…Bw gibt das Drucken und Binden an andere Unternehmer weiter. Auch die grafische Gestaltung des Buches macht eine unternehmerisch tätige Grafikerin. Auf den Einwand der Referentin, dass auch bei einem Verlagsvertrag iSd § 1172 ABGB der Anteil am Gewinn des Schriftstellers mit max. 12 % anzunehmen sei…
…klärende Frage, ob zwischen den geltend gemachten Voraufwendungen und ernsthaft angestrebten Einnahmen aus der Tätigkeit als Buchautor überhaupt ein betriebskostenartiger Zusammenhang bestand - widrigenfalls sich eine Beurteilung dieser Tätigkeit nach den Vorschriften der Liebhabereiverordnungen erübrigen würde - hat der UFS trotz Ausbleibens von Verlagsverträgen positiv beantwortet, da…
…viel Platz benötigen, wurden nicht beschriftet. Einen auf die schriftstellerische Arbeit entfallenden Anteil von den erklärten Betriebseinnahmen gibt die Bw nicht bekannt, sie legt keine Honorarnoten über schriftstellerische Arbeit oder einen entsprechenden Vertrag mit den jeweiligen Organisationen (Verlagsvertrag) vor. Sie trägt vor, dass weder die…
…3. Die sonstige Leistung besteht in einem Dauerverhalten, das nicht zu Einzelleistungen Anlass gibt (zB Vermietung, Lizenzgewährung, Verlagsvertrag, Gewährung von Versicherungsschutz). 4. Die sonstige Leistung ist so geartet, dass sie nach Erwerb einer "Zutrittsberechtigung" nach Belieben in Anspruch genommen werden kann (zB Beförderung im Linienverkehr…
…Verträge des LP entsprechen daher nicht den §§ 1172 ABGB, welche den Verlagsvertrag regeln. Auch die Bw hat im Jahr 1990 eine solche Vereinbarung mit LP getroffen, wie sie bei der Amtspartei erstmals am 12.11.1999 aussagte. Zuvor hatte sie etwa 25 Jahre vergeblich einen…
…HK zum Betreff "von der Bw empfangene Leistungen und an diese geleistete Zahlungen im Zeitraum 1.1.2006 bis 31.12.2008" als Zeugin vorgeladen. Zu den Fragen gab HK an: Verträge, wie insbesondere Werknutzungsvertrag, Verlagsvertrag iSd §§ 1172 ABGB iVm dem Urheberrechtsgesetz, sonstige Tantiemenabmachung etc…
…auf UrhG, Erforschung der Ephemeriden) ist bei gegebener Sachlage als reine Schutzbehauptung anzusehen, abgegeben, um LP Rechtsansicht zum Urheberrechtsgesetz zu unterstützen, dass man auch ohne einen Verlagsvertrag im bürgerlich-rechtlichen Sinn (§ 1172 ABGB, UrhG) Geldeinnahmen erzielen könne, denn es ist als völlig unwahrscheinlich anzusehen, dass…
…12.2005 nicht als Verlagsvertrag iSd § 1172 ABGB anzusehen wäre, und zwar selbst dann nicht, wenn der Inhalt zwischen der Bw und L.P. gewollt wäre, wie sich aus dem Gesetzeswortlaut selbstredend ergibt: Gemäß § 1172 ABGB verpflichtet sich durch den Verlagsvertrag der Urheber eines Werkes…
…30.12.2005 nicht als Verlagsvertrag iSd § 1172 ABGB anzusehen wäre, und zwar selbst dann nicht, wenn der Inhalt zwischen der Bw und LP gewollt wäre, wie sich aus dem Gesetzeswortlaut selbstredend ergibt: Gemäß § 1172 ABGB verpflichtet sich durch den Verlagsvertrag der Urheber eines Werkes…
…Gesetzgeber ist vielmehr schon bei der Schaffung des UrhG davon ausgegangen, dass es selbstverständlich mehrstufige Vertragssysteme gibt: So räumt der Autor im Verlagsvertrag dem Verleger das ausschließliche Vervielfältigungsrecht ein (Werknutzungsrecht) und der Verleger kann seinerseits wieder aufgrund dieser Rechtsposition einer Zeitschrift ein nicht ausschließliches Vorabdruckrecht …
