…von den haftungsgegenständlichen Abgaben keine Kenntnis gehabt, weshalb keine Veranlassung bestanden habe, den Rückzahlungsantrag nicht zu erledigen. Hinsichtlich der behaupteten mangelnden schuldhaften Pflichtverletzung habe der Bw. keinerlei Nachweise vorgelegt. Nach ständiger Rechtsprechung habe jedoch der Vertreter darzutun, aus welchen Gründen ihm die Erfüllung abgabenrechtlicher Pflichten…
…so einzuschränken, dass der zur Verschwiegenheit Verpflichtete ohne Verletzung seiner Verschwiegenheitspflicht seinen abgaberechtlichen Pflichten (u.a. Offenlegungspflicht, Einsichtsgewährung in Unterlagen) nachkommen kann. Das sind etwa: Abdeckung der Klientennamen bei Einsicht in Belege wie etwa bei Durchschrift von Honorarnoten (VfGH 17.03.1972 B689/70, VwGH…
…Geschäfte eingetreten, die Beziehungen zu Liechtenstein, einer bekannten Steueroase ... aufweisen. Diese Auslandsbeziehungen hätte es der Beschwerdeführerin von Anbeginn zur Pflicht gemacht, dafür zu sorgen, dass sie in der Lage sein werde, gegenüber den österreichischen Abgabenbehörden im Bedarfsfall diese Beziehungen vollständig aufzuhellen und zu dokumentieren . Dabei…
…BAO unbeachtlich. Unter abgabenrechtlichen Pflichten seien grundsätzlich folgende zu verstehen: Die Abgabenentrichtung aus den Mitteln die der Vertreter verwalte, die Führung gesetzmäßiger Aufzeichnungen und die zeitgerechte Einreichung von Abgabenerklärungen. Hierbei sei keine bestimmte Schuldform erforderlich, sondern sei leichte Fahrlässigkeit für die schuldhafte Verletzung ausreichend. Wenn…
…zu § 33 FinStrG.Selbstredend wäre es auch möglich, dass sich in einem konkreten Fall der Abgabepflichtige und ein oder mehrere Wahrnehmende seiner steuerlichen Interessen die Erfüllung der abgabenrechtlichen Pflichten zur Gänze oder in einzelnen Aufgabenbereichen teilen. Bedingt vorsätzlich handelt in diesem Zusammenhang nach § 8Abs. 1…
…Von einer Pflichtverletzung des Bw. könne daher nicht ausgegangen werden. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 9 BAO haften die in den §§ 80 ff. BAO bezeichneten Vertreter neben den durch sie vertretenen Abgabepflichtigen für die diese treffenden Abgaben insoweit, als die Abgaben infolge schuldhafter Verletzung…
…wonach es Sache des GF sei, die Gründe dazulegen, die ihn ohne sein Verschulden daran gehindert hätten, die ihm obliegenden abgabenrechtliche Verpflichtung zu erfüllen, widrigenfalls von der Abgabebehörde eine schuldhafte Pflichtverletzung gemäß § 9 Abs. 1 BAO angenommen werden dürfe. Demnach hafte der GF für die…
…das VwGH, dass es Sache des Haftungspflichtigen ist, die Gründe darzulegen, die ihn ohne seine Verschulden daran gehindert haben, die ihm obliegenden abgabenrechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen (so genannte Beweislastumkehr), andernfalls von der Abgabenbehörde eine schuldhafte Pflichtverletzung gem. § 9 Abs. 1 BAO angenommen werden darf. Darauf…
…Akontozahlung von 3.000 € geleistet. Der Berufungswerber weist zwar auf voraussichtliche Zahlungseingänge hin, konnte jedoch sein bisheriges Zahlungsverhalten und die permanente Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungspflichten nur durch seine Schlampigkeit erklären. Der Umstand, dass der Berufungswerber neben den Zahlungsverpflichtungen und Zahlungszusagen auch noch seine abgabenrechtliche…
…der Verletzung von abgabenrechtlichen Zahlungspflichten bedarf es - anders als bei der Verletzung sonstiger abgabenrechtlicher Pflichten - keiner näheren Begründung für die Kausalität der Pflichtverletzung für die eingetretene Uneinbringlichkeit der Abgaben (vgl. VwGH 26.1.1999, 98/14/0114). Im Fall des Vorliegens einer schuldhaften Pflichtverletzung spricht…
