Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, ADr, vom 13. November 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10, vertreten durch Dr. Christoph Seydl, vom 30. Oktober 2012, wonach die Partnerschaft gemäß § 84 Abs. 1 BAO als Bevollmächtigte von X…
…WT-ARL 2003) näher spezifiziert und umfasst die Pflicht, die Identität des Auftraggebers oder des wirtschaftlichen Eigentümers festzustellen oder bei Handeln des Auftraggebers als Vertreter eines Dritten die Vertretungsbefugnis des Vertreters zu überprüfen. Für Fälle, in denen ein Verdacht auf Geldwäsche oder Zweifel an der…
…gem. § 84 Abs. 1 BAO von Frau A, entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Strittig ist die Vertretungsbefugnis gem. § 84 Abs. 1 BAO des Berufungswerbers (Bw.) betreffend Frau A. Der Bw. ist Obmann des Vereins B. Der…
…sind und es insbesondere zur Erlassung von Bescheiden berufen sei (Raschauer, Allgemeines Verwaltungsrecht², Rz 132). Der OGH folge diesen Ansichten und vertrete die Meinung, dass sogar die Vertretungsbefugnis von Unternehmensberatern vor Gerichten aufgrund des Wortlautes des § 172 Abs. 3 GewO 1994 (nach der Gewerberechtsnovelle 2002 …
…sind und es insbesondere zur Erlassung von Bescheiden berufen sei (Raschauer, Allgemeines Verwaltungsrecht², Rz 132). Der OGH folge diesen Ansichten und vertrete die Meinung, dass sogar die Vertretungsbefugnis von Unternehmensberatern vor Gerichten aufgrund des Wortlautes des § 172 Abs. 3 GewO 1994 (nach der Gewerberechtsnovelle 2002 …
…aus, dass "Hilfe in Steuersachen" nicht auch die Vertretung vor Abgabenbehörden miteinschließen würde. Zuletzt ergebe sich auch aus § 80 Abs. 2 BAO keine Vertretungsbefugnis, weil die treuhändige Verwahrung und Verwaltung von Vermögensrechten aller Art nicht unter den begriff der Vermögensverwaltung im Sinne der § 80 Abs…
…aus, dass "Hilfe in Steuersachen" nicht auch die Vertretung vor Abgabenbehörden miteinschließen würde. Zuletzt ergebe sich auch aus § 80 Abs. 2 BAO keine Vertretungsbefugnis, weil die treuhändige Verwahrung und Verwaltung von Vermögensrechten aller Art nicht unter den Begriff der Vermögensverwaltung im Sinne der § 80 Abs…
…4.2008 mit Frau A. geführten Telefonat wurde dieser die Rechtslage in grunderwerbsteuerlicher Hinsicht erläutert und auf die Grunderwerbsteuerpflicht hingewiesen; es wurde auch auf die Bedeutung der Vertretungsbefugnis nach den Vereinsstatuten verwiesen und den Umstand, dass ein Geldfluss für die Grunderwerbsteuerpflicht nicht von Bedeutung ist…
…in § 83 Abs.2 BAO bestimmt wird, ergibt sich der der Inhalt und Umfang der Vertretungsbefugnis primär aus der Vollmachtsurkunde. Subsidiär sind diesbezüglich ebenso wie für die Beurteilung des Bestandes der Bevollmächtigung die Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes maßgebend. Im gegenständlichen Fall hat die Vollmacht, die…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 4, Dr. Wilhelm Pistotnig, in der Finanzstrafsache gegen A, Beraterin, geb. xx, Adresse1 (letzte bekannte Wohnadresse), gemäß § 161 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde vom 20. Juni 2013 gegen den Bescheid…
…wenn es sich um die Vertretung durch amtsbekannte Familienmitglieder, Haushaltsangehörige oder Angestellte handelt und Zweifel über das Bestehen und den Umfang der Vertretungsbefugnis nicht obwalten. (5) Die Bestellung eines Bevollmächtigten schließt nicht aus, dass sich die Abgabenbehörde unmittelbar an den Vollmachtgeber selbst wendet oder dass…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3 in der Finanzstrafsache der Bf. gemäß § 161 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde vom 16. Dezember 2002 der Bf. gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 4., 5. und 10…
…es insbesondere zur Erlassung von Bescheiden berufen ist (Raschauer, Allgemeines Verwaltungsrecht 2 , Rz 132). Der OGH folgt diesen Ansichten und vertritt die Meinung, dass sogar die Vertretungsbefugnis von Unternehmensberatern vor Gerichten auf Grund des Wortlautes des § 172 Abs. 3 GewO 1994 (nach der Gewerberechtsnovelle 2002 …
…es insbesondere zur Erlassung von Bescheiden berufen ist (Raschauer, Allgemeines Verwaltungsrecht 2 , Rz 132). Der OGH folgt diesen Ansichten und vertritt die Meinung, dass sogar die Vertretungsbefugnis von Unternehmensberatern vor Gerichten auf Grund des Wortlautes des § 172 Abs. 3 GewO 1994 (nach der Gewerberechtsnovelle 2002 …
…2003 | Unternehmensberater, Vertretungsrechte | Dr. Forster, BMWA | 13.09.1996 | Ausgleichsvermittler; Vertretungsbefugnis vor | | | dem Bezirksgericht | Mag. Lesniak, BMWA | 11.08.1994 | Parteienvertretung durch Insolvenzberater | | | vor Abgabenbehörden des Bundes | MR Dr. Ott, BMF …
…die Bw. formale Vertreterfunktion eingeräumt hätte. Es kann in der Folge keinesfalls davon ausgegangen werden, dass Frau M eine Vertretungsbefugnis zukam. Dass ihre Buchungen nicht mit Wissen und Wollen der vertretungsbefugten Organe der Bw. zu Stande kamen ergibt sich letztlich aus dem Umstand, dass in…
…jedes Komplementärs). Im vorliegenden Fall ist M. E. laut dem Inhalt des dem Finanzamt bekannt gegebenen mündlich geschlossenen Gesellschaftsvertrages hinsichtlich der KEG vertretungsbefugt und wurde der Abgabenbehörde gegenüber auch als Zustellbevollmächtigte namhaft gemacht. Die Vertretungsbefugnis der M. E. ergibt sich darüber hinaus - als einzige Komplementärin…
…Geschäftsführerin ausübt und im verfahrensgegenständlichen Zeitraum für die steuerlichen Angelegenheiten der abgabepflichtigen GmbH verantwortlich war. Strafrechtlich haftet jeder, der Angelegenheiten eines Abgabepflichtigen wahrnimmt, wobei es nicht auf die formelle Vertretungsbefugnis, sondern allein auf die faktische Besorgung ankommt. Im vorliegenden Fall ist daher nicht der Bf.…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw., vertreten durch Dr. Heinrich Nesvadba, Rechtsanwalt, 1060 Wien, Gumpendorferstraße 15/9, vom 30. Mai 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 8/16/17 vom 23. April 2007 betreffend Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 308…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Dr. DE als Masseverwalter der A GmbH, 5020 Salzburg, Adr., vom 17. März 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land vom 28. Februar 2005 betreffend Zurückweisung eines Rechtsbehelfs mangels Aktivlegitimation entschieden: Die Berufung wird als…