…rechtfertigt diese Bestimmung nicht die Annahme der Befugnis zur uneingeschränkten Vertretung einer natürlichen Person vor den Finanzbehörden. Vermögensverwalter sind daher nur insoweit zur Vertretung berufen, als es das von ihnen verwaltete Vermögen erfordert. An der mangelnden geschäftsmäßigen Vertretungsbefugnis ändert die Gewährung der elektronischen Akteneinsicht gemäß …
…die Ansicht, dass sie gemäß § 136 Abs. 3 GewO 1994 zur Vertretung des Auftraggebers vor Finanzbehörden berechtigt sei und ersuche um Aufhebung des Bescheides vom 17. März 2004 sowie die Zulassung als Parteienvertreter der o.a. Firma im Rahmen der Gewerbeberechtigung als Unternehmensberater. Gemäß § 276…
…die Ansicht, dass sie gemäß § 136 Abs. 3 GewO 1994 zur Vertretung des Auftraggebers vor Finanzbehörden berechtigt sei und ersuche um Aufhebung des Bescheides vom 17. März 2004 sowie die Zulassung als Parteienvertreter der o.a. Firma im Rahmen der Gewerbeberechtigung als Unternehmensberater. Gemäß § 276…
…der Erstellung von Finanz- und Investitionsplänen gegenüber Finanzbehörden, Vertretung in Steuersachen vor Finanzbehörden Vertretung in arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten von Arbeitsämtern (Arbeitsmarktverwaltung) im Zuge von Personalbeartungen. Vertretung in Angelegenheiten des Betriebsanlagenrechts gegenüber den Gewerbebehörden. Mit der Vertretungsbefugnis ist der Standesvertretung ein wichtiger Schritt zur Verbesserung…
…der Erstellung von Finanz- und Investitionsplänen gegenüber Finanzbehörden, Vertretung in Steuersachen vor Finanzbehörden Vertretung in arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten von Arbeitsämtern (Arbeitsmarktverwaltung) im Zuge von Personalbeartungen. Vertretung in Angelegenheiten des Betriebsanlagenrechts gegenüber den Gewerbebehörden. Mit der Vertretungsbefugnis ist der Standesvertretung ein wichtiger Schritt zur Verbesserung…
…3 GewO 1994 zur Vertretung unserer Auftraggeber vor Finanzbehörden berechtigt und ersuchen daher um die Aufhebung des Bescheides vom 2.4.2004 sowie die Zulassung als Parteienvertreter der im Betreff genannten Firma im Rahmen der Gewerbeberechtigung als Unternehmensberater." Im zentralem Gewerberegister scheinen Gewerbeberechtigungen der Bw…
…3 GewO 1994 zur Vertretung unserer Auftraggeber vor Finanzbehörden berechtigt und ersuchen daher um die Aufhebung des Bescheides vom 6.4.2004 (richtig: 24.3.2004) sowie die Zulassung als Parteienvertreter der im Betreff genannten Firma im Rahmen der Gewerbeberechtigung als Unternehmensberater." Im zentralem Gewerberegister…
… 84 Abs. 1 BAO "als Bevollmächtigte" des Abgabenschuldners WM ab, und begründete dies im Wesentlichen damit, dass die geschäftsmäßig Vertretungsbefugnis vor Abgabenbehörde von einer Berufsbefugnis abhängig sei. Befugt seien insbesondere Rechtsanwälte, Notare sowie Wirtschaftstreuhänder. Die Berufungswerberin gehöre keiner dieser Gruppen an und sei auch keine…
…ohne hiezu befugt zu sein. Gemäß § 2 Abs 1 Z 3 WTBG wären selbstständige Buchhalter grundsätzlich nicht zur Vertretung vor Finanzbehörden befugt. Lediglich nach § 2 Abs 1 Z 4 WTBG wären selbstständige Buchhalter zur Vertretung und Abgabe von Erklärungen in Angelegenheiten der unterjährigen Umsatzsteuervoranmeldungen befugt…
…Landes- und Gemeindeabgaben, ausgenommen der Vertretung vor den Finanzbehörden, den Unabhängigen Verwaltungssenaten und dem Verwaltungsgerichtshof" auszuüben. Mit dem Tätigwerden für die Bw. in einem, die Bundesabgaben Umsatz- und Körperschaftsteuer betreffenden, Berufungsverfahren hat der SBH Mag. Dr. SH seine Vertretungsbefugnisse überschritten und das Finanzamt hätte Mag…
