…gab in der Folge dem Unabhängigen Finanzsenat bekannt, dass sie am 25.1.2013 eine abweisende Berufungsvorentscheidung erlassen habe und übermittelte diesem eine Ausfertigung der Entscheidung. Daraus ergibt sich, dass eine Verletzung der Entscheidungspflicht iSd § 311 Abs 4 BAO nicht mehr vorlag, weshalb der gegenständliche…
…gegebenenfalls eine Abschrift des Bescheides vorzulegen oder anzugeben, warum eine Verletzung der Entscheidungspflicht nicht oder nicht mehr vorliegt. Die Frist kann einmal verlängert werden, wenn die Abgabenbehörde erster Instanz das Vorliegen von in der Sache gelegenen Gründen nachzuweisen vermag, die eine fristgerechte Entscheidung unmöglich machen.…
Bescheid Der unabhängige Finanzsenat hat über den Devolutionsantrag des LP vom 27. Oktober 2004 wegen Verletzung der Entscheidungspflicht über die Berufung vom 26. April 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 19. April 2004, betreffend Festsetzung einer Mutwillensstrafen bezüglich des…
…Abs. 3 BAO hat die Abgabenbehörde zweiter Instanz der Abgabenbehörde erster Instanz aufzutragen, innerhalb einer Frist bis zu drei Monaten ab Einlangen des Devolutionsantrages zu entscheiden und gegebenenfalls eine Abschrift des Bescheides vorzulegen oder anzugeben, warum eine Verletzung der Entscheidungspflicht nicht oder nicht mehr vorliegt…
Bescheid Der unabhängige Finanzsenat hat über den Devolutionsantrag des LP, vom 27. August 2008 wegen Verletzung der Entscheidungspflicht des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg über die gegen den Bescheid vom 16. Dezember 2008, betreffend Umsatzsteuer für das Jahr 2007, erhobene Berufung vom 23. Dezember…
…hinsichtlich Verletzung der Entscheidungspflicht in einer Angelegenheit des X und stellte gleichzeitig den Antrag um Bewilligung der Verfahrenshilfe. Mit Beschluss vom 29. 11. 2011, Zl. xy-, wurde der Antrag um Bewilligung der Verfahrenshilfe abgewiesen. Der Verwaltungsgerichtshof begründete, die beabsichtigte Rechtsverfolgung erscheine wegen Mangels der Berechtigung…
…der Beschwerde vom 26. Juli 2011 gegen die gemäß § 289 Abs. 1 BAO aufgehobene Berufungsvorentscheidung des Zollamtes X. vom 5. Juli 2011, GZ. 111. 3.) In rechtlicher Hinsicht ist auszuführen: Gemäß § 85c Abs. 1 ZollR-DG ist wegen Verletzung der Entscheidungspflicht durch die Berufungsbehörde der…
…Verletzung der Entscheidungspflicht vorliegen konnte. Auch der Hinweis der Ast. auf die Bedachtnahme auf allgemeine Verfahrensgrundsätze ist nicht zielführend, weil im Verwaltungsverfahren grundsätzlich das Legalitätsprinzip gemäß § 18 B-VG gilt, daher ohne gesetzliche Grundlage keine Maßnahme getroffen werden kann. Darüber hinaus ist im Abgabenverfahren der…
… 295 Abs. 1 BAO geänderten Einkommensteuerbescheides für 2004 nicht bestand, war der gegenständliche Antrag mangels Bestehens einer Entscheidungspflicht zurückzuweisen (vgl. Ritz, a.a.O., § 311, Tz 41). Angemerkt sei, dass der Devolutionsantrag ein Rechtsschutzinstrument ist, dessen Zweck darin besteht, die Partei vor behördlicher Inaktivität zu…
…Instanz obliegt. Ein Antrag auf "Übergang der Zuständigkeit auf die Abgabenbehörde zweiter Instanz" geht damit wegen der für Berufungsentscheidungen bereits ex lege bestehenden Zuständigkeit der Abgabenbehörde zweiter Instanz ins Leere. Die Verletzung der Pflicht zur Entscheidung über Rechtsmittel fällt vielmehr unter die Sanktion des § 27…
