…der Empfänger wegen Abwesenheit von der Abgabestelle nicht rechtzeitig vom Zustellvorgang Kenntnis erlangen konnte, war das Vorbringen des Berufungswerbers, wonach während seiner Abwesenheit eine Bekannte den Briefkasten entleerte und so vielleicht die Post (und die gegenständlichen Bescheide -gemeint ist offenkundig die Verständigung von der Hinterlegung…
…ein Organ der Post. Die Sendung wurde darauf hin beim Postamt 8015 Graz hinterlegt und eine Verständigung über die Hinterlegung in das Hausbrieffach eingelegt. Am 15. Oktober 2007 wurde die Sendung dem Finanzamt mit dem Vermerk "zurück - nicht behoben" zurück gesendet und von diesem zu…
…Vor dem Hintergrund der dargelegten Erwägungen ergeben sich keine Anhaltspunkte für die Richtigkeit der Behauptung, dass eine den Bestimmungen des § 17 Abs. 2 ZustellG entsprechende Verständigung von der Hinterlegung des Einkommensteuerbescheides 2008 nicht erfolgt ist. Damit gilt der Bescheid mit dem ersten Tag der Abholfrist …
…17 Abs. 2 ZustellG entsprechende Verständigung von der Hinterlegung des Bescheides erfolgt ist. Entsprechend den Angaben auf dem im Akt befindlichen Rückschein wurde eine solche in den Briefkasten der Bw. eingelegt und ist der Bw. weder mit ihrem diesbezüglichen Vorbringen ein entsprechender Gegenbeweis gelungen, noch…
…erst mit der Übernahme des Schriftstückes (Abholung beim Postamt) zu laufen begonnen habe. § 17 Abs. 2 Zustellgesetz bestimmt, dass der Empfänger von der Hinterlegung schriftlich zu verständigen ist. Die Verständigung ist in die für die Abgabestelle bestimmte Abgabeeinrichtung (Briefkasten, Hausbrieffach oder Briefeinwurf) einzulegen, an der…
…zu §§ 17 und 22 ZustellG mit weiteren Hinweisen). Die Berufungswerberin bringt vor, keine schriftliche Verständigung von der Hinterlegung erhalten zu haben, da sie sich auf Urlaub befand. Der Erhalt der Hinterlegungsanzeige ist jedoch für die Wirksamkeit der Zustellung nicht maßgebend. Entscheidend ist im Berufungsfall vielmehr…
…Wien 1212 hinterlegt und der Beginn der Abholfrist mit 4. Dezember 2007 angegeben. Mit Eingabe vom 1. Oktober 2008 (Datum des Poststempels 22. Oktober 2008) brachte die Bw. dagegen eine Berufung ein und wies darauf hin, dass sie die Verständigung über die Hinterlegung eines Schriftstückes …
…17 Abs. 2 ZustellG entsprechende Verständigung von der Hinterlegung des Bescheides erfolgt ist. Entsprechend den Angaben auf dem im Akt befindlichen Rückschein wurde eine solche in den Briefkasten der Bw. eingelegt und ist der Bw. weder mit ihrem diesbezüglichen Vorbringen ein entsprechender Gegenbeweis gelungen, noch…
…nicht funktioniert habe. Im Zusammenhang mit der von ihm behaupteten nicht gehörigen Verständigung von der Hinterlegung im Sinne des § 17 Abs. 2 ZustellG machte er zunächst den Zusteller C.D. namhaft. Da amtswegige Erhebungen bei der Österreichischen Post AG jedoch ergeben haben, dass C.D…
…habe. Da der Bw. regelmäßig alle an der Adresse P-Straße hinterlegten Zustellungen behebe, könne es nur so gewesen sein, dass es das Zustellorgan unterlassen habe, den Bw. ordnungsgemäß von der Hinterlegung der Schriftstücke zu verständigen. Sollten die Bescheide mit RSa zuzustellen gewesen seien, so…
