…wegen und als solcher gilt gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 auch der Erwerb von Vermögensvorteilen, der auf Grund eines vom Erblasser geschlossenen Vertrages unter Lebenden von einem Dritten mit dem Tode des Erblassers unmittelbar gemacht wird. Bei den in § 2 Abs 1 Z 3…
…gemachten Pflichtteilsanspruches; 2. ... 3. der Erwerb von Vermögensvorteilen, der auf Grund eines vom Erblasser geschlossenen Vertrages unter Lebenden von einem Dritten mit dem Tode des Erblassers unmittelbar gemacht wird. (2) ..." Die zitierte Gesetzesstelle umschreibt den Begriff "Erwerb von Todes wegen" (des § 1 Abs. 1 Z…
…1 Z. 3 ErbstG gilt als Erwerb von Todes wegen auch der Erwerb von Vermögensvorteilen, der auf Grund eines vom Erblasser geschlossenen Vertrages unter Lebenden von einem Dritten mit dem Tode des Erblassers unmittelbar gemacht wird. Dem vorliegenden Abgabenverfahren liegt folgender Sachverhalt zu Grunde: Im…
…Todes wegen gilt gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 ErbStG u.a. der Erwerb von Vermögensvorteilen, der auf Grund eines vom Erblasser geschlossenen Vertrages unter Lebenden von einem Dritten mit dem Tode des Erblassers unmittelbar gemacht wird. Gemäß § 9 ErbStG ist, wenn der Erbe eine…
…hat sich Ho., der seit 1999 für die Bw. tätig und seit Dezember 2000 zu 20% an der Bw. beteiligt war, durch verschiedenste Malversationen Vermögensvorteile zu Lasten der Bw. verschafft. Er bewirkte dies u.a. durch - Unregelmäßigkeiten in der Kassaführung, d.h. durch die zu…
…Gerichtsurteiles nicht angestrebt werde. Dazu ist anzumerken, dass die bloße Wertberichtigung einer Forderung beim Schuldner nicht zum Wegfall der Verbindlichkeit führt. Ein solcher Vorgang allein vermag daher mangels Zuwendung eines Vermögensvorteiles eine verdeckte Ausschüttung nicht zu begründen. Eine verdeckte Ausschüttung könnte allenfalls darin gelegen sein…
…Vermögen dem Zugriff des Abgabengläubigers zu entziehen) schon deshalb nicht gefolgt werden, da sowohl die Nichtabfuhr der Umsatzsteuer als auch die Geltendmachung ungerechtfertigter Vorsteuerbeträge darauf abzielen, rechtswidrig Vermögensvorteile zu erlangen. Da ein aussetzungsschädliches Verhalten der Bw. nicht vorlag, war daher spruchgemäß zu entscheiden. II. Gemäß …
…den jeweiligen Zuschuss tatsächlich leistenden mittelbaren Gesellschaftern zuzurechnen und sonach lediglich als freiwillige Leistungen von Nichtgesellschaftern iSd KVG zu qualifizieren. Die freiwillige Zuwendung von Vermögensvorteilen durch Nichtgesellschafter (sog "klassische Großmutterzuschüsse") löst jedoch nach herrschender Auffassung - auch vor dem Hintergrund der vom Finanzamt Freistadt Rohrbach Urfahr…
Von verdeckten Einlagen wird dann gesprochen, wenn ein Gesellschafter seiner Gesellschaft Vermögensvorteile - z.B. in Form von Darlehen - zuwendet, die äußerlich zwar nicht als Einlage in Erscheinung treten, ihre Ursache aber im Gesellschaftsverhältnis haben. Im Zeitpunkt der hier strittigen Darlehensgewährung im Jahr 1997 an die…
…vgl. VwGH 24.3.1994, Zl. 92/16/0142). Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes liegen verdeckte (Gewinn)Ausschüttungen vor, wenn Kapitalgesellschaften ihren Gesellschaftern Vermögensvorteile zuwenden, die ihrer Einkleidung nach nicht unmittelbar als Einkommensverteilung erkennbar sind, ihre Wurzel aber in den gesellschaftsrechtlichen Beziehungen haben (vgl. VwGH…
