…ältesten verbuchten Abgabenschuldigkeiten zu verrechnen. Die Verbuchung von Abgabenschuldigkeiten ist ohne unnötigen Aufschub in einer von sachlichen Gesichtspunkten bestimmten Reihenfolge vorzunehmen." Aus der in Rede stehenden kontokorrentmäßigen Verbuchung der Abgabengebarung sowie aus der im § 214 Abs. 1 BAO getroffenen Anordnung, dass die Verrechnung und sonstigen…
…14. Bezirk und Purkersdorf betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für den Zeitraum 1.3.2005 bis 30.9.2005 und 1.5.2006 bis 31.8.2006 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw) hat für ihren Sohn M, geb…
…vom 16.3.1999 verfasst von STA Dr. R. im unter Punkt a) dargestellten fortgesetzten Gebührenstreit die Herabwürdigung meiner erbrachten Leistungen fort und beschuldigt mich in dem parallel geführten Gebührenstreit über die Verrechnung von Verwahrungsgebühren ( Gebührenbestimmungsbeschlüsse vom 25.2.1999 zu 9 Vr 532/96…
…unabhängig von der Zuständigkeit, jedes Finanzamt die Verrechnungsvorschriften des § 214 Abs. 1 BAO gleichermaßen anzuwenden hat und die vom Bw kritisierte Verrechnung der Einkommensteuergutschrift mit den bestehenden Abgabenschuldigkeiten jedes Finanzamt gleichermaßen durchzuführen gehabt hätte. Zur beantragten Überweisung der Gutschrift aus der Arbeitnehmerveranlagung 2005 auf das…
…Juni 2009, also ohnehin im zeitlichen Nahbereich nach Wirksamwerden der Berufungsentscheidung verfügt. Abgesehen davon ist der Behörde -wie oben dargelegt- kein zeitliches Limit für die Verfügung des Ablaufs der Aussetzung der Einhebung gesetzt. Die Verrechnung von Aussetzungszinsen bis zum 26. Juni 2009 besteht daher zu…
…jedoch abgesondert von den in Abs. 1 genannten Abgaben zu verbuchen. § 214 BAO handelt von der Verrechnung von Zahlungen und sonstigen Gutschriften in den Fällen einer zusammengefassten Verbuchung der Gebarung und bestimmt im letzten Satz seines ersten Absatzes, dass die Verbuchung von Abgabenschuldigkeiten ohne unnötigen…
…jedoch abgesondert von den in Abs. 1 genannten Abgaben zu verbuchen. § 214 BAO handelt von der Verrechnung von Zahlungen und sonstigen Gutschriften in den Fällen einer zusammengefassten Verbuchung der Gebarung und bestimmt im letzten Satz seines ersten Absatzes, dass die Verbuchung von Abgabenschuldigkeiten ohne unnötigen…
…eine Verrechnung auf Abgabenschuldigkeiten, deren Einhebung ausgesetzt ist, nur nach Maßgabe des § 212a Abs. 8 BAO erfolgen. Werden Abgaben, ausgenommen Nebenansprüche, später als einen Monat vor ihrer Fälligkeit festgesetzt, steht dem Abgabepflichtigen gemäß § 210 Abs. 4 BAO für die Entrichtung der Abgabenforderung eine Nachfrist von…
…jedoch abgesondert von den in Abs. 1 genannten Abgaben zu verbuchen. § 214 BAO handelt von der Verrechnung von Zahlungen und sonstigen Gutschriften in den Fällen einer zusammengefassten Verbuchung der Gebarung und bestimmt im letzten Satz seines ersten Absatzes, dass die Verbuchung von Abgabenschuldigkeiten ohne unnötigen…
… 215 Abs. 1 BAO ist ein sich aus der Gebarung gemäß § 213 BAO unter Außerachtlassung von Abgaben, deren Einhebung ausgesetzt ist, ergebendes Guthaben eines Abgabepflichtigen zur Tilgung fälliger Abgabenschuldigkeiten zu verwenden, die dieser Abgabepflichtige bei derselben Abgabenbehörde hat; dies gilt nicht, soweit die Einhebung der…
