Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf., vertreten durch Dr. Karl Wampl und Dr. Elisabeth Mühlberger, gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Hauptzollamtes Salzburg vom 13. Dezember 1996, GZ. 600/EHD-021400/1/96, gemäß § 85c Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) entschieden: Die Beschwerde…
…in der Höhe von 60,68 Euro (835,00 S) sowie Postgebühren im Ausmaß von 4,94 Euro (68,00 S) ein, wobei darauf hingewiesen wurde, dass diese Kosten des Vollstreckungsverfahrens in der Höhe von insgesamt 65,62 Euro (903,00 S) gem. §26 Abs…
…Rechtmäßigkeit von Rückstandsausweisen ist im Falle ihrer Strittigkeit nach § 13 AbgEO bzw. § 15 Abs. 2 leg cit abzusprechen. Nach der Entstehung des dem Vollstreckungsverfahren zu Grunde liegenden Exekutionstitels (Rückstandsausweises) eingetretene, den Anspruch aufhebende bzw. hemmende Tatsachen können gemäß § 12 Abs. 1 AbgEO eingewendet werden (vgl…
…Abgabenschuldigkeiten noch in voller Höhe ausgehaftet. Gemäß § 26 AbgEO habe der Abgabenschuldner für Amtshandlungen des Vollstreckungsverfahrens anlässlich einer Pfändung die Pfändungsgebühr im Ausmaß von 1 % vom einzubringenden Abgabenbetrag zu entrichten. Im vorliegenden Fall sei lediglich die Mindestgebühr vorgeschrieben worden. Die Pfändungsgebühr sei eine reine Amtshandlungsgebühr…
…des Vertreters ergänzt, der näher auf seine Sorgepflichten und seine persönlichen Umstände hinweist und betont, dass aus diesem Grunde der angefochtene Bescheid rechtswidrig wäre. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 53 AbgEO sind im abgabenbehördlichen Vollstreckungsverfahren sind die Bestimmungen der §§ 290 bis einschließlich 291a, der …
…entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Im Zuge des Vollstreckungsverfahrens über die Abgabenschuld des Bw iHv EUR 954,- ergingen am 1. September 2008 folgende Bescheide: - Bescheid an die BVA-Versicherungsanstalt öffentl. Bediensteter mit der Aufforderung zur Drittschuldnererklärung…
…Wien 6/7/15 vom 12. Juni 2008 über die Festsetzung von Gebühren und Auslagenersätzen des Vollstreckungsverfahrens entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Das Finanzamt Wien 6/7/15 stellte am 5. Juni 2008 über Abgabenschuldigkeiten des D…
…§ 65 und 71 AbgEO) und betreffend Festsetzung von Gebühren und Auslagenersätzen des Vollstreckungsverfahrens entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Zur Hereinbringung des vollstreckbaren Abgabenrückstandes in Höhe von € 273.306,61 zuzüglich der Gebühren und Barauslagen in Höhe…
… 26 Abs. 1 lit. a AbgEO hat der Abgabenschuldner für Amtshandlungen des Vollstreckungsverfahrens nachstehende Gebühren zu entrichten: Die Pfändungsgebühr anlässlich einer Pfändung im Ausmaß von 1% vom einzubringenden Abgabenbetrag; wird jedoch an Stelle einer Pfändung lediglich Bargeld abgenommen, dann nur 1% vom abgenommenen Geldbetrag. Gemäß…
…des Zollamtes Linz, vertreten durch N.K., vom 24. März 2005, Zl. 500/3564/36/2002, betreffend Kosten des Vollstreckungsverfahrens im Beisein von E.L. und der Schriftführerin G.Z. nach der am 15. November 2005 in 1030 Wien, Vordere Zollamtstr. 7, durchgeführten Berufungsverhandlung entschieden…
…NK, vom 22. Februar 2005, Zl. 500/3564/25/2002, betreffend Kosten des Vollstreckungsverfahrens im Beisein von EL und der Schriftführerin GZ nach der am 15. November 2005 in 1030 Wien, Vordere Zollamtstr. 7, durchgeführten mündlichen Berufungsverhandlung entschieden: Der Beschwerde wird teilweise stattgegeben. Der Spruch…
…vertreten durch NK, vom 22. Februar 2005, Zl. 500/3564/25/2002, betreffend Kosten des Vollstreckungsverfahrens, im Beisein von EL und der Schriftführerin GZ, nach der am 15. November 2005 in 1030 Wien, Vordere Zollamtstr. 7, durchgeführten mündlichen Berufungsverhandlung entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet…
…100/49057/6/2000, wies das Hauptzollamt Wien die Berufung als unbegründet ab. Für den Bf. sei die Verpflichtung zum Ersatz der Kosten des Vollstreckungsverfahrens entstanden. In der dagegen erhobenen Beschwerde vom 1. August 2001 wiederholte der Bf. im wesentlichen sein Berufungsvorbringen mit dem…
…100/37235/6/2000, wies das Hauptzollamt Wien die Berufung als unbegründet ab. Für den Bf. sei die Verpflichtung zum Ersatz der Kosten des Vollstreckungsverfahrens entstanden. In der dagegen erhobenen Beschwerde vom 1. August 2001 wiederholte der Bf. im wesentlichen sein Berufungsvorbringen mit dem…
…Jänner 2001 setzte das Finanzamt gegenüber dem Bw. gemäß § 26 AbgEO Kosten des Vollstreckungsverfahrens in folgender Höhe fest: | Tag der Amtshandlung | Gebühren bzw. Auslagenersätze | Betrag | 1. April 1999 | Pfändungsgebühr 1% von 500.000,00 S | 5.000,00 S…
… 26 Abs. 1 lit. a AbgEO hat der Abgabenschuldner für Amtshandlungen des Vollstreckungsverfahrens nachstehende Gebühren zu entrichten: Die Pfändungsgebühr anlässlich einer Pfändung im Ausmaß von 1% vom einzubringenden Abgabenbetrag; wird jedoch an Stelle einer Pfändung lediglich Bargeld abgenommen, dann nur 1% vom abgenommenen Geldbetrag. Zufolge…
…vom 23. Juni 2010, Zahl xxxxxx/xxxxx/16/2008, betreffend Pfändung einer Geldforderung und Festsetzung der Gebühren und Auslagenersätze im Vollstreckungsverfahren entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 9. September 2009, Zahl xxxxxx/xxxxx/2008-6, nahm das Zollamt den Beschwerdeführer…
…Forderung zu untersagen. Ihm ist aufzutragen, bei beschränkt pfändbaren Geldforderungen unverzüglich dem Drittschuldner allfällige Unterhaltspflichten und das Einkommen der Unterhaltsberechtigten bekannt zu geben. Nach Lehre und Rechtsprechung steht dem Abgabenschuldner gegen die Forderungspfändung im finanzbehördlichen Vollstreckungsverfahren ungeachtet der Rechtsmittelbeschränkung nach § 77 Abs. 1 Z 1…
… 26 Abs. 1 lit. a AbgEO hat der Abgabenschuldner für Amtshandlungen des Vollstreckungsverfahrens nachstehende Gebühren zu entrichten: Die Pfändungsgebühr anlässlich einer Pfändung im Ausmaß von 1% vom einzubringenden Abgabenbetrag; wird jedoch an Stelle einer Pfändung lediglich Bargeld abgenommen, dann nur 1% vom abgenommenen Geldbetrag. Gemäß…
…gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt vom 17. Oktober 2005 betreffend Festsetzung von Gebühren und Auslagenersätzen des Vollstreckungsverfahrens gemäß § 26 AbgEO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Gebühren und Auslagenersätze sind dem…