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UFSL FSRV/0081-L/03Entrichtung von Umsatzsteuervorauszahlungen nach Vorhandensein liquider Mittel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)21.05.2004

…Verantwortung des Beschuldigten ergeben. Wenn der Bf. - sinngemäß - in der Beschwerde darauf verweist, dass Zahlungen (der Selbstbemessungsabgaben) nur bei entsprechender Bedeckung bzw. bei Vorhandensein liquider Mittel geleistet wurden ("... Wenn kein Geld vorhanden ist, kann man nicht zahlen ..."), so gibt er gerade damit einen deutlichen Hinweis…

UFSW RV/0306-W/03Haftung, Uneinbringlichkeit, Verletzung der abgabenrechtlichen Pflichten des Geschäftsführers, bestritten wird auch das Vorhandensein liquider Mittel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.11.2003

…sind. Weiters ergibt sich auch aus der Aktenlage, dass bis April 1999 Löhne ausbezahlt wurden. All diese Umstände beweisen, dass im haftungsgegenständlichen Zeitraum vom Vorhandensein liquider Mittel auszugehen ist. Da der Bw. es unterlassen hat, nachzuweisen, welcher Betrag bei anteilsmäßiger Entrichtung der Abgaben an den…

UFSW RV/1893-W/05Einwand der Einbringungsverjährung zum Zeitpunkt der Erlassung des Haftungsbescheides.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.01.2007

…knapp vor Konkurseröffnung am 22. März 1999 erwiesen ist. Ein derartiges Vorhandensein liquider Mittel muss auch aufgrund einer im Zuge einer Lohnsteuerprüfung erfolgten bescheidmäßigen Festsetzung der Lohnabgaben für die Monate Jänner bis März 1999 mit Bescheid vom 17. Mai 1999, aus welcher die Auszahlung von…

UFSW RV/2175-W/08Nachweis für das gänzliche Fehlen liquider Mittel wurde nicht erbracht.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.01.2009

…dass diese Mittel anteilig für die Begleichung aller Schulden verwendet worden seien. Es sei am Geschäftsführer gelegen, den Nachweis zu erbringen, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger, bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen…

UFSW RV/1902-W/08keine Geschäftsführerhaftung mangels liquider Mittel wegen Fälligstellung der Kredite
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.01.2009

…er weise nach, dass diese Mittel anteilig für die Begleichung aller Schulden verwendet worden wären. Es wäre am Geschäftsführer gelegen, den Nachweis zu erbringen, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger, bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits, an die Abgabenbehörde…

UFSW RV/1901-W/08Keine Geschäftsführerhaftung mangels liquider Mittel wegen Fälligstellung der Kredite.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.01.2009

…er weise nach, dass diese Mittel anteilig für die Begleichung aller Schulden verwendet worden wären. Es wäre am Geschäftsführer gelegen, den Nachweis zu erbringen, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger, bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits, an die Abgabenbehörde…

UFSW RV/1900-W/08keine Geschäftsführerhaftung mangels liquider Mittel wegen Fälligstellung der Kredite
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.01.2009

…er weise nach, dass diese Mittel anteilig für die Begleichung aller Schulden verwendet worden wären. Es wäre am Geschäftsführer gelegen, den Nachweis zu erbringen, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger, bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits, an die Abgabenbehörde…

UFSW RV/1899-W/08Keine Geschäftsführerhaftung mangels liquider Mittel wegen Fälligstellung der Kredite.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.01.2009

…er weise nach, dass diese Mittel anteilig für die Begleichung aller Schulden verwendet worden wären. Es wäre am Geschäftsführer gelegen, den Nachweis zu erbringen, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger, bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits, an die Abgabenbehörde…

UFSW RV/1898-W/08keine Geschäftsführerhaftung mangels liquider Mittel wegen Fälligstellung der Kredite
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.01.2009

…er weise nach, dass diese Mittel anteilig für die Begleichung aller Schulden verwendet worden wären. Es wäre am Geschäftsführer gelegen, den Nachweis zu erbringen, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger, bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits, an die Abgabenbehörde…

UFSW RV/1897-W/08Keine Geschäftsführerhaftung mangels liquider Mittel wegen Fälligstellung der Kredite.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.01.2009

…er weise nach, dass diese Mittel anteilig für die Begleichung aller Schulden verwendet worden wären. Es wäre am Geschäftsführer gelegen, den Nachweis zu erbringen, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger, bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits, an die Abgabenbehörde…

UFSW RV/1695-W/05Schuldhafte Pflichtverletzung bei behaupteten Nichtvorliegen liquider Mittel?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.05.2006

…Höhe von € 29.855,54 erfolgt ist, geht die Berufungsbehörde zugunsten des Bw. vom Vorhandensein liquider Mittel bis zu diesem Termin aus. Mangels konkreter Anhaltspunkte aus der Aktenlage vom Vorhandensein liquider Mittel nach dem 1. Dezember 2003, war für die ab diesem Tag fällig…