…die Vertretung in Abgabe- und Abgabestrafverfahren für Bundes-, Landes- und Gemeindeabgaben und in Beihilfenangelegenheiten vor den Finanzbehörden (...). Von der Anwendung der Gewerbeordnung ausgenommene Tätigkeiten können daher nicht in den Rahmen der Gewerbeberechtigung eines Gewerbetreibenden fallen, der sein Gewerbe aufgrund einer Gewerbeberechtigung nach der Gewerbeordnung ausübt…
…führen bzw. Saldenlisten und Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen zu erstellen und es habe das Recht auf Abgabe von unterjährigen Umsatzsteuervoranmeldungen und Zusammenfassenden Meldungen bestanden. Weitere Vertretungsbefugnisse vor Finanzbehörden seien ausgeschlossen gewesen. Nicht umfasst habe deren Berufsberechtigung somit unter anderem das Recht zur Erstellung von Jahressteuererklärungen, zur…
…als solche war niemals Gegenstand der abgabenbehördlichen Erhebungen. Dass sich aus den Gewerbeberechtigungen ("PR-Beratung" und "Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik") des Bw. (ebenso wie die Stellung als Vereinsobmann von G) keine Vertretungsbefugnisse für Beihilfenangelegenheiten vor den Finanzbehörden im Sinne des o.a. …
…des Wirtschaftstreuhandberufes Steuerberater Berechtigten ist es vorbehalten, folgende Tätigkeiten auszuüben: ... 3. die Vertretung in Abgabe- und Abgabestrafverfahren für Bundes-, Landes- und Gemeindeabgaben und in Beihilfenangelegenheiten vor den Finanzbehörden, den übrigen Gebietskörperschaften und den Unabhängigen Verwaltungssenaten, hierbei ersetzt die Berufung auf die Bevollmächtigung deren urkundlichen Nachweis, ... …
…durchgeführt werden können)." Die Mitarbeiterin antwortete mit E-Mail vom gleichen Tag: "Sehr geehrter Herr K.! Die Ablehnung richtet sich gem. § 2 (1) 3 WTBG gegen die Vertretung vor den Finanzbehörden, in Ihrem Fall die Fristverlängerungsansuchen div. Klienten. Sehrwohl zum Berufsbefugnis eines Selbständigen Buchhalters gehört…
…die Vertretung in Abgabe- und Abgabestrafverfahren für Bundes-, Landes- und Gemeindeabgaben und in Beihilfenangelegenheiten vor den Finanzbehörden (...). Von der Anwendung der Gewerbeordnung ausgenommene Tätigkeiten können daher nicht in den Rahmen der Gewerbeberechtigung eines Gewerbetreibenden fallen, der sein Gewerbe aufgrund einer Gewerbeberechtigung nach der Gewerbeordnung ausübt…
…die Vertretung in Abgabe- und Abgabestrafverfahren für Bundes-, Landes- und Gemeindeabgaben und in Beihilfenangelegenheiten vor den Finanzbehörden (...). Von der Anwendung der Gewerbeordnung ausgenommene Tätigkeiten können daher nicht in den Rahmen der Gewerbeberechtigung eines Gewerbetreibenden fallen, der sein Gewerbe aufgrund einer Gewerbeberechtigung nach der Gewerbeordnung ausübt…
…den Bestand der Vertretungsbefugnis auftauchende Zweifel sind nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes zu beurteilen. Die Abgabenbehörde hat die Behebung etwaiger Mängel unter sinngemäßer Anwendung der Bestimmungen des § 85 Abs. 2 von Amts wegen zu veranlassen. Nach Abs. 3 leg.cit. kann vor der Abgabenbehörde…
…dass der EuGH in seiner Grundsatzentscheidung vom 21.6.2012 klargestellt hat, dass bloße Zweifel der Finanzbehörden nicht ausreichen, dem Bürger das Recht auf Vorsteuerabzug zu verwehren. Die in diesen beiden EuGH-Urteilen (C-80/11 und C-142/11) getroffenen Kernaussagen des EuGH (Rn…
…sich das FA von folgenden Erwägungen leiten lassen: Zur Person des Bw. sei allgemein anzumerken, das sein Auftreten vor der Finanzbehörde sowie Finanzstrafbehörde I. Instanz von keiner kozeptionellen Schlüssigkeit gewesen sei. Einerseits sei er zunächst nach Fehlschlagen einer Intervention über die Wirtschaftskammer bei der vormaligen…