…2000 in Höhe von € 1.453,45 und Umsatzsteuer 2002 in Höhe von € 2.040,00 bewirkt sowie eine Verkürzung von Umsatzsteuer 2001 in Höhe von € 20.209,09 zu bewirken versucht und somit die Finanzvergehen der bewirkten und versuchten Abgabenhinterziehung gemäß …
…nicht erfüllt ist. Eine Schuld entsteht jedoch nicht durch Unregelmäßigkeiten, die sich auf den ordnungsgemäßen Ablauf des Verfahrens nicht wirklich ausgewirkt haben, sofern i) es sich nicht um den Versuch handelt, die Waren dem gemeinsamen Versandverfahren zu entziehen, ii) keine grobe Fahrlässigkeit des Beteiligten vorliegt…
…nicht erfüllt ist. Eine Schuld entsteht jedoch nicht durch Unregelmäßigkeiten, die sich auf den ordnungsgemäßen Ablauf des Verfahrens nicht wirklich ausgewirkt haben, sofern i) es sich nicht um den Versuch handelt, die Waren dem gemeinsamen Versandverfahren zu entziehen, ii) keine grobe Fahrlässigkeit des Beteiligten vorliegt…
…komme, da die Waren wieder in das Drittland ausgeführt wurden. Im weiteren Ermittlungsverfahren vor dem "Unabhängigen Finanzsenat" wurde die Bf. aufgefordert nachzuweisen, dass kein Versuch der Entziehung aus der zollamtlichen Überwachung und keine grobe Fahrlässigkeit des Beteiligten vorliegen. Die Bf. schildert den Sachverhalt und betont…
…abgegeben (Ende der Quotenfrist: 30.4.2019, Nachfristsetzungen durch die Abgabenbehörde mit 28.6.2019 und 28.8.2019) und somit eine abgabenrechtliche Offenlegungs-und Wahrheitspflicht verletzt hat. Die nicht zeitgerechte Abgabe der Steuererklärungen 2017 stellt den Versuch einer schuldhaften Abgabenverkürzung gemäß § 13 FinStrG dar…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 16. September 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 6. September 2019 betreffend Rückforderung für ***Kind*** für den Zeitraum…
…in der Höhe von € 2.260,27 bewirkt, 1b) unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht Verkürzungen an Einkommensteuer für 2003 in der Höhe von € 12.920,35 und Umsatzsteuer für 2003 in der Höhe von € 1.472,02 zu bewirken versucht…
…Unbescholtenheit, das Teilgeständnis, den Umstand, dass es teils beim Versuch geblieben sei und finanzielle Probleme als mildernd, als erschwerend das Zusammentreffen von zwei Vergehen. Zunächst ist festzustellen, dass der vom Spruchsenat bei der Strafbemessung zugrunde gelegte Erschwerungsgrund des Zusammentreffens zweier Finanzvergehen zu Unrecht angeführt wurde…
… 13 FinStrG ein, weil der Verdacht bestehe, er habe unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch Nichterklären von sonstigen Einkünften versucht, eine Verkürzung von Einkommensteuer für das Jahr 2001 in der Höhe von 277.759,04 S zu bewirken. Dem Prüfer sei die Beteiligungsveräußerung…
…die Jahre 2000, 2001 und 2002 eine Verkürzung an Einkommensteuer 2000 in Höhe von € 23,45, Einkommensteuer 2001 in Höhe von € 156,37 sowie Einkommensteuer 2002 in Höhe von € 156,37 zu bewirken versucht habe und hiemit ein Finanzvergehen nach § 33 Abs…
…Je nach Bank gilt dieser Code drei bis fünf Minuten. Für diese Zahlung langte der Code erst nach mehr als sieben Minuten ein und wurde natürlich als ungültig abgelehnt. Erst im zweiten Versuch kam der Code nach knapp drei Minuten, also immer noch stark verzögert…
Da der Bf. seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse und allfällige Sorgepflichten im Verwaltungsverfahren nicht bekannt gegeben hat, ging die belangte Behörde zu Recht von durchschnittlichen Verhältnissen aus (vgl VwGH 30.06.2004, 2001/09/0120). Die belangte Behörde hat über den Bf. eine Geldstrafe von EUR…
…jedoch auch festgestellt, dass die durch den Bf. am 29.4.2014 eingereichten Steuererklärungen für 2012 nicht zu einer Abgabenfestsetzung geführt haben, daher liegt lediglich der Versuch der Verkürzung von bescheidmäßigen Abgaben vor, was ebenfalls mildernd zu bewerten ist. Gemäß § 23 Abs. 4 FinStrG gilt…
…daher, entgegen den Feststellungen im erstinstanzlichen Erkenntnis, im Versuchsstadium geblieben. Gemäß § 13 Abs. 2 FinStrG ist die Tat versucht, sobald der Täter seinen Entschluss sie auszuführen, durch eine der Ausführung unmittelbar vorangehende Handlung betätigt. Die Strafbarkeit eines Versuches ist daher nur bei Vorsatzdelikten gegeben, die…
… 119 BAO, nämlich durch die Einreichung inhaltlich unrichtiger Steuererklärungen für das Jahr 1998 bewirkt, und für die Jahre 1999 und 2000 zu bewirken versucht zu haben, dass folgende bescheidmäßig festzusetzende Abgaben verkürzt wurden bzw. verkürzt werden sollten: Umsatzsteuer 1998 in der Höhe von € 825…
…Schärding dahingehend abgeändert, dass das gegen den Beschuldigten wegen des Verdachtes, er habe vorsätzlich versucht, unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Erklärungspflicht betreffend die Veranlagungsjahre 2003 bis 2006 Einkommensteuern iHv. insgesamt 7.335,94 € zu verkürzen und dadurch das Finanzvergehen der (versuchten) Abgabenhinterziehung nach §…
…Höhe von € 1.109,00 bewirkt, sowie Umsatzsteuer 2002 in Höhe von € 5.639,13 Einkommensteuer 2001 in Höhe von € 1.416,00 Einkommensteuer 2002 in Höhe von € 1.071,00 zu bewirken versucht und hiemit ein Finanzvergehen nach § 33 Abs…
…1 FinStrG macht sich jedoch derjenige, der - wie die Bw. als Wahrnehmende der steuerlichen Interessen der A GmbH - unter Verletzung der ihm / ihr auferlegten abgabenrechtlichen Pflicht zur rechtzeitigen Einreichung wahrheitsgemäßer Steuererklärungen eine zu niedrige Abgabenfestsetzung zu bewirken versucht, einer Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs.1 FinStrG…
…Verfolgungsverjährung eingetreten gewesen. Nach dem Schätzungsauftrag vom 28.01.2022 wurde die Umsatzsteuerjahreserklärung 2019 am 04.08.2022 verspätet eingebracht. Es gelten dazu die Ausführungen zur Umsatzsteuer 2018, wiederum liegt ein Rücktritt vom Versuch der Abgabenhinterziehung vor und verbleibt lediglich eine Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs…
…Beschuldigten anhängige Finanzstrafverfahren zu Schuldspruch b) des angefochtenen Erkenntnisses betreffend die Anschuldigung, er habe unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht - nämlich durch Nichtabgabe der Körperschaftsteuererklärung für das Jahr 2016 - zu bewirken versucht, dass Körperschaftsteuer 2016 in der Höhe von € 15.251 verkürzt werde…