…die Gesellschaft infolge Eröffnung des Konkurses aufgelöst. Mit Beschluss des Landesgerichtes D vom 22.4.2009 wurde der Konkurs mangels Kostendeckung aufgehoben und die Firma gemäß § 40 FBG infolge Vermögenslosigkeit gelöscht. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 206 lit. b BAO kann die Abgabenbehörde von…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 31. Mai 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 15. Februar 2006 betreffend Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer 2001 bis 2003 sowie Festsetzung der Vorauszahlung von Umsatzsteuer für November 2005 entschieden: Die angefochtenen Bescheide…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Senat10 über die Berufung des Bw., vom 6. Februar 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 29. Dezember 2006, vertreten durch D., betreffend Nachsicht gemäß § 236 BAO nach der am 27. September 2007 in 1030…
…10.05.2001, 2001/15/0033). Kommt es wegen der dargelegten Vermögenslosigkeit und Einkommensituation des Bf. bei Berücksichtigung des Existenzminimums zu keinen Auswirkungen der Abgabeneinhebung auf seine Einkommens- und Vermögenslage, liegt keine persönliche Unbilligkeit der Einhebung vor. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Klagenfurt, am…
…10.05.2001, 2001/15/0033). Kommt es wegen der dargelegten Vermögenslosigkeit und Einkommensituation des Bf. bei Berücksichtigung des Existenzminimums zu keinen Auswirkungen der Abgabeneinhebung auf seine Einkommens- und Vermögenslage, liegt keine persönliche Unbilligkeit der Einhebung vor. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Klagenfurt, am…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des XX, Pensionist, geb. 19.., Graz, vom 14. November 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 21. Oktober 2004 betreffend Nachsicht gemäß § 236 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Schreiben vom…
…Das Finanzamt sei mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 21. Juni 2005 davon in Kenntnis gesetzt worden, dass das Handelsgericht eine amtswegige Löschung der Gesellschaft infolge Vermögenslosigkeit iSd § 40 FBG beabsichtige. Dieser Umstand sowie die Tatsache, dass letztmalig für den Voranmeldungszeitraum November 2003 Umsatzsteuer gemeldet…
…dass es zwischenzeitlich zu einer amtswegigen Löschung gemäß § 40 Firmenbuchgesetz (FBG) wegen Vermögenslosigkeit (eingetragen im Firmenbuch am 8.3.2007) gekommen sei, weshalb die Berufungswerberin nicht mehr existiere und seine Vollmacht damit auch erloschen sei. Daraus folgt in rechtlicher Hinsicht: Die Auflösung und Löschung einer…
Berufungsentscheidung | Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des AS, X, gegen die Bescheide des Finanzamtes Y, jeweils betreffend Gebühr und Erhöhung, -, | 1. | vom 3. August 2005, | Erf.Nr. a, | (180,00 € und 90,00 €) | 2…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Senat 10 am 27. November 2003 über die Berufung der Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes Mödling, betreffend Nachsicht nach in Wien durchgeführter mündlicher Berufungsverhandlung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß…
…289 Abs 1 BAO Ermittlungen unterlassen, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden können. Allerdings lässt sich dem Firmenbuch zur Firmenbuchnummer a entnehmen, dass die GmbH wegen Vermögenslosigkeit per Dezember gemäß § 40 Firmenbuchgesetz (FBG) gelöscht wurde. Die Masseverwalterin vertritt die GmbH nicht…
…Fehlen liquider Mittel vor. Auch das Finanzamt erklärte in Beantwortung eines Vorhaltes des Unabhängigen Finanzsenates vom 11. September 2006, dass die Behauptung der Vermögenslosigkeit der GmbH nicht widerlegt werden könne. Mangels Vorliegens eines pflichtwidrigen Verhaltens war daher der Berufung stattzugeben. Wien, am 17. Oktober 2006
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des O.P., Y., vertreten durch Mag. Lothar Korn, Rechtsanwalt, 4020 Linz, Hessenplatz 8, vom 12. September 2005 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Linz vom 19. August 2005, Zl. 500/09427/1/2005, betreffend Aussetzung der Vollziehung…
…ihrer Entscheidung auszugehen. Im vorliegenden Fall hat der Vorstand der Bw. dargetan, dass die Gesellschaft nie eine wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt hat und vermögenslos ist. Bei einer bestehenden Vermögenslosigkeit kann aber, wie bereits ausgeführt, eine Existenzgefährdung durch eine drohende Abgabeneinhebung und damit eine Unbilligkeit im Sinne…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 12. September 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 8., 16. und 17. Bezirk vom 24. Juli 2002 betreffend Haftung gemäß § 9 iVm § 80 BAO entschieden: Der Berufung wird stattgegeben und der angefochtene…
…Finanzamt Wien 1/23 abgetreten. Mit Beschluss des Firmenbuchgerichts vom 8. Juli 2010 erfolgte eine amtswegige Löschung der Bw gemäß § 40 FBG wegen Vermögenslosigkeit. In einem Schreiben vom 11. November 2010 teilte das nunmehr zuständige Finanzamt mit, dass der uneinbringliche Abgabenrückstand laut Kontenabfrage per 11…
…2. April 1999) auf diesen Umstand hingewiesen hat. Mangels gegenteiliger Hinweise in den vorliegenden Unterlagen kann auch der behaupteten Vermögenslosigkeit des Betriebes ab diesem Zeitpunkt nicht entgegengetreten werden. Die nach diesem Zeitpunkt erfolgten Ratenzahlungen stammen unwiderlegt und glaubhaft aus dem privaten Vermögen der Bw. bzw…
…vorstellbar sei, wer den Kostenvorschuss erlege. Nach Lage des Falles müsste dieser Insolvenzantrag ohnehin wegen Vermögenslosigkeit abgewiesen werden. Die Finanz würde dann nicht einmal den als Abschlagszahlung angebotenen Betrag erhalten. Das Finanzamt wertete diese Eingabe als Berufung gegen den Bescheid vom 28.3.2002, mit…
…Beschluss "Firmenbuchsache der Firmenbuchnummer FN 000000, A_AG, H.Str., Sitz in politischer Gemeinde Wien. Das gefertigte Gericht beabsichtigt die amtswegige Löschung obiger Gesellschaft infolge Vermögenslosigkeit (§ 40 FBG)." Nach Mitteilung dieser Tatsachen ersuchte Dr. E. den Punkt Verbindlichkeit Fa. A.AG auf die nächste Besprechung…
…dass es sich bezüglich der Frage der Einbringlichkeit der Haftungsschuld bei der Bw darauf stützen konnte, dass die gegenwärtigen wirtschaftlichen Verhältnisse (Vermögenslosigkeit bzw. Arbeitslosigkeit) des Haftenden an sich in keinem erkennbaren Zusammenhang mit der Geltendmachung der Haftung stehen und eine allfällige derzeitige Uneinbringlichkeit auch nicht…