… 1 Abs. 1 Z 1 und 2 UStG 1994 im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 Euro nicht überstiegen haben, ist gem. § 21 Abs. 2 UStG 1994 das Kalendervierteljahr der Voranmeldungszeitraum. Gem. § 27 Abs. 4 UStG 1994 hat der Leistungsempfänger, der ein Unternehmer ist, wenn ein ausländischer…
… 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer 2-12/2003 in Höhe von € 27.826,00, für 1-12/2004 in Höhe von € 9.592,00 und für 1-5/2005 in Höhe von €°19.998,00 (insgesamt…
…Gemäß § 21 Abs. 1 UStG 1994 idF BGBl. I Nr. 10/2003 sind auch "ausländische" Unternehmer zur elektronischen Übermittlung der Voranmeldung verpflichtet. Zur Gewährleistung eines einheitlichen Sicherheitsstandards bei der Identifizierung von Unternehmern, die im Inland zur Umsatzsteuer erfasst sind, aber weder Wohnsitz, Sitz oder Geschäftsleitung…
…es dabei jeweils für gewiss gehalten, dass er durch sein Vorgehen, nämlich die Voranmeldungen nicht einzureichen und die Vorauszahlungen nicht zu entrichten, Abgabenverkürzungen in diesem Ausmaß bewirken werde. Darüber hinaus habe der Beschuldigte auch die Einkommen- und Umsatzsteuererklärung für 2014, welche von ihm im Jahre…
…steuerlichen Interessen, vorsätzlich betreffend die Voranmeldungszeiträume Dezember 2015 und Jänner 2016 die Vorauszahlungen an Umsatzsteuer in Höhe von € 42.039,99 (12/15) und € 37.355,93 (01/16) nicht spätestens jeweils am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet und hiedurch Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49…
…15. März 2016 die Prüfung telefonisch angekündigt habe und dabei mutmaßlich mitgeteilt habe, dass die Voranmeldungen für Dezember 2015 und Jänner 2016 noch nicht vorlägen: Sie wisse jetzt nicht mehr genau den Wortlaut, vom Dezember habe er es aber gesagt. Sie habe dann D gefragt…
…in den Jahren 2008 und 2009, jeweils unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 Umsatzsteuergesetz (UStG) 1994 entsprechenden Voranmeldungen für die Monate Jänner bis Dezember 2008 und Jänner bis März 2009, eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer iHv. insgesamt 5.607,00 €…
…zu StrNr. 052/2005/00000-001 schuldig gesprochen worden, weil er im Amtsbereich des genannten Finanzamtes vorsätzlich a.) [in den Jahren 2002 bis 2006] unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 Umsatzsteuergesetz (UStG) 1994 entsprechenden Voranmeldungen betreffend die Monate Jänner, Februar, März, August…
…G, im Amtsbereich des genannten Finanzamtes vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 Umsatzsteuergesetz 1994 (UStG 1994) entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung an Vorauszahlungen von Umsatzsteuer für die Monate 07, 10 und 11/2006 iHv. (insgesamt) 15.097,94 € (im Einzelnen: 07…
… 21 Umsatzsteuergesetz (UStG) 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer in Höhe von ATS 615.678,-- (04/07 ATS 21.351,-- + 05/97 ATS 150.243,- + 11/97 ATS 15.467,-- + 12/97 ATS 304.237,-- + 02/98 ATS 42.323,-- + 03/98…
…Tage, Juni 1998 80 Tage, Juli 1998 50 Tage, August 1998 20 Tage. Überdies wurden die von R unterfertigten Voranmeldungen, in welchen Zahllasten ausgewiesen waren, laut Datum der Ausfertigung teilweise auch noch zurückgehalten und erst verspätet beim Finanzamt eingereicht: betreffend Mai 1996 22 Tage, betreffend…
…Februar, April bis August 1998 vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetztes (UStG) 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer in Höhe von insgesamt ATS 132.070,-- bewirkt, dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten und…
…für die Einhaltung der abgabenbehördlichen Vorschriften zuständig und verantwortlich gewesen. Er habe gewusst, dass entsprechende Vorauszahlungen zu leisten bzw. entsprechende Voranmeldungen zu erstatten sind. Er unterließ dies jedoch, um sich einen ungerechtfertigten Steuervorteil zu verschaffen. Den Eintritt des Erfolges habe er nicht nur für möglich…
Betreffend den Voranmeldungszeitraum August 2009 hatte der Beschuldigte bis zum Ablauf des 15. Oktober 2009 eine Zahllast von € 1.057,39 zu entrichten (der Betrag ergibt sich aus der in freier Beweiswürdigung zu gleichen Teilen auf die Monate März bis Dezember 2009 verteilten Restsumme…
…verpflichtet war, liegt eine schuldhafte Pflichtverletzung des Bw. vor, weil er es unterließ, im laufenden Kalenderjahr 2008 Umsatzsteuervoranmeldungen sowie Voranmeldungen der Lohnabgaben einzureichen. Der Zeitpunkt, für den zu beurteilen ist, ob der Vertretene die für die Abgabenentrichtung erforderlichen Mittel hatte, bestimmt sich danach, wann die…
…infolge seiner Ausbildung (BWL-Studium bzw. dabei absolvierter einschlägiger Fachlehrgang) einen überdurchschnittlichen abgabenrechtlichen Wissensstand aufweisender Unternehmer über seine Pflichten zur pünktlichen Entrichtung von Vorauszahlungen bzw. zur Einreichung von Voranmeldungen so weit Bescheid gewusst habe, um bei ihm auch jeweils einen entsprechenden Tatvorsatz iSd § 33 Abs…
… 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von USt 2/2007 iHv € 4.437,57 USt 3/2007 iHv € 5.448,16 USt 4/2007 iHv € 369,82 USt 5/2007 iHv € 554,00 USt 6/2007 iHv € 4…
…gesondertem Bescheid festgesetzt werden würden. 3. Das gegen den Beschuldigten unter der StrNr. 091/2010/00142-001 überdies wegen des Vorwurfes, er habe auch betreffend die Voranmeldungszeiträume Jänner bis Dezember 2008 Hinterziehungen von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG zu verantworten…
…der den strafbestimmenden Wertbeträgen zugrunde gelegten Abgabenbeträge) nur dann möglich gewesen wäre, wenn das vorangegangene abgeschlossene Verfahren durch Einstellung beendet worden wäre. Hinsichtlich der restlichen Voranmeldungszeiträume des Jahres 2008 wäre es wohl denkbar, den aufgrund der aus der Sphäre des Beschuldigten selbst stammenden Differenzbetrag von…
…das Veranlagungsjahr 2007 erstellte und am 20. März 2009 erklärungsgemäß verbuchte Umsatzsteuererklärung bei einer Umsatzsteuerschuld - als Summe der Zahllasten der Voranmeldungszeiträume Jänner bis Dezember 2007 - von € 40.959,19 lediglich eine Restschuld von € 458,31 ergeben, welche innerhalb der Nachfrist entrichtet worden ist…