, dass diese Mittel anteilig für die Begleichung aller Schulden verwendet worden wären. Es wäre am Geschäftsführer gelegen, den Nachweis zu erbringen, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger, bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits, an die Abgabenbehörde…
…er weise nach, dass diese Mittel anteilig für die Begleichung aller Schulden verwendet worden wären. Es wäre am Geschäftsführer gelegen, den Nachweis zu erbringen, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger, bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits, an die Abgabenbehörde…
…Höhe von € 29.855,54 erfolgt ist, geht die Berufungsbehörde zugunsten des Bw. vom Vorhandensein liquider Mittel bis zu diesem Termin aus. Mangels konkreter Anhaltspunkte aus der Aktenlage vom Vorhandensein liquider Mittel nach dem 1. Dezember 2003, war für die ab diesem Tag fällig…
…keine Mittel zur Entrichtung der haftungsgegenständlichen Abgaben zur Verfügung gestanden wären, zumal auf Grund der bereits erwähnten größeren Zahlung an die Krankenkasse sowie der Entrichtung der laufenden Ausgaben ausreichende Anhaltspunkte für das Vorhandensein liquider Mittel vorlagen. Für aushaftende Abfuhrabgaben wie die Lohnsteuer gelten ohnedies Ausnahmen…
…angekündigt wurde, ist bis dato nicht vorgelegt worden, sodass es bei der bloßen Behauptung der quantitativen Unzulänglichkeit der vorhandenen liquiden Mittel geblieben ist. Hinsichtlich der Kapitalertragsteuer kann deren Nichtabfuhr grundsätzlich nicht damit entschuldigt werden, dass die Geldmittel zu deren Entrichtung nicht ausgereicht hätten, da bei…
…dass die bei der Stilllegung des Betriebes am 30. September 2007 vorhandenen liquiden Mittel (siehe vorgelegter letzter Kassabericht aus September 2007) für Zahlungen an das Finanzamt verwendet wurden und insoweit für die ab 1. Oktober 2007 fällig gewordenen Abgabenschuldigkeiten eine schuldhafte Pflichtverletzung nicht vorliegt. Unbestritten…
…wir daher seitens des Unabhängigen Finanzsenates (unter Berücksichtigung der nachfolgenden Erwägungen) nicht gefolgt. Der Bw. hat im Rahmen der gegenständlichen Berufung das Vorhandensein liquider Mittel für eine zumindest teilweise Entrichtung der haftungsgegenständlichen Abgabenschuldigkeiten mit keinem Wort in Abrede gestellt, sondern im Gegenteil viel mehr vorgebracht…
…2003 wurde der Bw. dezidiert aufgefordert, bekannt zugeben, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits - an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre. Es wurde um genaue ziffernmäßige Darstellung des Betrages, der als Differenz zwischen…
…98/14/0142). Der fehlende Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits an das Finanzamt zu entrichten gewesen wäre, wird auch nicht durch den Hinweis auf die beim Masseverwalter als Vertreter der Konkursmasse…
…eine Aufstellung zur von ihm behaupteten Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger, bezogen auf den jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt der in Haftung gezogenen Abgaben einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel und deren Verwendung zu diesen Zeitpunkten andererseits vorzulegen, weil ihm als Geschäftsführer der Ges.m.b.H. der Nachweis darüber…
…als Geschäftsführer gewesen, diese Abgaben aus den Mitteln der Gesellschaft zu entrichten. Der Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits - an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre, obliegt dem Vertreter (UFS 18.05…
…hätte als sie infolge des pflichtwidrigen Verhaltens des Vertreters tatsächlich bekommen hat. Der Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits - an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre, obliegt dem Vertreter. Vermag er nachzuweisen…