…der unklaren Abreden etwa hinsichtlich der Laufzeit und der Rückzahlungsmodalitäten ist somit davon auszugehen, dass ein derartiger Vertrag zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen nicht abgeschlossen worden wäre. Selbst unter dem Aspekt, dass allenfalls die Veräußerung eines Grundstückes ins Auge gefasst worden ist (ob eine…
…klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben, und c) zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären (Fremdvergleich). Diese Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen. Die vom VwGH aufgestellten Kriterien haben ihre Bedeutung vielmehr im Rahmen der Beweiswürdigung und kommen daher in jenen Fällen zum Tragen…
…des Bw ausübt, sind ein typischer Ausfluss der familienrechtlichen Beziehungen und halten einem Fremdvergleich nicht stand. Zwischen Familienfremden wäre ein derartiger Vertrag unter diesen (unklaren) Bedingungen nicht abgeschlossen worden. Zusammenfassend ist festzustellen, dass der Vertrag zwischen den Ehegatten (nahen Angehörigen) keine ausreichende Publizitätswirkung, keinen eindeutigen…
…Zivilrechtes entsprechen - im Steuerrecht nur dann Anerkennung, wenn sie nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt habe und auch zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären (bspw. VwGH 22.2.2000, 99/14/0082). Diese Grundsätze…
…Familienangehörige sind. Im vorliegenden Fall sind die Verkäufe dem Fremdvergleich zu unterziehen. Somit ist zu untersuchen, ob die Verträge zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären. Dabei ist zu prüfen, ob die KEG die beiden Fahrzeuge zu diesen Preisen auch an fremde Dritte…
…setzt die steuerliche Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen demnach voraus, dass sie nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen, einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und einem Fremdvergleich standhalten, d.h., dass sie auch zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden…
…den oben angeführten Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung der dargestellten Vertragsverhältnisse zu Ehegattin und Tochter, wonach die Verträge einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben müssen und zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären. (Fremdvergleich) Festgehalten wird weiters, dass der Pfl…
…haben und < auch zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären (Fremdüblichkeit). Die Kriterien müssen kumulativ vorliegen, was bedeutet, dass schon das Fehlen einer dieser Voraussetzungen zur Nichtanerkennung der Vereinbarung führt (vgl. Doralt, EStG, § 2 Tz 160). Verträge zwischen nahen Angehörigen sind steuerlich…
…nahen Angehörigen begründeten Rechtsverhältnisses setzt voraus, dass es nach außen ausreichend zum Ausdruck kommt, einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt hat und auch zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wäre (VwGH 21.10.1980, 2385/79, mwN; VwGH 21.2.1996…
…kommen, einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und auch zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären. Diese in der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes für die steuerliche Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen aufgestellten Kriterien beruhen auf der in § 21 BAO normierten…
…betreffe. Familienhaften Verträgen im Bereich des Steuerrechtes kämen nur dann Bedeutung zu, wenn sie nach außen ausreichend zum Ausdruck kämen, weil sonst steuerliche Folgen willkürlich herbeigeführt werden könnten, einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt hätten und auch zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen…
…auch zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären. Die Vereinbarung zwischen dem Bw. und seinem Sohn erfüllt keine einzige dieser drei Voraussetzungen. Sie ist weder nach außen ausreichend zum Ausdruck gekommen noch wurde der genaue Inhalt dieser Vereinbarung dargelegt. Dass Familienfremde eine Vereinbarung…
…führte das Finanzamt folgendes aus: "Verträge unter nahen Angehörigen können aus abgabenrechtlicher Sicht nur dann berücksichtigt werden, wenn sie nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen, einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und auch zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären…
…auch zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären. Dies gilt vor allem deshalb, weil der in der Regel zwischen fremden Geschäftspartnern bestehende Interessengegensatz bei Gesellschaften und sie beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern auszuschließen ist und weil durch die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten - abweichend von den tatsächlichen wirtschaftlichen…
…hat der Bw. nichts gegenteiliges vorgebracht. Zwischen Familienfremden wäre ein derartiger Dienstvertrag mit einer solchen Abfertigungsvereinbarung unter diesen unklaren Bedingungen nicht geschlossen worden. Nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates spricht die gesamte Vorgehensweise des Bw. eindeutig gegen fremdübliche Bedingungen im Dienstvertrag und in der Abfertigungsvereinbarung und…
…werden. Der Bw. muß zugestanden werden, dass es auch unter Familienfremden nicht unüblich erscheint, das Risiko für die Haftung des persönlich haftenden Gesellschafters durch eine prozentuelle Beteiligung am Gewinn der KG in der hier vorliegenden Größenordnung abzugelten. Da die Bw. an der Variante einer festen…
…Verträge zwischen nahen Angehörigen werden daher - selbst bei zivilrechtlicher Gültigkeit - für den Bereich des Steuerrechts nur dann anerkannt, wenn sie - nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen (Publizitätswirkung), - einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben, und - zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden…
…3. auch zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären. Diese in der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes für die steuerliche Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen aufgestellten Kriterien haben ihre Bedeutung im Rahmen der - vom Verwaltungsgerichtshof nur auf seine Schlüssigkeit zu prüfenden - Beweiswürdigung (vgl. für…
…Zweifel ausschließenden Inhalt haben und 3. auch zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären. Auch die Ausführung vertraglicher Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen muss diesen Anforderungen genüge tun. Sind die angeführten Voraussetzungen bei Verträgen zwischen nahen Angehörigen nicht erfüllt, so kann der Tatbestand einer…
…des in der Vermögensberatung bzw. der Tätigkeit als Versicherungsmakler gelegenen Gesellschaftszweckes ist im Berufungsverfahren nicht aufgezeigt worden - ist das Finanzamt im Ergebnis zu Recht davon ausgegangen, dass der gegenständliche "Zusammenschlussvertrag" unter Familienfremden nicht zustande gekommen wäre. Die persönliche Nahebeziehung bzw. der mangelnde Interessensgegensatz der Gesellschafter…