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UFSL RV/0988-L/10Darlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse im Stundungsansuchen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.09.2010

…Dispositionsfähigkeit des Abgabenschuldners. Eine wirtschaftlichen Notlage oder eine finanziellen Bedrängnis sind als erhebliche Härte i. S. d. § 212 Abs. 1 BAO anzusehen. Das Vorhandensein ausreichender flüssiger Mittel oder auch nur veräußerbaren oder belastungsfähigen Vermögens kann zur Verneinung der "erheblichen Härte" führen. Eine Verschleuderung des Vermögens…

UFSL RV/0989-L/10Darlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse im Stundungsverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.09.2010

…Dispositionsfähigkeit des Abgabenschuldners. Eine wirtschaftlichen Notlage oder eine finanziellen Bedrängnis sind als erhebliche Härte i. S. d. § 212 Abs. 1 BAO anzusehen. Das Vorhandensein ausreichender flüssiger Mittel oder auch nur veräußerbaren oder belastungsfähigen Vermögens kann zur Verneinung der "erheblichen Härte" führen. Eine Verschleuderung des Vermögens…

UFSL RV/0978-L/10Darlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse im Stundungsverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.09.2010

…Dispositionsfähigkeit des Abgabenschuldners. Eine wirtschaftlichen Notlage oder eine finanziellen Bedrängnis sind als erhebliche Härte i. S. d. § 212 Abs. 1 BAO anzusehen. Das Vorhandensein ausreichender flüssiger Mittel oder auch nur veräußerbaren oder belastungsfähigen Vermögens kann zur Verneinung der "erheblichen Härte" führen. Eine Verschleuderung des Vermögens…

UFSW RV/1207-W/04Gefährdung der Einbringlichkeit bei Zahlungserleichterung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.08.2004

…sofortige Entrichtung der Abgaben mit einer Verschleuderung des Vermögens einherginge (siehe auch Ritz, Bundesabgabenordnung, Kommentar, Wien 1999, Orac, § 212 Tz. 8 und die dort zitierte Judikatur). Dabei ist es Aufgabe des Ansuchenden, diese Umstände konkret an seiner Einkommens- und Vermögenssituation darzulegen und ist die Bw…

UFSK RV/0141-K/05Nachweispflichten bei Zahlungserleichterung (Ratenzahlungsansuchen)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.12.2005

…93/13/0172, 8. Februar 1989, 88/13/0100). Nach der Judikatur liegt eine erhebliche Härte bei einer wirtschaftlichen Notlage oder einer finanziellen Bedrängnis vor, wenn die sofortige Entrichtung der Abgaben mit einer Verschleuderung des Vermögens einherginge (siehe auch Ritz, Bundesabgabenordnung, Kommentar, Wien 1999, Orac, …

UFSG RV/0052-G/04Zahlungserleichterung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.05.2004

…die sofortige Entrichtung der Abgaben mit einer Verschleuderung des Vermögens einherginge (siehe auch Ritz, Bundesabgabenordnung, Kommentar, Wien 1999, Orac, § 212 Tz. 8 und die dort zitierte Judikatur). Es ist Aufgabe des Ansuchenden, diese Umstände konkret an seiner Einkommens- und Vermögenssituation darzulegen und ist die Bw.…

UFSW RV/3343-W/12Ansuchen um Zahlungserleichterung für einen Rückstand, der zwischenzeitig mit vorläufigen Raten bereits entrichtet wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.08.2013

…aber bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass das Vorhandensein von Vermögen nicht zwingend zu einer Negierung einer erheblichen Härte führen darf. Entsprechend der Rechtsprechung des VwGH darf jedoch eine Verschleuderung des Vermögens seitens der Finanzverwaltung nicht verlangt werden, um der Abgabepflicht fristgerecht nachzukommen (VwGH…

UFSW RV/1193-W/05Voraussetzungen der Bewilligung einer Zahlungserleichterung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.08.2005