…Abs.3 BAO hat die Abgabenbehörde zweiter Instanz der Abgabenbehörde erster Instanz aufzutragen, innerhalb einer Frist bis zu drei Monaten ab Einlangen des Devolutionsantrages zu entscheiden und gegebenenfalls eine Abschrift des Bescheides vorzulegen oder anzugeben, warum eine Verletzung der Entscheidungspflicht nicht oder nicht mehr vorliegt. …
…Abs. 3 BAO hat die Abgabenbehörde zweiter Instanz der Abgabenbehörde erster Instanz aufzutragen, innerhalb einer Frist bis zu drei Monaten ab Einlangen des Devolutionsantrages zu entscheiden und gegebenenfalls eine Abschrift des Bescheides vorzulegen oder anzugeben, warum eine Verletzung der Entscheidungspflicht nicht oder nicht mehr vorliegt…
…Abs. 3 BAO hat die Abgabenbehörde zweiter Instanz der Abgabenbehörde erster Instanz aufzutragen, innerhalb einer Frist bis zu drei Monaten ab Einlangen des Devolutionsantrages zu entscheiden und gegebenenfalls eine Abschrift des Bescheides vorzulegen oder anzugeben, warum eine Verletzung der Entscheidungspflicht nicht oder nicht mehr vorliegt…
…gegebenenfalls eine Abschrift des Bescheides vorzulegen oder anzugeben, warum eine Verletzung der Entscheidungspflicht nicht oder nicht mehr vorliegt. Die Frist kann einmal verlängert werden, wenn die Abgabenbehörde erster Instanz das Vorliegen von in der Sache gelegenen Gründen nachzuweisen vermag, die eine fristgerechte Entscheidung unmöglich machen.…
…10. Februar, beim unabhängigen Finanzsenat ( seit 1. Jänner 2003 statt der Finanzlandesdirektion zuständig ) Beschwerde wegen Verletzung der Entscheidungspflicht gemäß § 85 c Abs.2 ZollR-DG ein. Über die Beschwerde wurde erwogen: Dem Abgabenverfahren liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Am 26. Juni 2002 wurde durch die P…
Bescheid Der unabhängige Finanzsenat hat über die Devolutionsanträge des Dw. wegen Verletzung der Entscheidungspflicht des Finanzamtes für den 9., 18. und 19. Bezirk und Klosterneuburg betreffend die Umsatzsteuervoranmeldungen für Februar 2003 und Dezember 2003 sowie den Antrag gemäß § 201 Abs. 3 Z 1 BAO auf…
…fristgerecht das Rechtsmittel der Berufung. Mit Schriftsatz vom 9. Oktober 2008 stellte er beim Unabhängigen Finanzsenat den Antrag auf Übergang der Entscheidungspflicht gemäß § 311 BAO. Über den Devolutionsantrag wurde erwogen: Gemäß § 311 Abs 1 BAO sind die Abgabenbehörden verpflichtet, über Anbringen (§ 85) der Parteien ohne…
…zu dem der UFS mit an die Dw andressiertem Bescheid vom 17. Juni 2004, RD/0026-W/04, RD/0027-W/04 und RD/0034-W/04 (idF: nur Vorbescheid), entschieden hat, nämlich dass die Verletzung der Entscheidungspflicht zu einer UVA nach Ergehen des Jahresbescheides…
…beim unabhängigen Finanzsenat, Außenstelle Wien, persönlich ein. Sie rügt darin die Verletzung der Entscheidungspflicht zur UVA für August 2003. Das Finanzamt habe weder die in der UVA ausgewiesene Umsatzsteuergutschrift verbucht noch habe es einen Umsatzsteuerfestsetzungsbescheid gemäß § 21 Abs. 3 UStG 1994 erlassen. Die Dw bezeichnet…
…der betroffene Antragsteller dies schriftlich begehrt. Wie sich in einem Verfahren die Verantwortung für eine Verspätung bei der Entscheidung auf die erstinstanzlichen Verfahrensparteien verteilt, ist im Devolutionsverfahren zu klären. Als Maßnahme gegen Verletzungen der Entscheidungspflicht durch die Rechtsmittelbehörde sieht das Verwaltungsgerichtshofgesetz (VwGG) die Möglichkeit der…