Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., 1xxx Wien, T-Gasse xx, vertreten durch NOVACOUNT Wirtschaftstreuhand GmbH, 1180 Wien, Vinzenzgasse 16, gegen die Bescheide des Finanzamtes für Körperschaften betreffend Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer 1994 und 1995 sowie Haftung für Kapitalertragsteuer gemäß § 95 Abs…
…Einbringung des Vorlageantrages einzuhalten. Der Irrtum bzw. Fehler einer Kanzleikraft kann daher nach den konkreten Umständen des Einzelfalles eine entschuldbare Fehlleistung darstellen, welche die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung einer Vorlageantragsfrist rechtfertigt (vgl. VwGH 14.10.1992, 92/12/0177; 20.3…
oder mit Wahrscheinlichkeit ausschließt oder zumindest weniger wahrscheinlich erscheinen lässt (vgl. VwGH 24.3.1994, Zl. 92/16/0142). Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes liegen verdeckte (Gewinn)Ausschüttungen vor, wenn Kapitalgesellschaften ihren Gesellschaftern Vermögensvorteile zuwenden, die ihrer Einkleidung nach nicht unmittelbar als Einkommensverteilung erkennbar sind…
…0021 beschwerdeführende Partei eine Frist gar nicht versäumt hätte) vor. § 45 Abs. 1 Z 2 VwGG setzt nämlich die irrige Annahme der Versäumung einer in diesem Bundesgesetz, gemeint also im Verwaltungsgerichtshofgesetz, vorgesehenen Frist voraus. Die nach der Rechtsbehauptung der antragstellenden Partei vom Verwaltungsgerichtshof zu Unrecht…
…September 2009 beantragte die Sachwalterin namens des Bw. unter gleichzeitiger Nachholung der versäumten Handlung Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Vorlageantragsfrist; dies mit folgender Begründung: "In umseits bezeichneter Rechtssache wurde die Berufung wegen Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe mit Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes Waldviertel vom…
…ein nicht unmaßgebliches Verschulden an der Versäumung der Rechtsmittelfrist. Der Amtspartei kann daher nicht mit Erfolg entgegen getreten werden, wenn sie in Anwendung der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs die Ansicht vertritt, dass ein allfälliges Verschulden der bevollmächtigten Vertreterin an der Versäumung der Vorlageantragsfrist dem Bw…
…2001 vom 14. August 2003 anhängig wäre und in diesem Berufungsverfahren auch alle Einwendungen gegen die aus den Monaten September und Oktober 2001 stammenden Teile der Bemessungsgrundlagen möglich gewesen wären. Die Versäumung der Vorlageantragsfrist, bei deren Einhaltung die Berufung vom 15. Mai 2002 gemäß § 276…
…2. als solche deuten müssen. Daher wiederhole er formell, dass er Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen unverschuldeter Versäumung der Berufungsverhandlung begehre. Er habe infolge seiner Abwesenheit einen wesentlichen Rechtsnachteil erlitten. Für den Fall, dass die Antragsfrist für die Wiedereinsetzung als versäumt erachtet werden sollte…
…Notar Dr. R. X., am 15. September 2004 zugestellt. Wegen der versäumten Vorlageantragsfrist brachte die Bw. mit Eingabe vom 17. Dezember 2004 einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand unter gleichzeitiger Stellung eines Vorlageantrages ein. Den Wiedereinsetzungsantrag begründete die Bw. wie folgt: "Unser Machthaber…
…Investitionszuwachsprämie handle, weshalb ein diesbezüglicher Antrag abzuweisen sei. § 308 BAO stelle ausdrücklich auf den Tatbestand der Versäumung einer Frist ab und schließe Tatbestände, bei denen die Unterlassung der gleichzeitigen Vornahme von zwei Rechtshandlungen gesetzlich sanktioniert ist, nicht mit ein. Durch den Vorlageantrag vom 15. Juni…
…auf Wiedereinsetzung muss binnen einer Frist von drei Monaten nach Aufhören des Hindernisses bei der Abgabenbehörde, bei der die Frist wahrzunehmen war, bei Versäumen einer Berufungsfrist oder einer Frist zur Stellung eines Vorlageantrages (§ 276 Abs. 2) bei der Abgabenbehörde erster oder zweiter Instanz eingebracht werden…
…verlängerbare Fristen sind die Fristen zu Einreichung von Abgabenerklärungen, die Berufungsfrist sowie die Vorlageantragsfrist. Zu den nicht verlängerbaren Fristen gehören auch die Fristen des § 41 Abs. 2 EStG 1988 (Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung). Bei Versäumung einer Fallfrist (Ausschlussfrist, Präklusivfrist) geht überdies ein Recht verloren…
…am 2. Feber 2007 bei der Abgabenbehörde erster Instanz einlangte, wurde unter anderem ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand betreffend Versäumung der Berufungsfrist zur Einbringung einer Berufung gegen die Zurückweisung des Vorlageantrages vom 9. Oktober 2006 gestellt. Zur versäumten Frist wurde ausgeführt, dass…
…Judikaturnachweisen). Unter diesem Gesichtspunkt könnte in der Eingabe vom 27.5.2005 auch ein Antrag auf Wiedereinsetzung in die versäumte Vorlageantragsfrist erblickt werden. Gemäß § 308 Abs. 1 BAO ist gegen die Versäumung einer Frist auf Antrag der Partei, die durch die Versäumung einen Rechtsnachteil erleidet…
…der am 2. Feber 2007 bei der Abgabenbehörde erster Instanz einlangte, wurde unter anderem ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand betreffend Versäumung der Berufungsfrist zur Einbringung einer Berufung gegen den Zurückweisungsbescheid vom 9. Oktober 2006 gestellt. In der Begründung wurde unter anderem ausgeführt…
…stellte der Rechtsvertreter der Bw. einen Antrag auf Wiedereinsetzung gemäß § 308 BAO gegen die Versäumung der Frist zur Einbringung eines Antrages auf Entscheidung über die Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 2000 durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Begründend wurde ausgeführt: "Die Zurückweisung erfolgte, weil die Antragsfrist gem…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat in der Berufungssache des XY, GebDat, Adresse, vom 13. Dezember 2010 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 6/7/15, vom 26. November 2010 betreffend Aufhebungsbescheid gemäß § 299 BAO hinsichtlich Einkommensteuer 2009 sowie Einkommensteuer 2009 entschieden: Der Vorlageantrag wird als…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über den Vorlageantrag der Bw., 5020 Salzburg, Linzergasse 10, vertreten durch GI, 5020 Fürbergstrasse 60, 5020 Salzburg, vom 31. Oktober 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes Salzburg-Stadt, vertreten durch OR Dr. Josef Inwinkl, vom 30. August 2007 betreffend Aussetzungszinsen…
Bescheid Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Heinz Buchmayr und Dr. Johannes Buchmayr, Rechtsanwälte, 4020 Linz, Altstadt 15, vom 5. Mai 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 20. Februar 2004 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über den Vorlageantrag der Bwin., vertreten durch Vertreter, vom 14. April 2008, eingebracht am 15. April 2008, gegen die Bescheide des Finanzamtes Ort1 vom 27. November 2007 betreffend Umsatzsteuer 2005 und vom 26. November 2007 betreffend Einkommensteuer 2005 entschieden: Der…