…daraus resultierend auch andere Steuerbescheide für die streitgegenständlichen Jahre ergehen hätten können. Alle weiteren Begründungselemente des FA für die Versagung des VorSt Abzuges 1994 und 1995 stützen sich auf Sachverhalte, die sich nach der Aktenlage 1996 ereignet haben und mit den Jahren 1994 und 1995…
…überprüft sie nicht, liegt darin ein Verschulden des Gutschriftempfängers, das sich zwar auf den VorSt Abzug des Gutschriftenausstellers, nicht jedoch auf die Umsatzsteuerpflicht des Gutschriftempfängers auswirkt. Was das von der BW zuletzt noch angesprochene Problem einer massiven Überzahlung insbesondere im Jahr 2003 betrifft, so ist…
…dass die BW die Beherbergungsleistung - sei es auch durch Beauftragte - erbringt, steht ihr nach dem Verständnis des UFS ein VorSt Abzug für die Anschaffung und den Betrieb der Ferienwohnung unabhängig von der ertragsteuerlichen Beurteilung zu, ob eine Einkunftsquelle vorliegt oder nicht. Sollten die Ermittlungsergebnisse ergeben…
…pauschalierten Landwirtschaft. Sie wurde vom Prüfer deshalb auch nicht aufgeworfen. Der bwFB negiert schließlich in völliger Verkennung der Rechtslage, dass ein pauschalierter Landwirt zur Regelbesteuerung optieren kann und auf diese Weise sehr wohl zum VorSt-Abzug berechtigt wird. (.....) (14) Mit seinen Berufungsvorentscheidungen vom 31. Juli…
…Dies ergibt sich aus den von der BW im Erörterungstermin vorgelegten Unterlagen. Zu den einzelnen, vom FA im erstinstanzlichen Verfahren angesprochenen Gründen den VorSt Abzug für die streitgegenständlichen Voranmeldungszeiträume zu versagen bzw. die Unternehmereigenschaft der BW in Zweifel zu ziehen darf Folgendes ausgeführt werden: 1…
…26.12.2009 und des Opernhauses Graz vom 1.2. bis 17.6.2009), von denen zunächst ein pauschaler Steuerabzug von 20% durch die jeweiligen Auftraggeber zum Abzug gebracht wurden, im Wege der Veranlagung zur Einkommensteuer erfasst; aus dieser Veranlagung ergab sich eine Abgabennachforderung von…
…5 x 1.500 S | 9.000,- S Beigeschlossen waren zu a) eine Zahlungsbestätigung über 100 € an das Treuhandkonto Bundesdenkmalamt bei der Raiffeisenkasse Orth/Donau mit dem Vermerk "Spende an Bundesdenkmalamt, vorgeschlagen für die Restaurierung Pfarrkirche Probstdorf. Vorst. Daten dürfen d. Eigentümer d…
…diesem Grund werden die erklärten Horteinnahmen 2002 bis 2006 nicht der Umsatzsteuer unterzogen und können die damit in Zusammenhang stehenden Vorsteuern aus der Errichtung und dem Betrieb des Hortes nicht zum Abzug zugelassen werden. Nach den Feststellungen der Betriebsprüfung sei der Schülerhort von der Bw…
…260). Der bloße Informationsaustausch zwischen Branchen- oder Berufskollegen begründet hingegen keine geschäftliche Verbindung und macht die Kontakte damit noch nicht zu solchen zwischen Geschäftsfreunden. Weitere Voraussetzung für die Abzugsfähigkeit von Bewirtungsaufwendungen ist, dass die Bewirtung von Geschäftsfreunden der Werbung dient. Die enge Auslegung ergibt sich…