…Versäumung der Berufungsfrist angegeben, die in seinen Hausbriefkasten eingelegte Verständigung von der Hinterlegung des zuzustellenden Bescheides nicht erhalten zu haben. Er führt dazu auch aus, weshalb sie seines Erachtens "fragwürdig erscheint, da normalerweise immer irgendein Bewohner in der Wohnung anwesend ist". Es wird jedoch mit…
…klären, ob die Zustellung der Vorladung zur mündlichen Verhandlung an die Beschuldigte ohne Hinweis auf eine Zustellung trotz Postsperre durch den Zusteller für sie ein unvorhersehbares oder unabwendbares Ereignis gewesen ist. Durch die Verständigung von der Hinterlegung dieser Vorladung hatte die Beschuldigte davon Kenntnis, dass…
…Unwirksamkeit der Zustellung kann daraus nicht abgeleitet werden (VwGH 24.3.2004, 2004/04/0033). Die Behauptung des Empfängers, eine Hinterlegungsanzeige sei "zu keinem Zeitpunkt vorgefunden" worden, enthält implizit die Bestreitung der Richtigkeit der Angaben des Zustellers im Rückschein, die Verständigung von der Hinterlegung sei…
…sei und nach Hinterlegung mit 22. November 2004 als zugestellt gelte. Gemäß § 17 Abs. 1 Zustellgesetz sei, wenn eine Sendung an der Abgabestelle nicht zugestellt werden könne, das Schriftstück beim zuständigen Postamt zu hinterlegen. Der Empfänger sei schriftlich zu verständigen. Diese Verständigung sei in den…
…zum Erörterungstermin am 10. Oktober 2006 gilt mit dem ersten Tag der Hinterlegung als zugestellt. Gleichzeitig erfolgt im Sinn des Abs 3 des § 23 ZustellG am 8. September 2006 eine schriftliche Verständigung von der Hinterlegung an der früheren Abgabestelle von Li. Die Ladung war bis…
…vom 11. November 2002 betreffend die Androhung der Zwangsstrafe nach zwei vergeblichen Zustellversuchen am 13. November 2002 beim Postamt Telfs hinterlegt und damit gemäß § 17 Abs. 3 ZustellG zugestellt worden sei. Dem Einwand, der Berufungswerber habe die Verständigung von der Hinterlegung nicht erhalten, könne nicht…
…zuständigen Gemeindeamt oder bei der Behörde, wenn sie sich in derselben Gemeinde befindet, zu hinterlegen. (2) Von der Hinterlegung ist der Empfänger schriftlich zu verständigen. Die Verständigung ist in die für die Abgabestelle bestimmte Abgabeeinrichtung (Briefkasten, Hausbrieffach oder Briefeinwurf) einzulegen, an der Abgabestelle zurückzulassen oder…
…Geschäftsführers sei die Hinterlegung bzw. die Zustellung nicht mit dem Hinterlegungsdatum, sondern erst mit der Abholung am Tage der Rückkehr erfolgt. Des Weiteren sei laut der damit beauftragten Frau Mag. J. DCH die Abfertigung des Vorlageantrages/ der Berufung vor dem von der Behörde genannten Tag…
…dass diese, genauso wie die Ladung vor dem Berufungssenat, ordnungsgemäß durch Hinterlegung zugestellt wurde, und die Bw. in beiden Fällen, trotz Verständigung von der erfolgten Hinterlegung, diese Schriftstücke beim Postamt innerhalb der Hinterlegungsfrist nicht behoben hat. Gemäß der Bestimmung des § 126 FinStrG konnte daher sowohl…
…unabhängigen Finanzsenat wurde der Berufungswerberin mit Vorhalt mitgeteilt, dass ein ordnungsgemäßer Rückschein über die Hinterlegung vorliege, der die Vermutung der Richtigkeit für sich habe. Wenn sie erkläre, sie hätte weder am folgenden Wochenende noch am nachfolgenden eine Verständigung vom Zustellversuch und von der Hinterlegung vorgefunden…