…1.) Miete O.Die Räumlichkeiten in O. wurden bis 31.8.2000 unentgeltlich an Herrn G.B. (Gesellschafter) vermietet. Gesteht eine Gesellschaft ihrem Gesellschafter Vermögensvorteile zu, die ihre Wurzel in den gesellschaftlichen Beziehungen haben, so liegt eine verdeckte Ausschüttung vor. Höhe der verdeckten Ausschüttung - entgangener…
…dann teilt sich das System in zwei Kreise und die schenkenden Teilnehmer sinken in die nächste Ebene. Die ausgeschiedenen Beschenkten könnten wieder mitspielen wenn sie erneut einsteigen. Frage: Wurden den Teilnehmern bzw. künftigen Teilnehmern Vermögensvorteile in Aussicht gestellt, wenn Sie sich an diesem System beteiligen…
…Kreis teilt sich in zwei Schenkkreise. Die zuvor eingestiegenen Teilnehmer sinken dann in die nächste Ebene. Die ausgeschiedenen Teilnehmer können aber wieder mitmachen. Frage: Wurden den Teilnehmern bzw. künftigen Teilnehmern Vermögensvorteile in Aussicht gestellt, wenn Sie sich an diesem System beteiligen? Wenn ja in welchem…
…unterste Ebene beschenkt hat dann teilt sich das System. Durch die Teilung rutschen die Personen der obersten Ebene eine Ebene nach unten. Frage: Wurden den Teilnehmern bzw. künftigen Teilnehmern Vermögensvorteile in Aussicht gestellt, wenn Sie sich an diesem System beteiligen? Wenn ja in welchem Umfang…
…aus, können aber wieder in einem anderen System einsteigen. Der einzahlende Teilnehmer sinkt dann in die nächst tiefere Ebene und so weiter. Frage: Wurden den Teilnehmern bzw. künftigen Teilnehmern Vermögensvorteile in Aussicht gestellt, wenn Sie sich an diesem System beteiligen? Wenn ja in welchem Umfang…
…Die Bereicherung tritt durch die Erhöhung des Kapitalkontos, nicht durch die Übergabe des Sparbuches ein. Mehrere innerhalb zehn Jahren anfallende Vermögensvorteile sind mit der Wirkung zusammenzurechnen, dass nur einmal der allgemeine Freibetrag nach § 14 angewendet werden kann - unter Anrechnung der damals vorgeschriebenen Steuer". Im Vorlageantrag…
…Gem. §11 Abs.1 ErbStG werden mehrere innerhalb von zehn Jahren von derselben Person anfallende Vermögensvorteile in der Weise zusammengerechnet, dass dem letzten Erwerbe die früheren Erwerbe nach ihrem früheren Werte zugerechnet werden und von der Steuer für den Gesamtbetrag die Steuer abgezogen wird, welche…
… 2 Abs. 1 Z 3 ErbStG gilt als ein Erwerb von Todes wegen auch der Erwerb von Vermögensvorteilen, der aufgrund eines vom Erblasser geschlossenen Vertrages unter Lebenden von einem Dritten mit dem Tod des Erblassers unmittelbar gemacht wird (= Ersatztatbestand). Zu den in § 2 Abs…
…§ 11 Abs. 1 ErbStG werden mehrere innerhalb von zehn Jahren von derselben Person anfallende Vermögensvorteile in der Weise zusammengerechnet, dass dem letzten Erwerbe die früheren Erwerbe nach ihrem früheren Werte zugerechnet werden und von der Steuer für den Gesamtbetrag die Steuer abgezogen wird, welche für…
…unter verdeckten Ausschüttungen im Sinn des § 8 Abs. 2 KStG 1988 alle außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Gewinnveteilung gelegenen Zuwendungen (Vermögensvorteile) einer Körperschaft an ihre Anteilsinhaber zu verstehen, die das Einkommen der Körperschaft vermindern und ihre Wurzel in der Anteilsinhaberschaft haben. Die Zuwendung eines Vorteils an einen…