…von S 830,26 (= S 1.660,52), das sind € 120,67 für das Jahr 1999 als Vorsteuer gemäß § 12 Abs. 1 UStG 1994 abzugsfähig. Wider die Beweiskraft der Wohnsitzmeldung der Tochter per 10. Februar 1998, an der Adresse Wien 19., A-Straße…
…26.12.2009 und des Opernhauses Graz vom 1.2. bis 17.6.2009), von denen zunächst ein pauschaler Lohnsteuerabzug von 20% durch die jeweiligen Dienstgeber zum Abzug gebracht wurden, im Wege der Veranlagung zur Einkommensteuer erfasst; aus dieser Veranlagung ergab sich eine Abgabennachforderung von…
…und November 2004 aus sechs weiteren Fakturen der Firma S. Ges.m.b.H. (bereits im Wissen des ggstdl. Sachverhaltes) keine Vorsteuern mehr in Abzug gebracht wurden. Laut Aussage des Gesellschafters und ehemaligen Geschäftsführers der geprüften Firma, Roland W. , wurden die Fakturen der Firma S…
…§ 20 EStG nicht abzugsfähig. Tz. 24.1 Kto 6240 Arbeitskleidung | 1999 | ATS | | | | Netto | Vorst | Datum | Beleg | Text | 2.104,17 | 420,83 | 31. Aug | Visa 9/01 | Herrenkonfekt. | 533…
…Vorsteuern aus zwei Akontozahlungen in Höhe von S 66.666,66 abzüglich einer Vorsteuerkontenfehlberichtigung für die Umsatzsteuersonderprüfung in Höhe von S 76.136,65 zuzüglich Differenz von S 0,20 somit S 129.877,89. e) Vorsteuern im Zusammenhang mit dem unecht befreiten Grundstücksverkauf E…
…Therapeutentätigkeit erfolgen könne. Sodann falle auf, dass die Aufsummierung der Erlöse laut vorgelegten Honorarnoten, nach Abzug der dort als "Selbstbehalte" für den Verein "T" benannten Entgeltkomponenten, einen Gesamtbetrag (ohne "Selbstbehalte") von ATS 63.340,00 ergeben würde, während in den Erklärungen für 2000 solche gemäß…
…habe den Eindruck gewonnen, dass die Betriebsprüfung hinter jeder Tätigkeit eine strafbare Handlung vermutet habe. Die Betriebsprüfung habe auch eine Besichtigung des Lagers abgelehnt, um offensichtlich subjektive Schlussfolgerungen aus verschiedenen Eingangsrechnungen abzuleiten.Obwohl die Prüfungshandlungen bei der Bw. erst ab 26. April 1999 erfolgt seien…
…| S | 800.000,00 Die Umsätze 1990 - 1992 mussten wegen Nichtvorlage von Belegen und Aufzeichnungen gem § 184 BAO geschätzt werden (...). Tz 18 Vorsteuerermittlung | Vorsteuer lt Erkl | Minderung lt Tz 31 | Vorst lt Bp gerundet ... ... Gewinne aus Gewerbebetrieb Tz…
…| 20.521,97 | Steuerliche Auswirkungen | Zeitraum | 2000 ATS | 2001 ATS | 2002 € | 2003 € | Umsatzsteuer [060] Vorst (ohne EUSt) | -45.604,39 | -95.254,03 | -5.163,16 | -1.332,48 ..." Das Finanzamt…
…Zahlungen an fest angestellte Mitarbeiter ... Mit Email vom 9. Mai 2008 wurde der Bw. vom Finanzamt aufgefordert, die ausgefüllten Umsatz- und Einkommensteuersteuer für das Jahr 2005 abzugeben und hinsichtlich der Aufwendungen an Mitarbeiter (freie Mitarbeiter und angestellte Mitarbeiter) folgende Angaben nachzureichen: "1. Name, 1. Adressierung…
…eingetragenen Ausgaben könnten dabei einzelnen Fahrzeugen nicht zugeordnet werden, ebenso wenig seien die für Überlandfahrten nach Angabe des Steuerberaters pauschal abgerechneten Tarife von den sonstigen Umsatzerlösen abzugrenzen. Werde bei einem Einnahmen- / Ausgabenrechner eine Kassa (freiwillig) geführt, so sei diese jedenfalls ordnungsgemäß zu führen und sei…