…oben dargelegt - bereits aus § 78 Abs. 3 EStG. Bei der Verletzung von abgabenrechtlichen Zahlungspflichten bedarf es - anders als bei der Verletzung sonstiger abgabenrechtlicher Pflichten - keiner näheren Begründung der Kausalität der Pflichtverletzung für die eingetretene Uneinbringlichkeit der Abgaben (vgl. Erkenntnis des VwGH vom 26. Januar 1999…
…GmbH wäre es Aufgabe des Bf. gewesen, für ein inhaltlich korrektes Rechenwerk sowie die Einbringung inhaltlich richtiger Abgabenerklärungen Sorge zu tragen. Durch die Verletzung von abgabenrechtlichen Pflichten besteht begründeter Verdacht, dass es der Bf. ernstlich für möglich gehalten hat, dass unrichtige Abgabenerklärungen an die Abgabenbehörde…
…abgabenrechtlichen Verpflichtungen ordnungsgemäß eingehalten und die USt-Voranmeldungen seien immer zeitgerecht erfolgt. Aus diesem Grund könne eine schuldhafte Pflichtverletzung des Bw. nicht vorliegen. Dass es nach seinem Rücktritt als Geschäftsführer (ab Mitte Mai 1997) möglicherweise aus dem Bw. nicht bekannten Gründen zur Verletzung von abgabenrechtlichen…
…oben dargelegt - bereits aus § 78 Abs. 3 EStG. Bei der Verletzung von abgabenrechtlichen Zahlungspflichten bedarf es - anders als bei der Verletzung sonstiger abgabenrechtlicher Pflichten - keiner näheren Begründung der Kausalität der Pflichtverletzung für die eingetretene Uneinbringlichkeit der Abgaben (vgl. Erkenntnis des VwGH vom 26. Januar 1999…
…und daher für die von der Haftung betroffenen Abgabenschulden der Gesellschaft zur Haftung herangezogen werden kann (vgl. Erkenntnis des VwGH vom 28. Januar 2002, 2001/17/0159). Bei der Verletzung von abgabenrechtlichen Zahlungspflichten bedarf es - anders als bei der Verletzung sonstiger abgabenrechtlicher Pflichten - keiner näheren…
…oben dargelegt - bereits aus § 78 Abs. 3 EStG. Bei der Verletzung von abgabenrechtlichen Zahlungspflichten bedarf es - anders als bei der Verletzung sonstiger abgabenrechtlicher Pflichten - keiner näheren Begründung der Kausalität der Pflichtverletzung für die eingetretene Uneinbringlichkeit der Abgaben (vgl. Erkenntnis des VwGH vom 26. Januar 1999…
…kann der (allenfalls strafrechtlich bedeutsame) Verschuldensgrad oder das Ausmaß der Verletzung von abgabenrechtlichen Pflichen für die Geltendmachung der Haftung bedeutsam sein, ebenso, ob absichtliche Handlungen des Haftenden erzielte Verzögerungen oder Verkürzungen der Einbringung von Abgaben oder ob bloßes Versehen, entschuldbarer Irrtum ursächlich für Einbringungserschwernisse sind…
…die Bemessungsgrundlagen wegen Nichtabgabe von Erklärungen gemäß § 184 BAO im Schätzungswege ermittelt werden mussten. Diese Tatsache stellt ein weiteres Indiz für den unverantwortlichen Umgang mit der Abgabenbehörde dar. Bei der Verletzung von abgabenrechtlichen Zahlungspflichten bedarf es - anders als bei der Verletzung sonstiger abgabenrechtlicher Pflichten - keiner…
…Die Verhandlungen wurden von der Bank einseitig abgebrochen. Aufgrund dieser Umstände und der eingetretenen Zahlungsunfähigkeit habe er die Eröffnung des Konkursverfahrens beantragt. Er habe, solange liquiden Mittel zur Verfügung standen, Abgabenverbindlichkeiten beglichen. Eine schuldhafte Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten liege daher nicht vor. Mit Schriftsatz vom 20…
…der Verletzung von abgabenrechtlichen Zahlungspflichten bedarf es - anders als bei der Verletzung sonstiger abgabenrechtlicher Pflichten - keiner näheren Begründung der Kausalität der Pflichtverletzung für die eingetretene Uneinbringlichkeit der Abgaben (vgl VwGH vom 26. Januar 1999, 98/14/0114). Im Falle des Vorliegens einer schuldhaften Pflichtverletzung spricht…