…5.4.1957, 0975/55) oder auch nur veräußerbaren oder belastungsfähigen Vermögens kann zur Verneinung der "erheblichen Härte" führen. Dieses Ergebnis wird selbst dann vertreten, wenn Zinsverluste zu endgültigen Vermögenseinbußen führen. Eine Verschleuderung des Vermögens darf nicht verlangt werden (VwGH 18.6.1993, 91/17…
…Rechtsgründen abzuweisen (VwGH 04.09.2008, 2007/17/0118). Das Vorhandensein ausreichender flüssiger Mittel oder auch nur veräußerbaren oder belastungsfähigen Vermögens kann zur Verneinung der "erheblichen Härte " führen, wobei lediglich eine Verschleuderung des Vermögens nicht verlangt werden darf (VwGH 04.09.2008, 2007/17/0118). …
…einer erheblichen Härte. Eine Verschleuderung bzw. eine Veräußerung unter Wert des Vermögens dürfe vom Finanzamt nicht verlangt werden und werde vom Finanzamt auch nicht verlangt. Die "finanziellen Möglichkeiten" des Beschwerdeführers seien nicht näher definiert worden und Grundvermögen müsse nicht zwangsläufig veräußert werden, sondern stehe auch…
…Dispositionsfähigkeit des Abgabenschuldners. Eine wirtschaftlichen Notlage oder eine finanziellen Bedrängnis sind als erhebliche Härte i. S. d. § 212 Abs. 1 BAO anzusehen. Das Vorhandensein ausreichender flüssiger Mittel oder auch nur veräußerbaren oder belastungsfähigen Vermögens kann zur Verneinung der "erheblichen Härte" führen. Eine Verschleuderung des Vermögens…
…diese Liegenschaft sofort und ohne Vorlauf zu veräußern, wären damit unzweifelhaft ganz wesentliche Verkaufspreisabschläge verbunden, die endgültig zu Lasten der Vermögenssituation des Beschwerdeführers gehen. Gerade eine solche Verschleuderung von Vermögenswerten soll aber durch Gewährung von Zahlungserleichterungen gem. § 212 BAO vermieden werden (VwGH vom 04.09…
…Dispositionsfähigkeit des Abgabenschuldners. Eine wirtschaftlichen Notlage oder eine finanziellen Bedrängnis sind als erhebliche Härte i. S. d. § 212 Abs. 1 BAO anzusehen. Das Vorhandensein ausreichender flüssiger Mittel oder auch nur veräußerbaren oder belastungsfähigen Vermögens kann zur Verneinung der "erheblichen Härte" führen. Eine Verschleuderung des Vermögens…
…Dispositionsfähigkeit des Abgabenschuldners. Eine wirtschaftlichen Notlage oder eine finanziellen Bedrängnis sind als erhebliche Härte i. S. d. § 212 Abs. 1 BAO anzusehen. Das Vorhandensein ausreichender flüssiger Mittel oder auch nur veräußerbaren oder belastungsfähigen Vermögens kann zur Verneinung der "erheblichen Härte" führen. Eine Verschleuderung des Vermögens…
…5.4.1957, 0975/55) oder auch nur veräußerbaren oder belastungsfähigen Vermögens kann zur Verneinung der erheblichen Härte führen. Dieses Ergebnis wird selbst dann vertreten, wenn Zinsverluste zu endgültigen Vermögenseinbußen führen. Eine Verschleuderung des Vermögens darf nicht verlangt werden (VwGH 18.6.1993, 91/17…
…die sofortige Entrichtung der Abgaben mit einer Verschleuderung des Vermögens einher ginge (siehe auch Ritz, Bundesabgabenordnung, Kommentar, Wien 1999, Orac, § 212 Tz. 8 und die dort zitierte Judikatur). Es ist Aufgabe des Ansuchenden, diese Umstände konkret an seiner Einkommens und Vermögenssituation darzulegen. Die lediglich allgemeine…
…1994) 2247 mwN). Eine Verschleuderung des Vermögens darf keinesfalls gefordert werden (VwGH 25.11.1983, 83/17/0114; 18.6.1993, 91/17/0041). Im gegenständlichen Fall würde die sofortige Entrichtung des gesamten Abgabenbetrages den Bestand der Erwerbsquelle der Beschwerdeführerin ernsthaft gefährden. Dass die Beschwerdeführerin…