…93/13/0172, 8. Februar 1989, 88/13/0100). Nach der Judikatur liegt eine erhebliche Härte bei einer wirtschaftlichen Notlage oder einer finanziellen Bedrängnis vor, wenn die sofortige Entrichtung der Abgaben mit einer Verschleuderung des Vermögens einherginge (siehe auch Ritz, Bundesabgabenordnung, Kommentar, Wien 1999, Orac, …

UFSF RV/0363-F/09Nachsicht bereits entrichteter Abgabenschuldigkeiten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.06.2011

…sei eine Verschleuderung von Vermögen zur Abstattung der gegenständlichen Abgabenschuldigkeiten deshalb nicht notwendig gewesen, weil diese Verbindlichkeiten durch die aus den Einkommens- und Umsatzsteuerveranlagungen für das Jahr 2007 resultierenden Abgabengutschriften abgedeckt werden konnten. Es könne daher nicht davon gesprochen werden, dass - infolge des Fehlens ausreichender…

UFSK RV/0002-K/05Ansuchen um Zahlungserleichterung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.06.2005

…die sofortige Entrichtung der Abgaben mit einer Verschleuderung des Vermögens einherginge (siehe auch Ritz, Bundesabgabenordnung, Kommentar, Wien 1999, Orac, § 212 Tz. 8 und die dort zitierte Judikatur). Es ist Aufgabe des Ansuchenden, diese Umstände konkret an seiner Einkommens- und Vermögenssituation darzulegen und ist der Bw…

UFSS RV/0044-S/09Berufung wegen Haftungsinanspruchnahme gem. den §§ 9 und 80 BAO im Zusammenhang mit Beweislastumkehr und Verwertung von Pfandrechten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.12.2012Teil 1/2

…wie keinen good will habe. Laut einer Aussage des Masseverwalters hätte er es ohne weiteres rechtfertigen können, den gesamten Verkaufserlös zu Gunsten des Anlagevermögens zu widmen. Auf die Ausführungen betreffend das wiederholte Vorbringen der Verschleuderung des Vermögens durch das Finanzamt wird verwiesen. Der Bw betonte…

UFSW RV/1391-W/09Abweisung eines Ansuchens um Nachsicht von Stundungszinsen und Säumniszuschlag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.07.2012

…zur Leistung des Beitrages zur Unterbringung für die Steuerzahlungen verwendet habe, ist entgegen seiner Ansicht kein besonderer Grund der Unbilligkeit der Vorschreibung von Stundungszinsen und Säumniszuschlägen zu erblicken. Denn dass eine zur persönlichen Unbilligkeit führende "Verschleuderung" des Vermögens des Bw. durch erzwungenen Verkauf des von…

UFSW RV/1834-W/11Keine persönliche Unbilligkeit in der Einhebung, wenn der Abgabenrückstand durch Gewährung von Zahlungserleichterungen bzw. Veräußerung von Grundvermögen abgedeckt werden kann
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.11.2011

…der Gefährdung des Nahrungsstandes, der Existenzgefährdung, besonderer finanzieller Schwierigkeiten und Notlagen, sondern es genügt, dass die Abstattung der Abgabenschuld mit wirtschaftlichen Auswirkungen verbunden wäre, die außergewöhnlich sind, so etwa, wenn die Abstattung nur durch Veräußerung von Vermögen möglich wäre und diese Veräußerung einer Verschleuderung gleichkäme…

UFSL RV/1147-L/06Bei Gleichbleiben der Sach- und Rechtslage inhaltliche Entscheidung über Nachsichtsansuchen nicht möglich; Zurückweisung wegen res iudicata
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.12.2006

