…des Bw., vertreten durch Dr. Wolfram Simma, gegen den Bescheid/e des Finanzamtes Bregenz betreffend Vermögensteuer ab 1. Jänner 1987 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen…
…Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Wolfram Simma, gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz betreffend Vermögensteuer ab 1. Jänner 1987 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen…
…Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Wolfram Simma, gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz betreffend Vermögensteuer ab 1. Jänner 1987 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen…
…des Bw., vertreten durch Dr. Wolfram Simma, gegen den Bescheid/e des Finanzamtes Bregenz betreffend Vermögensteuer ab 1. Jänner 1987 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen…
…des Bw., vertreten durch Dr. Wolfram Simma, gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz betreffend Vermögensteuer ab dem 1. Jänner 1987 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen…
…Wirtschaftstreuhänder, 1070 Wien, Schottenfeldgasse 71/1/9, vom 2. August 1996 gegen die Bescheide des Finanzamtes Scheibbs vom 3. Juli 1996 betreffend Wiederaufnahme der Einkommensteuerverfahren 1986 - 1991, Einkommensteuer 1986 - 1991, Vermögensteuer ab 1. Jänner 1988, 1. Jänner 1989, 1. Jänner 1990, 1. Jänner 1991 und…
…von unbeschränkt steuerpflichtigen, natürlichen Personen ist der Vermögensbetrag, der nach Abzug der Freibeträge vom Gesamtvermögen verbleibt (§ 7 leg.cit.). Die allgemeine Veranlagung der Vermögensteuer wird für drei Kalenderjahre vorgenommen; das BMF kann bestimmen, dass die Hauptveranlagung für einen kürzeren oder längeren Zeitraum vorgenommen wird (§ 12…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz vom 22.1.1987 betreffend Vermögensteuer ab dem 1.1.1986entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz vom 29. Jänner 1988 betreffend Vermögensteuer ab dem 1. Jänner 1986 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO…
…von Grundbesitz praktische Bedeutung, da dadurch ermöglicht werde, dem Erwerber eines Grundbesitzes diesen bereits steuerlich zuzurechnen, obwohl dieser mangels Eintragung in das Grundbuch noch nicht als zivilrechtlicher Eigentümer angesehen werden könne (Wolfs Steuer-Leitfäden zur Vermögensteuer, Tz 40). Daraus folge aber, dass im Vermögen des…
…Theobaldgasse 17/11, vom 12. Jänner 2001 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 20. Dezember 2000 betreffend Vermögensteuer ab dem 1. Jänner 1993 nach der am 24. Oktober 2005 in 1030 Wien, Vordere Zollamtsstraße 7, durchgeführten Berufungsverhandlung entschieden: Die Berufung…
…des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes A vom 13. August 2008 betreffend Zurückweisung von Anträgen auf Wiederaufnahme der Verfahren hinsichtlich der Einkommensteuer 1989 sowie der Vermögensteuer ab dem 1.1.1990 bzw. 1.1.1993 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene…
…durch Europa Treuhand Ernst & Young GmbH, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Körperschaften betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens und Feststellung des Einheitswertes des Betriebsvermögens, der Vermögensteuer und des Erbschaftssteueräquivalentes ab dem 1. Jänner 1993 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. …
…gegen den Bescheid des Finanzamtes für Körperschaften betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens und Feststellung des Einheitswertes des Betriebsvermögens, der Vermögensteuer und des Erbschaftssteueräquivalentes ab dem 1. Jänner 1993 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß…
…5. September 2000 betreffend Vermögensteuer und Erbschaftssteueräquivalent ab dem 1.1.1992 und ab dem 1.1.1993 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Der Einheitswert des Betriebsvermögens der Berufungswerberin (Bw) wurde mittels Berufungsvorentscheidung ab dem 1. Jänner…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch JWP Jenewein, Waldner & Partner GmbH & Co. KEG, gegen die Bescheide des Finanzamtes Innsbruck betreffend Vermögensteuer zum 1. 1. 1989 und 1. 1. 1993 entschieden: Die angefochtenen Bescheide und die Berufungsvorentscheidung vom 11. August 2000…
…es nicht genüge, eine Berufung gegen den Sachbescheid zu richten. Es müsse eine Berufung auch gegen den Bescheid über die Verfahrenswiederaufnahme gerichtet werden. 2. Hinsichtlich Zurücknahmeerklärung der Berufung gegen Bescheide über die Vermögensteuer ab dem 1. Jänner 1987 und 1. Jänner 1988 und Feststellung des…
…Walter Klang, betreffend Vermögensteuer zum 1.1.1991 und 1.1.1992 entschieden: Den Berufungen wird teilweise Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgaben sind dem Ende der folgenden Entscheidungsgründe zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Strittig ist, mit welchem…
…dem 1. Jänner 1990, 1. Jänner 1992 und 1. Jänner 1993, sowie Vermögensteuer ab dem 1. Jänner 1991, 1. Jänner 1992 und 1. Jänner 1993 entschieden: Die Berufungen werden zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Im Anschluss an eine im Jahr 1995 bei der Berufungswerberin (Bw) durchgeführte, die Jahre…
…Einkommensteuer für die Jahre 1987 bis 1998 und Vermögensteuer zu den Stichtagen 1.1.1988 bis 1.1.1993 entschieden: Die Berufungen gegen die Umsatzsteuerbescheide für die Jahre 1992 und 1995 und den Einkommensteuerbescheid für 1998 werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert…