Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch RA, vom 9. November 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 7. September 2010 betreffend Haftung gemäß § 9 iVm § 80 BAO für Abgabenschuldigkeiten der Firma XY Gesellschaft m.b.H. i.L…
…ab 1.1.2004) (§ 16 Abs.2 BewG) Weiters ist festzustellen: Nach § 17 Abs.3 Z 1 GrEStG wird die zur Verminderung der Steuer führende Herabsetzung der Gegenleistung nur an die Einhaltung der Frist, also nur daran gebunden, dass die Herabsetzung innerhalb von drei Jahren…
…ab 1.1.2004) (§ 16 Abs.2 BewG) Weiters ist festzustellen: Nach § 17 Abs.3 Z 1 GrEStG wird die zur Verminderung der Steuer führende Herabsetzung der Gegenleistung nur an die Einhaltung der Frist, also nur daran gebunden, dass die Herabsetzung innerhalb von drei Jahren…
…ergibt (BFH 16.01.2003, V R 72/01; 28.09.2000, V R 37/98). Allerdings ist nicht jede Verminderung der Gegenleistung des Leistungsempfängers automatisch als Minderung der Bemessungsgrundlage anzusehen. Eine solche liegt nur vor, wenn tatsächlich die Gegenleistung für die fragliche Leistung aus…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 11. April 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes X vom 17. März 2006 betreffend Einkommensteuer 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (in Hinkunft abgekürzt…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., G., gegen die Bescheide des Finanzamtes Waldviertel betreffend erhöhte Familienbeihilfe für 1) C. R., soweit der Zeitraum von Jänner 2008 bis September 2010 betroffen ist, sowie 2) F. R., soweit der Zeitraum von November 2009…
…97/2002, gestellte Anträge auf mündliche Verhandlung gelten ab 1. Jänner 2003 als auf Grund des § 284 Abs. 1 Z 1 gestellt. Führt eine Festsetzung zur Verminderung eines Überschusses, so gilt gemäß § 21 Abs. 3 letzter Satz UStG als Fälligkeitstag der Nachforderung der Zeitpunkt, in…
…kann wohl nicht in Zweifel gezogen werden, da der Bw im Umfang des Beitrages des Vaters zur Verminderung des Negativkapitals insoweit (in Höhe der S 300.000) von seinen Schulden befreit und damit in seinem Vermögen bereichert wurde, da er diese Belastung eben nicht mehr…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des J.M., M., H., vom 25. Jänner 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes X vom 9. Jänner 2007 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2003 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt…
…BAO. Im gegenständlichen Fall bringt die Bw. keine zielführenden Einwände gegen die Annahme der Gefährdung oder Erschwerung der Abgabeneinbringung vor, da das Nichtvorliegen wiederum mit der angestrebten Verminderung der Abgaben im Berufungswege zu erklären versucht wurde. Dennoch ist festzuhalten, dass die Gefährdung der Einbringlichkeit bereits…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung XXXX, gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land, vertreten durch HR Dr. Berhard Bloderer, betreffend Einkommensteuer 2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Veranlagung 2008 erfolgte unter Zugrundelegung von…
…vorgenommenen Investitionskosten. Es wird ausführlich über die vorgenommenen Adaptierungen berichtet. Der vom Bezirksgericht A. bestellte Sachverständige geht nach umfangreicher Befundaufnahme in seiner Stellungnahme auf die technische und wirtschaftliche Durchführung der vorgenommenen baulichen Veränderungen seitens der Fa. DJ. ein und kommt im wesentlichen zur Schlussfolgerung, dass…
Im Gutachten wird ausgeführt, dass die von der Firma J. für den Zeitraum 26.11.1998 bis 31.7.2000 geltend gemachten Investitionskosten in einer Größenordnung von insgesamt S 2.798.764,09 (S 1.195.214,09 für Material und S 1.603.550…
…angegeben wurden. Dabei wurde der negative Saldo aus dem ersten Jahr ins zweite Jahr übertragen. Aus den Akten des Finanzamtes sowie der Berufung ergibt sich, dass die negativen Salden aus den - nachträglichen - Veränderungen der Kosten für Wirtschaftsgüter, die in den Jahren davor aktiviert wurden, resultieren…
…diesem nichts mehr hinzu. Über die Berufung wurde erwogen: 1. Verminderung der Bemessungsgrundlage um die Sattellast Die Berufungswerberin vermeint, dass bei Sattelzugfahrzeugen das um die Sattellast verringerte höchste zulässige Gesamtgewicht als Berechnungsgrundlage für die Ermittlung der Kraftfahrzeugsteuer heranzuziehen sei. Nachdem das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992 (KfzStG)…
…dargelegten Sachverhalt zur Kenntnis und fügt diesem nichts mehr hinzu. Über die Berufung wurde erwogen: 1. Verminderung der Bemessungsgrundlage um die Sattellast Die Berufungswerberin vermeint, dass bei Sattelzugfahrzeugen das um die Sattellast verringerte höchste zulässige Gesamtgewicht als Berechnungsgrundlage für die Ermittlung der Kraftfahrzeugsteuer heranzuziehen sei…
…diesem nicht mehr hinzu. Über die Berufung wurde erwogen: 1. Verminderung der Bemessungsgrundlage um die Sattellast Die Berufungswerberin vermeint, dass bei Sattelzugfahrzeugen das um die Sattellast verringerte höchste zulässige Gesamtgewicht als Berechnungsgrundlage für die Ermittlung der Kraftfahrzeugsteuer heranzuziehen sei. Nachdem das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992 (KfzStG)…
…Frau S.L. über. Damit trat im Vermögen der Berufungswerberin eine derartige Verminderung (aus welchem Grunde auch immer - Verkauf oder Ersitzung - ist nicht von Bedeutung) ein, welche die Wertfortschreibung zur Folge hatte. Bezüglich des Vorbringens der Berufungswerberin die Enteignung des Grundstückes zu begründen, wird auf…
…gleichzeitig mit dem geänderten Einkommensteuerbescheid 1995 am 4. November 2002 ein geänderter Einkommensteuerbescheid 1994 ergangen wäre, der gegenüber dem Bescheid aus dem Jahr 1999 eine Verminderung um € 483,77 gebracht hätte. Da dieses "Guthaben" nach Ansicht des Bw. mit der "vermeintlichen" Schuld gegenzurechen gewesen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Thomas Neuber und die weiteren Mitglieder Hofrat Ing. Dr. Walter Faberski, Michael Haim und Christian Franz im Beisein der Schriftführerin FOI Ingrid Pavlik am 17. Dezember 2003 über die Berufungen der Bw., vertreten durch Finconsult…