…März 1994) wurden die Vorauszahlungen an Einkommensteuer für 1994 antragsgemäß mit S 120.000,-- festgesetzt. Diese Vorschreibung wurde in der Folge nicht mehr abgeändert. Die Anrechnung eines Vorsolls von S 120.000,-- auf die im bekämpften Bescheid festgesetzte Einkommensteuer erfolgte daher zu Recht, weshalb die…
…Februar 2009 eingetretene Fälligkeit der Einkommensteuer 7-9/2008, 10-12/2008 und 1-3/2009 vorgehalten, ohne dass der Bw dem etwas erwidert hätte. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass die mit Bescheid vom 18. Dezember 2007 festgesetzten Vorauszahlungen an Einkommensteuer für 2008 in Höhe…
…betreffend Vorauszahlungen an Einkommensteuer für 2007 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit dem angefochtenen Bescheid setzte das Finanzamt die Vorauszahlungen an Einkommensteuer für 2007 mit 2.256,59 € fest. Begründend führte es - offensichtlich programmgesteuert - sinngemäß Folgendes aus: Die für die Vorauszahlungen…
…Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 12.3.2001 wurden die Vorauszahlungen an Einkommensteuer für 2001 und Folgejahre mit 1.150.000 S (83.573,76 €) festgesetzt. Begründend wurde ausgeführt, dass für die Berechnung der Vorauszahlungen "die im Einkommensteuerbescheid für das Kalenderjahr 0000 ausgewiesene Abgabenschuld gemäß …
…Begründung wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass mit Bescheid vom 8.10.2002 die Vorauszahlungen an Einkommensteuer für "2002" (richtig: 2003) und Folgejahre mit € 89.740,85 festgesetzt worden seien. Gemäß § 45 Abs. 2 EStG seien die Vorauszahlungen zu je einem Viertel am 15. Februar…
…vom 21. Juni 2013 betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2012 sowie Festsetzung von Vorauszahlungen an Einkommensteuer für das Jahr 2013 und Folgejahre entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) ist Pensionist. Neben seinen Pensionseinkünften erzielte er…
…Null oder einem zu niedrigen Betrag ergibt). Gleiches gilt auch für die Hinterziehung von Einkommensteuer, bei welcher auch unter bestimmten Umständen bereits eine Strafbarkeit einer vorsätzlichen Verkürzung von Vorauszahlungen an Einkommensteuer denkbar ist. Verletzt jemand vorsätzlich diese seine abgabenrechtliche Pflicht zur zeitgerechten Anzeige der beschriebenen…
…nicht näher auszuführende verfassungsrechtliche Überlegungen eine Bescheidbeschwerde an den Verfassungsgerichtshof zu erheben. Formell stelle ich daher den Antrag, der Berufung Folge zu geben und den angefochtenen Bescheid dahingehend abzuändern, dass die Vorauszahlungen an Einkommensteuer für 2001 und Folgejahre mit 0 S festgesetzt werden." Die Berufung…
…nicht näher auszuführende verfassungsrechtliche Überlegungen eine Bescheidbeschwerde an den Verfassungsgerichtshof zu erheben. Formell stelle ich daher den Antrag, der Berufung Folge zu geben und den angefochtenen Bescheid dahingehend abzuändern, dass die Vorauszahlungen an Einkommensteuer für 2001 und Folgejahre mit 0 S festgesetzt werden." Die Berufung…
…des Finanzamtes für den 6., 7. und 15. Bezirk in Wien betreffend Vorauszahlungen an Einkommensteuer für 2003 und Folgejahre vom 6. November 2003 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung …
…vom 17. Juni 2004 betreffend Einkommensteuervorauszahlungen 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Am 17. Juni 2004 wurde vom Finanzamt bei RKP (in der Folge Bw.) der Bescheid betreffend die Vorauszahlungen an Einkommensteuer 2004 (Vorauszahlungsbescheid 2004) erlassen, in…
…betreffend Einkommensteuer für das Jahr 1999 sowie Festsetzung von Vorauszahlungen an Einkommensteuer für das Jahr 2001 nach der am 24. November 2004 in 1030 Wien, Vordere Zollamtsstraße 7, durchgeführten Berufungsverhandlung entschieden: 1. Die Berufung gegen den Bescheid betreffend Einkommensteuer für das Jahr 1999 wird als…
…vom 4. Oktober 2005 betreffend Vorauszahlungen an Körperschaftsteuer für 2005 und Folgejahre entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Vorauszahlungen an Körperschaftsteuer für 2005 und Folgejahre werden mit € 16.900,00 festgesetzt. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.), eine Gesellschaft…
…Festsetzung von Vorauszahlungen an Einkommensteuer für das Jahr 2001 bleiben unverändert. 3) Der Bescheid betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2000 wird im Umfang der Berufungsvorentscheidung zu Ungunsten des Berufungswerbers abgeändert. Hinsichtlich der Bemessungsgrundlage und der Höhe der Abgabe wird auf die Berufungsvorentscheidung betreffend Einkommensteuer 2000…
…Vorauszahlungen 2012 maßgebliche Veranlagung betrifft das Jahr 2010. Die maßgebliche Abgabenschuld 2010 in Höhe von 1.008 € ist daher gem. § 45 Abs. 1 EStG 1988 um 9% zu erhöhen. Unter Beachtung der Rundungsbestimmung des § 39 Abs. 3 EStG 1988 sind die Vorauszahlungen an Einkommensteuer…
…24. März 2008 wandte der Bw. ein, die im angefochtenen Bescheid ausgewiesene Vorauszahlung an Einkommensteuer in Höhe von € 4.069,83 sei unrichtig, zumal die bislang unter diesem Titel geleisteten Zahlungen in Summe € 4.987,93 betragen würden. Weiters beantragte der Bw. die…
…Einkommensteuerschuld des im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Vorauszahlungsbescheides letztveranlagten Kalenderjahres 1996. Da die Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 1996 abzuweisen war (Zahlungen an den Sohn, Bewirtungsspesen; vgl. oben die Punkte b.) und e.) tritt auch hinsichtlich der Bemessungsgrundlage (des Einkommens) für die Festsetzung der Vorauszahlung…
…Gesamtbetrag der Einkünfte | 33.379,56 € | Sonderausgaben | - 335,42 € | Einkommen | 33.044,14 € | Einkommensteuer | 9.769,73 € | 2. Die Vorauszahlungen an Einkommensteuer für 2003 und die Folgejahre werden festgesetzt mit: |  …
… 303 Abs. 4 BAO betreffend Einkommensteuer und Umsatzsteuer 2000 bis 2004 sowie Einkommensteuer und Umsatzsteuer für die Jahre 2000 bis 2004, Vorauszahlungen an Einkommensteuer für 2006, Umsatzsteuer für das Jahr 2005, entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Die…
…wonach die Vorauszahlungen an Einkommensteuer für 2010 und Folgejahre mit € 1.975,96 unter Hinweis auf das Ergebnis der Veranlagung 2009 und die Erhöhung um 4% gemäß § 45 Abs. 1 EStG 1988 festgesetzt wurden. Gleichzeitig mit der Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 2009 erhob der…