UFSW RV/0571-W/04Haftung bei Vorliegen liquider Mittel, keine Zahlungsunfähigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.03.2005

…keine Mittel zur Entrichtung der haftungsgegenständlichen Abgaben zur Verfügung gestanden wären, zumal auf Grund der bereits erwähnten größeren Zahlung an die Krankenkasse sowie der Entrichtung der laufenden Ausgaben ausreichende Anhaltspunkte für das Vorhandensein liquider Mittel vorlagen. Für aushaftende Abfuhrabgaben wie die Lohnsteuer gelten ohnedies Ausnahmen…

UFSW RV/2658-W/06Gegenstand des Haftungsverfahrens. Nichtvorhandensein liquider Mittel. Höhe der geschätzten Abgabenschuldigkeiten strittig.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.09.2007

…angekündigt wurde, ist bis dato nicht vorgelegt worden, sodass es bei der bloßen Behauptung der quantitativen Unzulänglichkeit der vorhandenen liquiden Mittel geblieben ist. Hinsichtlich der Kapitalertragsteuer kann deren Nichtabfuhr grundsätzlich nicht damit entschuldigt werden, dass die Geldmittel zu deren Entrichtung nicht ausgereicht hätten, da bei…

UFSW RV/0173-W/12Haftung gemäß § 9 Abs. 1 BAO - Nichtvorhandensein liquider Mittel ab Einstellung der Geschäftstätigkeit und somit (teilweises) Nichtvorliegen einer schuldhaften Pflichtverletzung eingewendet. Aufhebung des Haftungsbescheides im Ermessen (§ 20 BAO) wegen später Haftungsinanspruchnahme beantragt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.05.2012

…dass die bei der Stilllegung des Betriebes am 30. September 2007 vorhandenen liquiden Mittel (siehe vorgelegter letzter Kassabericht aus September 2007) für Zahlungen an das Finanzamt verwendet wurden und insoweit für die ab 1. Oktober 2007 fällig gewordenen Abgabenschuldigkeiten eine schuldhafte Pflichtverletzung nicht vorliegt. Unbestritten…

UFSW RV/0334-W/12Haftung gemäß § 9 Abs. 1 BAO - Gläubigergleichbehandlung behauptet, jedoch trotz Vorhandenseins liquider Mittel nicht nachgewiesen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.05.2012

…wir daher seitens des Unabhängigen Finanzsenates (unter Berücksichtigung der nachfolgenden Erwägungen) nicht gefolgt. Der Bw. hat im Rahmen der gegenständlichen Berufung das Vorhandensein liquider Mittel für eine zumindest teilweise Entrichtung der haftungsgegenständlichen Abgabenschuldigkeiten mit keinem Wort in Abrede gestellt, sondern im Gegenteil viel mehr vorgebracht…

UFSG RV/0048-G/03Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes, Ermessensübung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.10.2003

…2003 wurde der Bw. dezidiert aufgefordert, bekannt zugeben, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits - an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre. Es wurde um genaue ziffernmäßige Darstellung des Betrages, der als Differenz zwischen…

UFSI RV/0316-I/02Vertreterhaftung bei behaupteter Mittellosigkeit der Gesellschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.10.2004Teil 1/2

…98/14/0142). Der fehlende Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits an das Finanzamt zu entrichten gewesen wäre, wird auch nicht durch den Hinweis auf die beim Masseverwalter als Vertreter der Konkursmasse…

UFSK RV/0175-K/07Haftung bei nicht ausreichenden Mitteln zur Entrichtung aller Verbindlichkeiten der Primärschuldnerin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.11.2007

…eine Aufstellung zur von ihm behaupteten Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger, bezogen auf den jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt der in Haftung gezogenen Abgaben einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel und deren Verwendung zu diesen Zeitpunkten andererseits vorzulegen, weil ihm als Geschäftsführer der Ges.m.b.H. der Nachweis darüber…

UFSW RV/2996-W/10Haftungsbescheid; keine Verletzung der Gleichbehandlung, wenn keine liquiden Mittel vorhanden waren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.07.2012

…als Geschäftsführer gewesen, diese Abgaben aus den Mitteln der Gesellschaft zu entrichten. Der Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits - an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre, obliegt dem Vertreter (UFS 18.05…

UFSL RV/1321-L/10Haftung für die Differenzquote auch dann, wenn der Geschäftsführer als Gesellschafter der Gesellschaft Mittel zur Verfügung gestellt hatte
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.07.2012

…hätte als sie infolge des pflichtwidrigen Verhaltens des Vertreters tatsächlich bekommen hat. Der Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits - an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre, obliegt dem Vertreter. Vermag er nachzuweisen…