…Bei einem Privatkonkurs sei lt. Schuldnerberatung die Verwertung sämtlichen Vermögens Voraussetzung. Er müsse sein Eigenheim, welches mit Krediten überbelehnt sei veräußern, was einer Verschleuderung des Vermögens entsprechen würde und in den nächsten sieben Jahren mit dem Existenzminimum in einer Mietwohnung leben. Vom pfändbaren Einkommen müssten…

UFSG RV/0642-G/05Stundung, keine klare Offenlegung der Einkommenssituation, Ratenzahlungen über drei Jahre
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.03.2006

…93/13/0172, 8. Februar 1989, 88/13/0100). Nach der Judikatur liegt eine erhebliche Härte bei einer wirtschaftlichen Notlage oder einer finanziellen Bedrängnis vor, wenn die sofortige Entrichtung der Abgaben mit einer Verschleuderung des Vermögens einherginge (siehe auch Ritz, Bundesabgabenordnung, Kommentar, Wien 1999, Orac, …

UFSS RV/0313-S/05Nachsichtsansuchen für eine bereits entrichtete Gebühr für die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.01.2007

…Einhebung der Abgaben aufgrund der Einkommens- und Vermögenslage grundsätzlich möglich wäre, die aus der Einhebung resultierenden wirtschaftlichen Nachteile für die Abgabenschuldnerin aber den normalen Rahmen an Belastung, den Steuervorschreibungen üblicherweise mit sich bringen, wesentlich überschreiten bis hin zur Gefährdung der Existenz bzw. Verschleuderung des Vermögens…

UFSG RV/0025-G/06Zahlungserleichterungsansuchen bei Nichtentrichtung von Selbstbemessungsabgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.07.2006

…oder wenn die sofortige Entrichtung der Abgaben mit einer Verschleuderung des Vermögens einherginge (siehe auch Ritz, Bundesabgabenordnung, Kommentar, Wien 1999, Orac, § 212 Tz. 8 und die dort zitierte Judikatur). Dabei ist es Aufgabe des Ansuchenden, diese Umstände konkret an Hand seiner Einkommens- und Vermögenssituation darzulegen…

UFSK RV/0383-K/08Zahlungserleichterung, Abstattung in Raten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.03.2009

…93/13/0172, 8. Februar 1989, 88/13/0100). Nach der Judikatur liegt eine erhebliche Härte bei einer wirtschaftlichen Notlage oder einer finanziellen Bedrängnis vor, wenn die sofortige Entrichtung der Abgaben mit einer Verschleuderung des Vermögens einherginge (siehe auch Ritz, Bundesabgabenordnung, Kommentar, Wien 1999, Orac, …

UFSF RV/0402-F/11Abweisung eines Zahlungserleichterungsansuchens mangels Möglichkeit der Setzung von Einbringungsmaßnahmen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.11.2012

…05.04.1957, 0975/55) oder auch nur veräußerbaren oder belastungsfähigen Vermögens kann zur Verneinung der "erheblichen Härte" führen. Dieses Ergebnis werde selbst dann vertreten, wenn Zinsverluste zu endgültigen Vermögenseinbußen führten. Eine Verschleuderung des Vermögens dürfe nicht verlangt werden (VwGH 18.06.1993, 91/17…

UFSF RV/0404-F/07Es ist zu prüfen, ob die sofortige (volle) Entrichtung der Abgabe eine erhebliche Härte darstellt und die Einbringlichkeit der Abgaben nicht gefährdet ist. Nur bei Vorliegen beider Voraussetzungen liegt es im Ermessen der Abgabenbehörde eine Zahlungserleichterung zu bewilligen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.12.2007

…die sofortige Entrichtung der Abgaben mit einer Verschleuderung des Vermögens einherginge (siehe auch Ritz, Bundesabgabenordnung, Kommentar, Wien 1999, Orac, § 212 Tz 8 und die dort zitierte Judikatur). Es ist Aufgabe des Ansuchenden, diese Umstände konkret an seiner Einkommens- und Vermögenssituation darzulegen. Der steuerliche Vertreter hat…