…Einkommensteuerveranlagung für 2009 in Höhe von 815,31 €, jeweils vom 2. März 2011, mit der zu xxx, BG X. angemeldeten Insolvenzforderung in Höhe von 72.176,73 € rechtmäßig gewesen ist und dass im Ausmaß der Verrechnung eine Tilgung dieser Abgabenschuldigkeiten erfolgt ist. Entscheidungsgründe…
…Ausgleichs erfolgte unter dem Widerrufsvorbehalt, dass die Verrechnung von aus Zeiträumen vor dem Stichtag 7.10.2005 herrührenden, jedoch erst nach diesem Zeitpunkt verbuchten Gutschriften mit den abgeschriebenen Abgabenschuldigkeiten möglich ist. Das Verfahren wurde hinsichtlich Einkommensteuer 2002 bis 2004 wiederaufgenommen. Es ist eine Nachforderung des…
…Mai 2006 bis 19. März 2008 als handelsrechtlicher Geschäftführer und war daher grundsätzlich verpflichtet für die Einhaltung der steuerlichen Vorschriften im Zeitraum seiner Geschäftsführerfunktion Sorge zu tragen. Zur Frage einer schuldhaften Pflichtverletzung und der dadurch bewirkten Uneinbringlichkeit von Abgabenschuldigkeiten ist auszuführen: Gemäß § 1298 ABGB obliegt…
…nur rund 17 Mio. € (davon Anleihen in Höhe von 6,7 Mio. €) angeführt (siehe Beilage). In diesem Zusammenhang wird angemerkt, dass bei der Prüfung der Gleichbehandlung den fälligen Abgabenschuldigkeiten selbstverständlich auch nur die fälligen übrigen Verbindlichkeiten gegenüber gestellt werden können. So kann beispielsweise…
… 214 Abs. 1 BAO (Verrechnung mit nach dem Fälligkeitstag nach ältesten Abgabenschuldigkeiten) zur Anwendung. Ein Fall der Bestimmung des § 214 Abs. 8 BAO lag nicht vor, da diese das Vorliegen von Rückständen, die hinsichtlich Abgabenart und Jahr ident sind und deren Zeiträume nicht nach dem…
…den angefochtenen Wiederaufnahmeantragzurückweisungsbescheid allerdings nicht zu prüfen. Zur Klarstellung sei jedoch dazu außerhalb obiger Entscheidungsgründe Folgendes angemerkt: Streitigkeiten über die Rechtmäßigkeit der Abgabengebarung wie etwa die Zulässigkeit der Verrechnung von Zahlungen, sonstigen Gutschriften oder Guthaben auf allenfalls verjährte Abgabenschuldigkeiten sind auf Antrag im Abrechnungsbescheidverfahren nach …
…von € 91.351,53 bezahlt worden. Das Missverständnis werde bedauert und um Aufhebung der Festsetzung des ersten Säumniszuschlages ersucht. Mit Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes Lilienfeld St. Pölten vom 24. November 2008 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen und darauf hingewiesen, dass zur Abdeckung von Abgabenschuldigkeiten…
…nicht, soweit die Einhebung der fälligen Schuldigkeiten ausgesetzt ist. Abs.2 Das nach einer gemäß Abs. 1 erfolgten Tilgung von Schuldigkeiten bei einer Abgabenbehörde verbleibende Guthaben ist zur Tilgung der dieser Behörde bekannten fälligen Abgabenschuldigkeiten zu verwenden, die der Abgabepflichtige bei einer anderen Abgabenbehörde hat…
…nicht, soweit die Einhebung der fälligen Schuldigkeiten ausgesetzt ist. Abs.2 Das nach einer gemäß Abs. 1 erfolgten Tilgung von Schuldigkeiten bei einer Abgabenbehörde verbleibende Guthaben ist zur Tilgung der dieser Behörde bekannten fälligen Abgabenschuldigkeiten zu verwenden, die der Abgabepflichtige bei einer anderen Abgabenbehörde hat…
…EStG gewesen seien, seien diese plötzlich zu Gewerbetreibenden geworden und damit der Gewerbesteuer unterlegen. Bis zur Abschaffung der Gewerbesteuer im Jahre 1992 sei es für die Jahre 1989 bis 1991 zur nachträglichen Verrechnung von Gewerbesteuer in der Höhe von S 2,0 Mio., 3,6…