… 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer 2-12/2003 in Höhe von € 27.826,00, für 1-12/2004 in Höhe von € 9.592,00 und für 1-5/2005 in Höhe von €°19.998,00 (insgesamt…
…in den Jahren 2008 und 2009, jeweils unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 Umsatzsteuergesetz (UStG) 1994 entsprechenden Voranmeldungen für die Monate Jänner bis Dezember 2008 und Jänner bis März 2009, eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer iHv. insgesamt 5.607,00 €…
…zu StrNr. 052/2005/00000-001 schuldig gesprochen worden, weil er im Amtsbereich des genannten Finanzamtes vorsätzlich a.) [in den Jahren 2002 bis 2006] unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 Umsatzsteuergesetz (UStG) 1994 entsprechenden Voranmeldungen betreffend die Monate Jänner, Februar, März, August…
…G, im Amtsbereich des genannten Finanzamtes vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 Umsatzsteuergesetz 1994 (UStG 1994) entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung an Vorauszahlungen von Umsatzsteuer für die Monate 07, 10 und 11/2006 iHv. (insgesamt) 15.097,94 € (im Einzelnen: 07…
… 21 Umsatzsteuergesetz (UStG) 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer in Höhe von ATS 615.678,-- (04/07 ATS 21.351,-- + 05/97 ATS 150.243,- + 11/97 ATS 15.467,-- + 12/97 ATS 304.237,-- + 02/98 ATS 42.323,-- + 03/98…
…Tage, Juni 1998 80 Tage, Juli 1998 50 Tage, August 1998 20 Tage. Überdies wurden die von R unterfertigten Voranmeldungen, in welchen Zahllasten ausgewiesen waren, laut Datum der Ausfertigung teilweise auch noch zurückgehalten und erst verspätet beim Finanzamt eingereicht: betreffend Mai 1996 22 Tage, betreffend…
…Februar, April bis August 1998 vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetztes (UStG) 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer in Höhe von insgesamt ATS 132.070,-- bewirkt, dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten und…
…verpflichtet war, liegt eine schuldhafte Pflichtverletzung des Bw. vor, weil er es unterließ, im laufenden Kalenderjahr 2008 Umsatzsteuervoranmeldungen sowie Voranmeldungen der Lohnabgaben einzureichen. Der Zeitpunkt, für den zu beurteilen ist, ob der Vertretene die für die Abgabenentrichtung erforderlichen Mittel hatte, bestimmt sich danach, wann die…
…infolge seiner Ausbildung (BWL-Studium bzw. dabei absolvierter einschlägiger Fachlehrgang) einen überdurchschnittlichen abgabenrechtlichen Wissensstand aufweisender Unternehmer über seine Pflichten zur pünktlichen Entrichtung von Vorauszahlungen bzw. zur Einreichung von Voranmeldungen so weit Bescheid gewusst habe, um bei ihm auch jeweils einen entsprechenden Tatvorsatz iSd § 33 Abs…
… 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von USt 2/2007 iHv € 4.437,57 USt 3/2007 iHv € 5.448,16 USt 4/2007 iHv € 369,82 USt 5/2007 iHv € 554,00 USt 6/2007 iHv € 4…
…das Veranlagungsjahr 2007 erstellte und am 20. März 2009 erklärungsgemäß verbuchte Umsatzsteuererklärung bei einer Umsatzsteuerschuld - als Summe der Zahllasten der Voranmeldungszeiträume Jänner bis Dezember 2007 - von € 40.959,19 lediglich eine Restschuld von € 458,31 ergeben, welche innerhalb der Nachfrist entrichtet worden ist…
In gesamthafter Abwägung kann daher doch der Ausgangswert ausnahmsweise auf € 25.000,00 abgemildert werden, wovon in Anbetracht der Sorgepflicht für die Tochter ein Abschlag um ein Fünftel und in Anbetracht der nunmehrigen äußerst ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnisse des Beschuldigten ein weiterer Abschlag um die…
…habe aufgrund von Überwachungsmaßnahmen betreffend die Umsatzsteuer und nach Einsichtnahme in den körperlichen und elektronischen Steuerakt festgestellt, dass für die Umsatzsteuervoranmeldungszeiträume Jänner bis Juni 2011 weder Voranmeldungen eingereicht noch entsprechende Vorauszahlungen an Umsatzsteuer geleistet worden seien. Bei weiterer anlassbezogener Durchsicht des Abgabenkontos sei festgestellt worden…
…Anwesenheit des Beschuldigten, des Amtsbeauftragten HR Dr. Maximilian Rombold sowie der Schriftführerin Dagmar Brus durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: I. Der Berufung des Amtsbeauftragten wird teilweise Folge gegeben und die Entscheidung des Spruchsenates in ihrem Schuldspruch betreffend die strafrelevanten Voranmeldungszeiträume Jänner, Februar, Juli, August…
…der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer 2001 in der Höhe von S 432.820,00 (entspricht € 31.454,26) bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten und hiemit…
…Amtsbereich des Finanzamtes Feldkirch als abgabenrechtlich verantwortlicher Geschäftsführer der Firma MM und Mitges., sohin als Wahrnehmender deren steuerlichen Interessen, im Zeitraum vom Februar 1999 bis Dezember 2001 vorsätzlich selbst zu berechnende Abgaben, nämlich Vorauszahlungen an Umsatzsteuer betreffend die Voranmeldungszeiträume Oktober 1999, Dezember 2000, Jänner, Februar…
…und Mitges. gründet sich auf die bezogene Gesetzesstelle und war entsprechend der reduzierten, über den Erstbeschuldigten verhängten Geldstrafe ebenfalls anzupassen. Mit seinem weiteren Begehren, den Zweitbeschuldigten auch hinsichtlich der Voranmeldungszeiträume Oktober 1999 und Jänner bis Dezember 2000 wegen Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. a…
…lit. a FinStrG macht sich einer Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hält. Gemäß § 49 Abs…
…Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für die Monate Jänner bis Dezember 1998 in Höhe von insgesamt ATS 254.739,00 und für die Monate Jänner bis Juni, August bis November 1999 in…
…von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen für die Monate Februar und März sowie Mai bis Dezember 2001 eine Verkürzung an Umsatzsteuer in Höhe von insgesamt 5.563,83 € (76.560,00 S) bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss…