…sei 2001 der Vorsteuerabzug in Höhe von 22.703,50 S zu versagen. | Vorsteuer laut Erklärung 2001, Kennzahl 60 | 3,059.533,80 S | Kürzung Vorsteuer laut Bp | - 22.703,50 S | Vorsteuer 2001 laut Bp | 3,036.830…
…nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. 2. Zur Festsetzung von Verspätungszuschlägen: § 135 BAO idF BGBl. 151/1980, lautet: Abgabepflichtigen, die die Frist zur Einreichung einer Abgabenerklärung nicht wahren, kann die Abgabenbehörde einen Zuschlag bis zu 10 Prozent der festgesetzten Abgabe (Verspätungszuschlag) auferlegen, wenn die Verspätung nicht entschuldbar…
…dass die Bw., obwohl eine Verpflichtung zur Einreichung von Voranmeldungen bestand, diese nicht bzw. verspätet eingereicht habe. In der dagegen erhobenen Berufung führte die Bw. im Wesentlichen aus: Die Umsatzsteuernachverrechnungen gründeten sich auf die Versagung von Vorsteuerbeträgen, welche Rechnungen der Firmen H-Bau GmbH, A…
…Baustelle S erbracht hat und die Leistungen K + V Bau GesmbH an die B. Bau GesmbH bzw. von dieser an die Bw. ident sind. Baustelle T Ein weiterer Berufungspunkt betraf die Versagung von Vorsteuerbeträgen aus Rechnungen der M. Bau GesmbH bzw. deren Qualifikation als Scheinrechnungen…
…worden. Die Betriebsprüfungsberichte den Zeitraum 1987 bis 1988, 1991-1993, 1-6/1996 und 1994 bis 1997 führten in Zusammenhang mit geltend gemachten Aufwendungen für dem Unternehmen erbrachte Fremdleistungen von Subunternehmern rglm. zur Versagung von Vorsteuerbeträgen mangels Leistungsaustausch, nicht existierender Unternehmer, oder nicht existierender Rechnungsadressen…
…Kommentar3, § 289, Tz 5). Der angefochtene Bescheid enthält keine Sachverhaltsfeststellung, der die gänzliche Versagung von Vorsteuern rechtfertigen würde. Der vorgelegte Aktenteil enthält trotz der langjährigen Erfahrungen zu den Vorjahren keine Hinweise auf Einnahmenermittlung, obgleich die Rechnung des Buchbinders zu einem relevanten Hobbyautor Einnahmenerzielung nahe legt…
…Berufung wurde erwogen: Im vorliegenden Fall ist die Versagung des von der bw. GmbH beantragten Vorsteuerabzuges aus den Rechnungen der A und B im Zeitraum 2-12/2000 und 1-6/2001strittig. Die Anerkennung der Vorsteuerbeträge im Zusammenhang mit der C im Jahr 2001 ist…
…Die Versagung des Vorsteuerabzuges für die "Vermittlungstätigkeit" gründe sich darauf, das keine Kaufabwicklung und somit auch kein Leistungsaustausch erfolgt sei, die fakturierte Leistung innerhalb von sieben Monaten (Abschluss der BP) noch immer nicht bezahlt gewesen sei und der Beleg nicht den Kriterien einer ordnungsgemäßen Rechnung…
…Feststellungen getroffen die zu einer Versagung des Vorsteuerabzuges von Vorlieferanten sowie der Abzugsfähigkeit von geltend gemachten Betriebsausgaben und teilweise zur Annahme verdeckter Ausschüttungen führten. Im Einzelnen waren davon betroffen: E. KEG Von Rechnung der E. KEG wurden geltend gemachte Vorsteuerbeträge aus 1998 i.H.v…
…der Leistungserbringung der B. Bau GesmbH bzw. der M. Bau GesmbH an die Bw. Die Versagung der Geltendmachung von Vorsteuerbeträgen aus den vorgelegten Rechnungen ist Folge der dargelegten begründeten Annahme, dass die Leistungserbringung durch Schwarzarbeiter der Bw. erfolgt ist. verdeckte Ausschüttung Gemäß § 184 Abs…
…Eine allfällige Auskunftseinholung biete keine Gewähr für die dauernde Einhaltung der steuerlichen Verpflichtungen seitens der Partnerfirmen. Die Versagung des Vorsteuerabzuges von von Sublieferanten mit Rechnungen abgerechneten Vorleistungen führe zu einer ungerechtfertigten Steuerbelastung, da die korrespondierenden Ausgangsrechnungen korrekterweise mit Umsatzsteuer erstellt würden. Es sei Aufgabe der…
…wurden (wie von der BP behauptet) oder von Schwarzarbeitern ist in dem gegenständlichen Kontext nicht relevant. Entscheidend ist, dass die Arbeiten nach den dargestellten Indizien nicht von der rechnungslegenden Y.GmbH ausgeführt wurden. Daher ist die Versagung des Abzuges von Vorsteuern in Höhe von ATS…
…Wie von der BP dargelegt wurde, gründet sich die Versagung des Abzuges von Vorsteuern in Höhe von ATS 571.267,40 im Jahr 1997 und ATS 98.680,00 im Jahr 1998 aus Eingangsrechnungen der X.BauGmbH auf die Qualifizierung der betreffenden Leistungen als relative…
…RV/0479-L/03 hat der Unabhängige Finanzsenat Berufungen Folge gegeben, mit denen die damaligen Berufungswerber sich gegen die Versagung des Abzuges von 50 % der Vorsteuer für die Bewirtung von Geschäftsfreunden, die der Werbung diente und bei der die betriebliche oder berufliche Veranlassung weitaus überwog…
…1994. Ein Vorsteuerabzug würde auch aus diesem Grunde nicht zustehen (siehe dazu nachfolgende Ausführungen). Die im Zusammenhang mit den Fremdleistungen ("bezogenen Leistungen") in Rechnungen ausgewiesenen Umsatzsteuerbeträge sind als Vorsteuer nicht abzugsfähig. Die Versagung des Vorsteuerabzuges von den Rechnungen der Subunternehmer erfolgt grundsätzlich aufgrund des Umstandes…
…Vorsteuer in Höhe von S 26.539,00 (€ 1.928,66) ist gemäß § 12 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 zulässig. 2. Veranstaltung Milleniumfahrt - betrifft Umsatzsteuer 1996 und Körperschaftsteuer 1996: Die Bw. wendet sich gegen die Versagung des Abzuges von Vorsteuer in Höhe von…
…| 0,00 | Korrektur Vorsteuer lt. Bp (Tz. 23-25) | -180.215,56 | -564.961,77 | -1.097.093,65 | +27.439,47 Umsatzsteuerfestsetzungen 1-2/2000 und 3-11/2000: Mangels Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen für die Monate 2-5…
…hat eine Auseinandersetzung mit der Frage der Rechtmäßigkeit der Aberkennung des Rechtes auf Vorsteuerabzug (ex tunc) zu unterbleiben, selbst wenn nach Lehre und Rechtsprechung die Unternehmereigenschaft im Falle ernsthafter Vorbereitungshandlungen und Abbruch der Tätigkeit noch vor der Erzielung von Einnahmen nicht rückwirkend verloren geht (vgl…
…sehe diese Vorschriften unter dem Gesichtspunkt der Betrugsbekämpfung. Nach der Rechtsprechung des EuGH könne den formellen Merkmalen einer Rechnung nicht die Bedeutung beigemessen werden, dass der Vorsteuerabzug zu versagen ist, wenn es sich um keinen Betrugsfall handelt. Der Bw ergänzte, die Arbeit des A.U…
…| 30.463,00 ATS | 2.213,83 € Entsprechend der in der Finanzverwaltung vertretenen Auffassung, dass die Aussagen des EuGH-Urteiles in allen nicht rechtskräftigen Fällen anzuwenden sind und dass überdies in Fällen von erheblichen Vorsteuern aus der Anschaffung, nicht aber aus Betriebskosten…