…Zeitpunkts der Fertigstellung und des Inhalts der website anzuführen, die offenkundig bei Berücksichtigung der bestehenden wirtschaftlichen usancen im Wirtschaftsleben unter Familienfremden nicht gewährt wird. Es ist also aufgrund des Fehlens wesentlicher Sachverhaltsmomente der Bf nicht gelungen darzutun, dass die gegenständliche Leistung an ihren Sohn eine…
…klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben UND wenn sie auch unter Familienfremden zu denselben Bedingungen abgeschlossen worden wären (vergleiche VwGH v. 22.2.2000, 99/14/0082 sowie v. 28.5.2015, 2013/15/0135). Zu den Bedingungen eines solchen Vertrages würde jedenfalls gehören…
…gab zur Aufforderung den Pachtvertrag vorzulegen, erstmals bekannt, dass es lediglich einen mündlichen Pachtvertrag gebe. Bereits mit Vorhalt vom 20.02.2015 habe das Finanzamt darauf hingewiesen, dass Verträge unter nahen Angehörigen derart gestaltet sein müssen, dass sie einem Fremdvergleich standhalten. Die Bf. wurde aufgefordert…
…der unklaren Abreden etwa hinsichtlich der Laufzeit und der Rückzahlungsmodalitäten ist somit davon auszugehen, dass ein derartiger Vertrag zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen nicht abgeschlossen worden wäre. Selbst unter dem Aspekt, dass allenfalls die Veräußerung eines Grundstückes ins Auge gefasst worden ist (ob eine…
…klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben, und c) zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären (Fremdvergleich). Diese Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen. Die vom VwGH aufgestellten Kriterien haben ihre Bedeutung vielmehr im Rahmen der Beweiswürdigung und kommen daher in jenen Fällen zum Tragen…
…des Bw ausübt, sind ein typischer Ausfluss der familienrechtlichen Beziehungen und halten einem Fremdvergleich nicht stand. Zwischen Familienfremden wäre ein derartiger Vertrag unter diesen (unklaren) Bedingungen nicht abgeschlossen worden. Zusammenfassend ist festzustellen, dass der Vertrag zwischen den Ehegatten (nahen Angehörigen) keine ausreichende Publizitätswirkung, keinen eindeutigen…
…Zivilrechtes entsprechen - im Steuerrecht nur dann Anerkennung, wenn sie nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt habe und auch zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären (bspw. VwGH 22.2.2000, 99/14/0082). Diese Grundsätze…
…0082). Fremdüblichkeit: Die Vertragsinhalte müssen einem Fremdvergleich standhalten, das heißt, sie müssen so gestaltet sein, dass auch Familienfremde bereit wären, die betreffenden Verträge unter den gleichen Bedingungen abzuschließen (VwGH 19.03.2021, Ra 2021/13/0034, VwGH 17.09.2024, Ra 2021/15/0080). Tatsächliche…
…Familienangehörige sind. Im vorliegenden Fall sind die Verkäufe dem Fremdvergleich zu unterziehen. Somit ist zu untersuchen, ob die Verträge zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären. Dabei ist zu prüfen, ob die KEG die beiden Fahrzeuge zu diesen Preisen auch an fremde Dritte…
…setzt die steuerliche Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen demnach voraus, dass sie nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen, einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und einem Fremdvergleich standhalten, d.h., dass sie auch zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden…
…es läge kein nach der Angehörigenjudikatur anzuerkennender Vertrag vor: Damit Verträge unter Angehörigen steuerlich anerkannt würden, müssten diese nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen (Publizität), einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und sie müssten auch zwischen Familienfremden unter denselben Bedingungen abgeschlossen worden…
…den oben angeführten Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung der dargestellten Vertragsverhältnisse zu Ehegattin und Tochter, wonach die Verträge einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben müssen und zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären. (Fremdvergleich) Festgehalten wird weiters, dass der Pfl…
…haben und < auch zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären (Fremdüblichkeit). Die Kriterien müssen kumulativ vorliegen, was bedeutet, dass schon das Fehlen einer dieser Voraussetzungen zur Nichtanerkennung der Vereinbarung führt (vgl. Doralt, EStG, § 2 Tz 160). Verträge zwischen nahen Angehörigen sind steuerlich…
…nahen Angehörigen begründeten Rechtsverhältnisses setzt voraus, dass es nach außen ausreichend zum Ausdruck kommt, einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt hat und auch zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wäre (VwGH 21.10.1980, 2385/79, mwN; VwGH 21.2.1996…
…kommen, einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und auch zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären. Diese in der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes für die steuerliche Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen aufgestellten Kriterien beruhen auf der in § 21 BAO normierten…
…betreffe. Familienhaften Verträgen im Bereich des Steuerrechtes kämen nur dann Bedeutung zu, wenn sie nach außen ausreichend zum Ausdruck kämen, weil sonst steuerliche Folgen willkürlich herbeigeführt werden könnten, einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt hätten und auch zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen…
…auch zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären. Die Vereinbarung zwischen dem Bw. und seinem Sohn erfüllt keine einzige dieser drei Voraussetzungen. Sie ist weder nach außen ausreichend zum Ausdruck gekommen noch wurde der genaue Inhalt dieser Vereinbarung dargelegt. Dass Familienfremde eine Vereinbarung…
…führte das Finanzamt folgendes aus: "Verträge unter nahen Angehörigen können aus abgabenrechtlicher Sicht nur dann berücksichtigt werden, wenn sie nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen, einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und auch zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären…
…auch zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären. Dies gilt vor allem deshalb, weil der in der Regel zwischen fremden Geschäftspartnern bestehende Interessengegensatz bei Gesellschaften und sie beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern auszuschließen ist und weil durch die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten - abweichend von den tatsächlichen wirtschaftlichen…
…des Verwaltungsgerichtshofes können Verträge zwischen nahen Angehörigen für den Bereich des Steuerrechts nur als erwiesen angenommen werden und damit Anerkennung finden, wenn sie nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen, einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und auch zwischen Familienfremden unter den gleichen…