…2000 in Höhe von € 1.453,45 und Umsatzsteuer 2002 in Höhe von € 2.040,00 bewirkt sowie eine Verkürzung von Umsatzsteuer 2001 in Höhe von € 20.209,09 zu bewirken versucht und somit die Finanzvergehen der bewirkten und versuchten Abgabenhinterziehung gemäß …
…nicht erfüllt ist. Eine Schuld entsteht jedoch nicht durch Unregelmäßigkeiten, die sich auf den ordnungsgemäßen Ablauf des Verfahrens nicht wirklich ausgewirkt haben, sofern i) es sich nicht um den Versuch handelt, die Waren dem gemeinsamen Versandverfahren zu entziehen, ii) keine grobe Fahrlässigkeit des Beteiligten vorliegt…
…nicht erfüllt ist. Eine Schuld entsteht jedoch nicht durch Unregelmäßigkeiten, die sich auf den ordnungsgemäßen Ablauf des Verfahrens nicht wirklich ausgewirkt haben, sofern i) es sich nicht um den Versuch handelt, die Waren dem gemeinsamen Versandverfahren zu entziehen, ii) keine grobe Fahrlässigkeit des Beteiligten vorliegt…
…komme, da die Waren wieder in das Drittland ausgeführt wurden. Im weiteren Ermittlungsverfahren vor dem "Unabhängigen Finanzsenat" wurde die Bf. aufgefordert nachzuweisen, dass kein Versuch der Entziehung aus der zollamtlichen Überwachung und keine grobe Fahrlässigkeit des Beteiligten vorliegen. Die Bf. schildert den Sachverhalt und betont…
…in der Höhe von € 2.260,27 bewirkt, 1b) unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht Verkürzungen an Einkommensteuer für 2003 in der Höhe von € 12.920,35 und Umsatzsteuer für 2003 in der Höhe von € 1.472,02 zu bewirken versucht…
…Unbescholtenheit, das Teilgeständnis, den Umstand, dass es teils beim Versuch geblieben sei und finanzielle Probleme als mildernd, als erschwerend das Zusammentreffen von zwei Vergehen. Zunächst ist festzustellen, dass der vom Spruchsenat bei der Strafbemessung zugrunde gelegte Erschwerungsgrund des Zusammentreffens zweier Finanzvergehen zu Unrecht angeführt wurde…
… 13 FinStrG ein, weil der Verdacht bestehe, er habe unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch Nichterklären von sonstigen Einkünften versucht, eine Verkürzung von Einkommensteuer für das Jahr 2001 in der Höhe von 277.759,04 S zu bewirken. Dem Prüfer sei die Beteiligungsveräußerung…
…die Jahre 2000, 2001 und 2002 eine Verkürzung an Einkommensteuer 2000 in Höhe von € 23,45, Einkommensteuer 2001 in Höhe von € 156,37 sowie Einkommensteuer 2002 in Höhe von € 156,37 zu bewirken versucht habe und hiemit ein Finanzvergehen nach § 33 Abs…
… 119 BAO, nämlich durch die Einreichung inhaltlich unrichtiger Steuererklärungen für das Jahr 1998 bewirkt, und für die Jahre 1999 und 2000 zu bewirken versucht zu haben, dass folgende bescheidmäßig festzusetzende Abgaben verkürzt wurden bzw. verkürzt werden sollten: Umsatzsteuer 1998 in der Höhe von € 825…
…Schärding dahingehend abgeändert, dass das gegen den Beschuldigten wegen des Verdachtes, er habe vorsätzlich versucht, unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Erklärungspflicht betreffend die Veranlagungsjahre 2003 bis 2006 Einkommensteuern iHv. insgesamt 7.335,94 € zu verkürzen und dadurch das Finanzvergehen der (versuchten) Abgabenhinterziehung nach §…
…Höhe von € 1.109,00 bewirkt, sowie Umsatzsteuer 2002 in Höhe von € 5.639,13 Einkommensteuer 2001 in Höhe von € 1.416,00 Einkommensteuer 2002 in Höhe von € 1.071,00 zu bewirken versucht und hiemit ein Finanzvergehen nach § 33 Abs…
…1 FinStrG macht sich jedoch derjenige, der - wie die Bw. als Wahrnehmende der steuerlichen Interessen der A GmbH - unter Verletzung der ihm / ihr auferlegten abgabenrechtlichen Pflicht zur rechtzeitigen Einreichung wahrheitsgemäßer Steuererklärungen eine zu niedrige Abgabenfestsetzung zu bewirken versucht, einer Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs.1 FinStrG…
…wonach der Bw. wegen eines vorübergehenden Internetproblems am 14. März 2008 die Umsatzsteuervoranmeldung 01/2008 nicht mittels Telebanking überweisen hätte können und er am nächsten Tag in den Urlaub gefahren ist, versucht der Bw. allenfalls darzustellen, dass ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden im…
…3.593,02) Einkommensteuer 1999 in Höhe von ATS 205.501,00 (entspricht € 14.934,34) sowie Einkommensteuer 2000 in Höhe von ATS 187.452,00 (entspricht € 13.622,67) bewirkt bzw. zu bewirken versucht habe und hiemit ein Finanzvergehen nach § 33 Abs…
…1 FinStrG gelten die Strafdrohungen für vorsätzliche Finanzvergehen nicht nur für die vollendete Tat, sondern auch für den Versuch und auch für jede Beteiligung an einem Versuch. Sachverhalt: A. beantragte am 17.1.2012 (per E Zoll) mit CRN111111 die Einfuhr von Rohrformstücke und Rohrverbindungsstücke…
…in welchen sie die Umsätze in verminderter Höhe erklärt hat, eine Verkürzung von Umsatzsteuer 2008 in Höhe von € 5.214,03 bewirkt sowie an Umsatzsteuer 2009 in Höhe von € 7.740,57 zu bewirken versucht; und weiters 2.) unter Verletzung der Verpflichtung zur…
…fahrlässigen Abgabenverkürzung nach § 34 Abs. 1 FinStrG für schuldig erkannt, weil er I) als Abgabepflichtiger vorsätzlich 1) unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht zu bewirken versucht habe, dass Abgaben, die bescheidmäßig festzusetzen sind, nicht oder zu niedrig festgesetzt wurden, nämlich Umsatzsteuer 1999 in…
…erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der Spruch des angefochtenen Bescheides wird in lit. a) dahingehend abgeändert, dass die Verkürzung der Umsatzsteuer für 2005 (strafbestimmender Wertbetrag 13.672,68 €) zu bewirken versucht wurde (in Betracht kommende Strafbestimmung: § 33 Abs. 1 in Verbindung mit …
…Tat, sondern auch für den Versuch. Von einer versuchten Abgabenhinterziehung nach §§ 13, 33 Abs. 1 FinStrG ist beispielsweise auszugehen, wenn ein Unternehmer zumindest bedingt vorsätzlich unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht eine Verkürzung an Umsatz- oder Einkommensteuer für ein Veranlagungsjahr dadurch zu bewirken versucht…
…Wahrheitspflicht, beispielsweise durch die Erstellung einer unrichtigen Abgabenerklärung mit dem Plan, die Abgabenbehörde werde die Jahresumsatzsteuer mit einem unter der tatsächlichen Zahllastensumme abzüglich allfälliger Guthaben gelegenen Betrag festsetzen, eine Abgabenverkürzung bewirkt bzw. zu bewirken versucht (vgl. zur Verkürzung in diesem Fall § 33 Abs. 3 lit…