…Rechtsgründen abzuweisen (VwGH 04.09.2008, 2007/17/0118). Das Vorhandensein ausreichender liquider Mittel oder auch nur veräußerbaren oder belastungsfähigen Vermögens kann zur Verneinung der "erheblichen Härte " führen, wobei lediglich eine Verschleuderung des Vermögens nicht verlangt werden darf (VwGH 04.09.2008, 2007/17/0118). …
…Mittel oder auch nur veräußerbaren oder belastungsfähigen Vermögens kann zur Verneinung der erheblichen Härte führen, wobei lediglich eine Verschleuderung des Vermögens nicht verlangt werden darf (VwGH 04.09.2008, 2007/17/0118). Im Stundungsansuchen hat der Bf. kein Vorbringen zu seiner Einkommens- und Vermögenssituation getätigt…
…Das Vorhandensein ausreichender flüssiger Mittel oder auch nur veräußerbaren oder belastungsfähigen Vermögens könne zur Verneinung der erheblichen Härte fuhren (vgl VwGH 5.4.1957, 975/55; 4.9.2008, 2007/17/0118). Eine Verschleuderung des Vermögens dürfe jedoch nicht verlangt werden (vgl VwGH 4.2…
…sofortige Entrichtung der Abgaben mit einer Verschleuderung des Vermögens einherginge (siehe auch Ritz, Bundesabgabenordnung, Kommentar, Wien 1999, Orac, § 212 Tz. 8 und die dort zitierte Judikatur). Dabei ist es Aufgabe des Ansuchenden, diese Umstände konkret an seiner Einkommens- und Vermögenssituation darzulegen und ist die Bw…
…begründen könnten. Die Beschwerdeführerin hat auch zum Schreiben des Bundesfinanzgerichtes vom 14. November 2025, mit dem der Beschwerdeführerin das vorstehend wiedergegebene Zahlenmaterial vorbehalten worden ist, keine Stellungnahme abgegeben. Warum es im Fall nicht nachgesehener Abgabenschuldigkeiten zu einer Verschleuderung des Vermögens (insbesondere Liegenschaften) kommen sollte, hat…
…93/13/0172, 8. Februar 1989, 88/13/0100). Nach der Judikatur liegt eine erhebliche Härte bei einer wirtschaftlichen Notlage oder einer finanziellen Bedrängnis vor, wenn die sofortige Entrichtung der Abgaben mit einer Verschleuderung des Vermögens einherginge (siehe auch Ritz, Bundesabgabenordnung, Kommentar, Wien 1999, Orac, …
…die sofortige Entrichtung der Abgaben mit einer Verschleuderung des Vermögens einherginge (siehe auch Ritz, Bundesabgabenordnung, Kommentar, Wien 1999, Orac, § 212 Tz. 8 und die dort zitierte Judikatur). Es ist Aufgabe des Ansuchenden, diese Umstände konkret an seiner Einkommens- und Vermögenssituation darzulegen und ist die Bw.…
…aber bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass das Vorhandensein von Vermögen nicht zwingend zu einer Negierung einer erheblichen Härte führen darf. Entsprechend der Rechtsprechung des VwGH darf jedoch eine Verschleuderung des Vermögens seitens der Finanzverwaltung nicht verlangt werden, um der Abgabepflicht fristgerecht nachzukommen (VwGH…
…93/13/0172, 8. Februar 1989, 88/13/0100). Nach der Judikatur liegt eine erhebliche Härte bei einer wirtschaftlichen Notlage oder einer finanziellen Bedrängnis vor, wenn die sofortige Entrichtung der Abgaben mit einer Verschleuderung des Vermögens einherginge (siehe auch Ritz, Bundesabgabenordnung, Kommentar, Wien 1999, Orac, …
…sei eine Verschleuderung von Vermögen zur Abstattung der gegenständlichen Abgabenschuldigkeiten deshalb nicht notwendig gewesen, weil diese Verbindlichkeiten durch die aus den Einkommens- und Umsatzsteuerveranlagungen für das Jahr 2007 resultierenden Abgabengutschriften abgedeckt werden konnten. Es könne daher nicht davon gesprochen werden, dass - infolge des Fehlens ausreichender…