… 33 Abs. 1 FinStrG zu verantworten. Bei der Strafbemessung sah der Spruchsenat als mildernd den bisherigen ordentlichen Lebenswandel und den Beitrag zur Wahrheitsfindung, als erschwerend hingegen keinen Umstand an. Ausgehend von diesen Strafzumessungsgründen erscheine dem Senat die verhängte Geldstrafe schuld- und tatangemessen und diese Strafzumessungserwägungen…
…vollständigen und wahrheitsgemäßen Offenlegung, um Berücksichtigung von seiten der Abgabenbehörde finden zu können. Diese Umstände sind insbesondere in den Abgabenerklärungen, Anmeldungen, Anzeigen darzulegen. Sie müssen auch in der Buchführung und in den Bilanzen zum Ausdruck kommen. Umgekehrt entspricht es auch der Verpflichtung zur wahrheitsgemäßen Offenlegung…
…grundsätzliche Verpflichtung zur Erklärungsabgabe sprechenden Umstand für das Veranlagungsjahr 2008, wonach eben ohne Berücksichtigung der ungewissen Beteiligungseinkünfte zeitnahe zum (gesetzlichen) Abgabetermin eine Jahreserklärung eingereicht worden war, einmal ab, (spätestens) in diesem (später eingestellten) Verfahren dem Bw. der begriffliche Zusammenhang zwischen der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht…
…der Vermutung, die Vorsteuer sei deshalb nicht anzuerkennen, da die Rechnungen nicht vorgelegt werden konnten. Laut Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ergibt sich aus der Verpflichtung zur amtswegigen Sachverhaltsermittlung und ferner auch aus dem für das Finanzstrafverfahren geltenden Anklageprinzip, dass die Beweislast die Behörde trifft. Allfällige Zweifel…
…lit.a FinStrG macht sich derjenige (beispielsweise der die steuerlichen Interessen einer GmbH wahrnehmende Geschäftsführer) einer Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem obgenannten § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung an Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkt und dies nicht…
…1 FinStrG ist die Finanzstrafbehörde berechtigt, von jedermann Auskunft für Zwecke des Finanzstrafverfahrens zu verlangen. Die Auskunft ist wahrheitsgemäß nach bestem Wissen und Gewissen zu erteilen. Die Verpflichtung zur Auskunftserteilung schließt die Verbindlichkeit in sich, Urkunden und andere Unterlagen, die für das Finanzstrafverfahren von Bedeutung…
…Fälligkeit entrichtet und auch die geschuldeten Abgaben bis zu diesen Zeitpunkten nicht zumindest der Abgabenbehörde bekannt gegeben, sowie I.1.b. unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 Umsatzsteuergesetz 1994 entsprechenden Voranmeldungen betreffend die Monate Februar bis September 1996 eine Verkürzung von Vorauszahlungen…
…Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG schuldig gesprochen worden, weil er im Amtsbereich des genannten Finanzamtes als verantwortlicher Einzelunternehmer fortgesetzt vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 Umsatzsteuergesetz (UStG) 1994 entsprechenden Voranmeldungen betreffend die Voranmeldungszeiträume März, Juli, September 2005, August…
…weil sie als Geschäftsführerin der Fa. T-GmbH 1.) unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für die Monate 10,12/2005 in Höhe von € 20.010,33 und 1,3-6/2006…
…der Bw. hätten bestätigen können. Die Betriebsprüfung sei ihrer Verpflichtung zur Wahrheitsfindung nicht nachgekommen, da sie einen Großteil der Aussagen der Bw. als unrichtig, Beweisunterlagen als Fälschung oder als für unzureichend disqualifiziert habe. Weiters seien zahlreiche Beweise zur Klärung diverser Sachverhalte nicht aufgenommen worden, was…
…gelegten Sachverhalt in den wesentlichen Bereichen als zutreffend bestätigten, waren vor Beginn ihrer Befragung an ihre gesetzliche Verpflichtung zur wahrheitsgemäßen Aussage und auf die strafrechtlichen Konsequenzen wahrheitswidriger Angaben aufmerksam gemacht worden. Der Ablauf der Amtshandlungen am 8. März 2011 gestaltete sich routinemäßig in Ausübung der…
…P-GmbH gewesen wäre; b) dass er für die Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Obliegenheiten der Fa.P-GmbH verantwortlich gewesen wäre; c) dass er aus der Vollmacht heraus die Verpflichtung zur Abgabe der Umsatzsteuererklärungen gehabt hätte, noch dass er alle Unterlagen gehabt hätte, um diese erstellen…
… 33 Abs. 1 FinStrG begangen habe sowie 2) unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen für 1/2002 bis 11/2002 in der Höhe von € 5.157,31 bewirkt und dies nicht nur für…
…Schwaz vom 19.4.2006 schuldig erkannt, als Verantwortliche für die Wahrnehmung der steuerlichen Belange des Einzelunternehmers X.Y. im Wirkungsbereich des Finanzamtes Kufstein Schwaz hinsichtlich der Monate 1/98 bis 4/99 fortgesetzt vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 Abs…
…im Textformat. Bei der Strafbemessung wurde der Beitrag zur Wahrheitsfindung als mildernd, eine Vorstrafe als erschwerend berücksichtigt. Gegen dieses Erkenntnis richtet sich die fristgerechte Berufung der Beschuldigten vom 23. November 2006, worin zusammengefasst ausgeführt wurde, dass die Auffassung der Finanzstrafbehörde rechtswidrig sei, der Verpflichtung der …
…StrNr. 097/2010/00183-001, der Beschuldigte für schuldig erkannt, im Amtsbereich des Finanzamtes Bregenz im Zeitraum 08/2006 bis 01/2008 vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Führung von dem § 76 EStG entsprechenden Lohnkonten, nämlich dadurch, dass im Lohnkonto des Dienstnehmers h nicht sämtliche…
…FinStrG macht sich einer Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirkt. Gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG macht sich einer Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994…
…Höhe von € 10.320,17 und Einkommensteuer 2003 in Höhe von € 11.873,18 bewirkt habe; und weiters b) unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für die Monate Jänner bis Dezember…
…einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht, bescheidmäßig festzusetzende Abgaben, nämlich Umsatzsteuer 2008 in der Höhe von € 14.468.05 und Umsatzsteuer 2009 in der Höhe von € 15.415,71 verkürzt habe und b) unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des…
…2007) bzw. zu verkürzen versucht (2008) zu haben; b) unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 Umsatzsteuergesetz 1994 entsprechenden Voranmeldungen Verkürzungen von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für 01 bis 12/2009 in Höhe von € 9.358,30 bewirkt zu haben, wobei er den…