…Verantwortung des Beschuldigten ergeben. Wenn der Bf. - sinngemäß - in der Beschwerde darauf verweist, dass Zahlungen (der Selbstbemessungsabgaben) nur bei entsprechender Bedeckung bzw. bei Vorhandensein liquider Mittel geleistet wurden ("... Wenn kein Geld vorhanden ist, kann man nicht zahlen ..."), so gibt er gerade damit einen deutlichen Hinweis…
…siehe dazu auch BFG 13.02.2019, RV/2100041/2019). Der Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits - an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre, obliegt dem Vertreter (vgl. VwGH 18.10.2007…
…Vertreters in der Höhe des Quotenschadens setzt nach ständiger Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes den Nachweis voraus, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits - an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre (vgl. VwGH 16.12.2009…
…welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits - an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre. Da in der Stellungnahme zum Haftungsvorhalt vom 17.03.2017 keine Unterlagen für den Nachweis der Gläubigergleichbehandlung beigelegt worden seien…
…Der Haftungsausspruch betreffend Umsatzsteuer 2010 ist daher in Höhe von € 604,66 zu Recht erfolgt. Die Frage des Verschuldens bei Nichtentrichtung von Abgaben stellt sich nur dann, wenn überhaupt liquide Mittel vorhanden sind. Aufgrund des plausiblen, mit der Aktenlage übereinstimmenden ergänzenden Beschwerdevorbringens des Bf…
…sind. Weiters ergibt sich auch aus der Aktenlage, dass bis April 1999 Löhne ausbezahlt wurden. All diese Umstände beweisen, dass im haftungsgegenständlichen Zeitraum vom Vorhandensein liquider Mittel auszugehen ist. Da der Bw. es unterlassen hat, nachzuweisen, welcher Betrag bei anteilsmäßiger Entrichtung der Abgaben an den…
…knapp vor Konkurseröffnung am 22. März 1999 erwiesen ist. Ein derartiges Vorhandensein liquider Mittel muss auch aufgrund einer im Zuge einer Lohnsteuerprüfung erfolgten bescheidmäßigen Festsetzung der Lohnabgaben für die Monate Jänner bis März 1999 mit Bescheid vom 17. Mai 1999, aus welcher die Auszahlung von…
…auf jenen Betrag, den er bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits - an die Abgabenbehörde zu entrichten gehabt hätte (VwGH 22.9.1999, 96/15/0049). Aus dem Vorbringen des Bf., jene finanziellen Mittel, die durch…
…dass diese Mittel anteilig für die Begleichung aller Schulden verwendet worden seien. Es sei am Geschäftsführer gelegen, den Nachweis zu erbringen, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger, bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen…
…er weise nach, dass diese Mittel anteilig für die Begleichung aller Schulden verwendet worden wären. Es wäre am Geschäftsführer gelegen, den Nachweis zu erbringen, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger, bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits, an die Abgabenbehörde…
…er weise nach, dass diese Mittel anteilig für die Begleichung aller Schulden verwendet worden wären. Es wäre am Geschäftsführer gelegen, den Nachweis zu erbringen, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger, bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits, an die Abgabenbehörde…
…er weise nach, dass diese Mittel anteilig für die Begleichung aller Schulden verwendet worden wären. Es wäre am Geschäftsführer gelegen, den Nachweis zu erbringen, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger, bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits, an die Abgabenbehörde…
…er weise nach, dass diese Mittel anteilig für die Begleichung aller Schulden verwendet worden wären. Es wäre am Geschäftsführer gelegen, den Nachweis zu erbringen, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger, bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits, an die Abgabenbehörde…
…er weise nach, dass diese Mittel anteilig für die Begleichung aller Schulden verwendet worden wären. Es wäre am Geschäftsführer gelegen, den Nachweis zu erbringen, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger, bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits, an die Abgabenbehörde…
…er weise nach, dass diese Mittel anteilig für die Begleichung aller Schulden verwendet worden wären. Es wäre am Geschäftsführer gelegen, den Nachweis zu erbringen, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger, bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits, an die Abgabenbehörde…
…Höhe von € 29.855,54 erfolgt ist, geht die Berufungsbehörde zugunsten des Bw. vom Vorhandensein liquider Mittel bis zu diesem Termin aus. Mangels konkreter Anhaltspunkte aus der Aktenlage vom Vorhandensein liquider Mittel nach dem 1. Dezember 2003, war für die ab diesem Tag fällig…
…keine Mittel zur Entrichtung der haftungsgegenständlichen Abgaben zur Verfügung gestanden wären, zumal auf Grund der bereits erwähnten größeren Zahlung an die Krankenkasse sowie der Entrichtung der laufenden Ausgaben ausreichende Anhaltspunkte für das Vorhandensein liquider Mittel vorlagen. Für aushaftende Abfuhrabgaben wie die Lohnsteuer gelten ohnedies Ausnahmen…
…angekündigt wurde, ist bis dato nicht vorgelegt worden, sodass es bei der bloßen Behauptung der quantitativen Unzulänglichkeit der vorhandenen liquiden Mittel geblieben ist. Hinsichtlich der Kapitalertragsteuer kann deren Nichtabfuhr grundsätzlich nicht damit entschuldigt werden, dass die Geldmittel zu deren Entrichtung nicht ausgereicht hätten, da bei…
…dass die bei der Stilllegung des Betriebes am 30. September 2007 vorhandenen liquiden Mittel (siehe vorgelegter letzter Kassabericht aus September 2007) für Zahlungen an das Finanzamt verwendet wurden und insoweit für die ab 1. Oktober 2007 fällig gewordenen Abgabenschuldigkeiten eine schuldhafte Pflichtverletzung nicht vorliegt. Unbestritten…
…ist ersichtlich, dass Sie als verantwortlicher Geschäftsführer der Fa. X-GmbH bis Juni 2003 Löhne ausbezahlt haben, was auf das Vorhandensein liquider Mittel für eine zumindest teilweise Entrichtung der nunmehr uneinbringlich aushaftenden Abgabenschuldigkeiten schließen lässt. Im Sinne der ständigen Judikatur zu § 9 Abs. 1 BAO…