…ausdrücklich auf die Bestimmungen des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 in der jeweils geltenden Fassung Bezug: Im Vertragsbedienstetengesetz, Unterabschnitt B, wird das Entlohnungsschema der Vertragsärzte geregelt. Hierbei wird auf das Entlohnungsschema S Ia (Primarärzte) verwiesen. Dieses Entlohnungsschema (S Ia- Vereinbarung) wird damit im Rahmen einer gesetzlichen Regelung zum…
…Gefäße etc.) netto, nach Abzug sämtlicher Rückvergütungen durch die BVA: € 1.196,31 3.) Selbstbehalte für Visiten bei Vertragsärzten der BVA und Zusatzversicherung: € 4.087,10 Vorgelegt wurde dazu ua. die Bestätigung der Versicherung (an das zuständige Finanzamt) betreffend die Beiträge zu einer…
…dann liegt keine Einkommensverwendung vor; die Zahlungen sind trotz Freiwilligkeit abzugsfähig und daher beim Empfänger steuerpflichtig (E 7.9.1990, 90/14/0093, 1991, 201 zur Treueprämie an frühere Vertragsärzte; E 20.12.2006, 2002/13/0130, 2007/310, 415 zur Abzugsfähigkeit von Verlusten durch…
…vorgehalten, dass der Bw a) Vorsorgeuntersuchungen um 2.100 % b) Tuberkulosetests um 14.410 % c) Blutbilder um 680 % d) Harnuntersuchungen um 370 % e) EKG Untersuchungen um 280 % f) Hausbesuche um 484 % usw. mehr erbringe als der Durchschnitt der Wiener Vertragsärzte. Die BP meine weiters, dass…
…sichern. Es handle sich somit um gezielte Steuerungsmechanismen in den Sozialversicherungsgesetzen durch den Gesetzgeber, denen sowohl die Versicherungsträger als auch die Vertragsärzte beim Abschluss des Gesamtvertrages unterworfen seien. Unter den bisherigen Gegebenheiten hätte sich diese Änderung der Gesetzeslage für die Bw. ruinös ausgewirkt. Für Patienten…
…konnten. Die Kärntner Gebietskrankenkasse konnte nur noch Unterlagen über Wahlarztbesuche beschaffen und Unterlagen betreffend diesen einen Therapeuten. In Bezug auf Vertragsärzte der Gebietskrankenkassen hatte die Kärntner Gebietskrankenkasse zwar Daten über Abrechnungen mit Ärzten, die DI GH K in der Zeit vor 2002 konsultiert hatte, aus…
…eine gleichwertige Leistung des Empfängers der Zuwendung entspreche. Das erkennbare Ziel der Gewährung einer Treueprämie sei es, treue ehemalige Vertragsärzte für deren Tätigkeit weiter zu entschädigen und zwar für Leistungen, die sie während ihres Aktivstandes nicht entsprechend entlohnt erhielten. Die Treueprämie stelle sich daher als …
…Tz 19). Treueprämien, die die Gebietskrankenkasse auf Grund einer Vereinbarung mit der Ärztekammer an ehemalige Vertragsärzte zahlt, gelangen für Leistungen der Ärzte zur Auszahlung, die diese vor dem Ende der kassenärztlichen Tätigkeit erbracht haben. Treue ehemalige Vertragsärzte sollen für Leistungen, die diese während ihres Aktivstandes…
…der in seiner Geltungsdauer an den Gesamtvertrag gem. § 431 ASVG geknüpft ist, vereinbarte Treueprämie an ehemalige Vertragsärzte der Gebietskrankenkasse ist keine freiwillige Zuwendung iSd § 29 Z 1 EStG. Da es sich um wiederkehrende Bezüge, die untrennbar mit der früheren Tätigkeit als Arzt für die WGKK…
…eine gleichwertige Leistung des Empfängers der Zuwendung entspreche. Das erkennbare Ziel der Gewährung einer Treueprämie sei es, treue ehemalige Vertragsärzte für deren Tätigkeit weiter zu entschädigen und zwar für Leistungen, die sie während des Aktivstandes nicht entsprechend entlohnt erhielten. Die Treueprämie stelle sich daher als …
…eine gleichwertige Leistung des Empfängers der Zuwendung entspreche. Das erkennbare Ziel der Gewährung einer Treueprämie sei es, treue ehemalige Vertragsärzte für deren Tätigkeit weiter zu entschädigen und zwar für Leistungen, die sie während ihres Aktivstandes nicht entsprechend entlohnt erhielten. Die Treueprämie stelle sich daher als …
…Hofgastein. In dem eingereichten Entlassungsbericht der Pensionsversicherungsanstalt SKA-RZ Bad Hofgastein vom 3.Mai 2010 wird als einzige medizinische Therapie die Einnahme eines Medikamentes empfohlen. Weiters legte der Berufungswerber eine ärztliche Verordnung seines behandelnden Vertragsarztes bei. Darin verordnet der Allgemeinmediziner mit Schreiben vom 21. Oktober…
…sei sachlich unrichtig, da der Erstattungskodex im Konnex der Richtlinie über die ökonomische Verschreibweise von Heilmitteln und Heilbehelfen des Hauptverbandes der österr. Sozialversicherungsträger zu sehen sei und etwa auch zwingend von Vertragsärzten bei Heilmittelverschreibungen eingehalten werden müsse. Auch für eine sog. " stille Autorität des Dienstgebers…
…Beitragsordnung vorgesehen ist. Die Beitragsordnung hat nähere Bestimmungen, insbesondere über die Festsetzung und Entrichtung der Wohlfahrtsfondsbeiträge und der monatlichen oder vierteljährlichen Vorauszahlungen sowie über die Einbehalte der Wohlfahrtsfondsbeiträge und Vorauszahlungen vom Kassenhonorar durch die gesetzlichen Sozialversicherungsträger und Krankenfürsorgeeinrichtungen bei Vertragsärzten oder Vertragszahnärzten, vorzusehen. Die gesetzlichen…
…im § 18 EStG 1988 genannten Versicherungen. Zu den e-card Gebühren ist festzuhalten, dass ab dem Jahr 2006 die Inanspruchnahme von Vertragsärzten der sozialen Krankenversicherung durch Vorlage der e-card erfolgt. Anstelle der Krankenscheingebühren wird ein jährliches Service Entgelt für die e-card entrichtet. Derartige…
…dem Einwand, dass ein Aufrechterhalten aus Gründen der Marktpräsenz geboten scheine, nach ho. Ansicht nicht gefolgt werden, denn diese Richtlinie untersage Vertragsärzten grundsätzlich o.a. Betätigungsfeld. 3. Der Einwand, dass sich durch die Aufrechterhaltung der KEG eine höhere Rentabilität der Ordination ergeben würde, könne nach…