…dass es selbstverständlich mehrstufige Vertragssysteme gibt: So räumt der Autor im Verlagsvertrag dem Verleger das ausschließliche Vervielfältigungsrecht ein (Werknutzungsrecht) und der Verleger kann seinerseits wieder aufgrund dieser Rechtsposition einer Zeitschrift ein nicht ausschließliches Vorabdruckrecht (Werknutzungsbewilligung) einräumen. Oder ein anderes Beispiel: Komponist und Textautor räumen dem…
…Der Bw ist seit etwa 1994 nur noch in kleinem bis sehr kleinen Umfang tätig. Der Verkauf der Bücher obliegt den Autoren, weshalb nicht von einem Verlagsvertrag iSd § 1172 ABGB auszugehen ist, der neben der Vervielfältigung auch den Vertrieb im eigenen Namen des Verlegers verlangt.…
…Schaffung des UrhG davon ausgegangen, dass es selbstverständlich mehrstufige Vertragssysteme gibt: So räumt der Autor im Verlagsvertrag dem Verleger das ausschließliche Vervielfältigungsrecht ein (Werknutzungsrecht) und der Verleger kann seinerseits wieder aufgrund dieser Rechtsposition einer Zeitschrift ein nicht ausschließliches Vorabdruckrecht (Werknutzungsbewilligung) einräumen. Oder ein anderes Beispiel…
…Buchhandels eingetragen sei. Bei auf §§ 1172 und 1173 ABGB gestützten Verlagsverträgen sei stets Folgendes vorgesehen: 1.) der Verlag übernehme die Vorfinanzierung, 2.) der Verlag bringe die Bücher auf den Markt, 3.) die Verkaufserlöse würden zur Gänze dem Verlag zufließen und 4.) der Verlag zahle die…
…sei. Über die Berufung wurde erwogen: 1. Gesetzliche Voraussetzungen für Verleger 1.1 Rechtsgrundlagen: Gemäß § 1172 ABGB verpflichtet sich durch den Verlagsvertrag der Urheber eines Werkes der Literatur, der Tonkunst oder der bildenden Künste oder sein Rechtsnachfolger, das Werk einem anderen zur Vervielfältigung und Verbreitung…
…1988, wird auf die im Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2002 getroffenen Sachverhaltsfeststellungen sowie die rechtliche (kein Verlagsvertrag mangels Verbreitung im eigenen Namen beim Buchhersteller LP) und abgabenrechtliche Beurteilung verwiesen. Das Unternehmen der Bw erstreckt sich daher ausschließlich auf die von der Tageszeitung erzielten Einnahmen. Diese…
…des § 2 Abs. 3 Z 1 bis 5 gehören Gemäß § 1172 ABGB verpflichtet durch den Verlagsvertrag sich der Urheber eines Werkes der Literatur, der Tonkunst oder der bildenden Künste oder sein Rechtsnachfolger, das Werk einem anderen zur Vervielfältigung und Verbreitung für eigene Rechnung zu überlassen…
…vorgeschrieben hätte werden dürfen ist auszuführen, dass die Fa.E., vertreten durch den Bw. 1995 einen im Arbeitsbogen der Betriebsprüfung aufliegenden Verlagsvertrag abgeschlossen hat, aus welchen die aus dem Vertrag näher ersichtliche Auslandsadresse des M. eindeutig hervorgeht. Es kann daher ohne jeden Zweifel davon ausgegangen…
…von besonderer Wichtigkeit, denn dies würde einerseits bedeuten, dass der Dw mit LP in Wahrheit einen Verlagsvertrag abgeschlossen hat und andererseits, dass der Dw bei ernsthafter Absicht an der Lieferung der Werke interessiert sein sollte. Der Dw hat vor dem Finanzamt für Fahndung und Strafsachen…
…Einforderung eines Selbstkostenanteils laufend beworben, weil mein Mandant öffentlich viel beachtete Werke publizierte." Vertreterin des Finanzamtes: "Mir fehlt im gesamten Akt jeder Anhaltspunkt dafür, ob Verlagsverträge vorliegen, welchen Inhalt sie haben und insbesondere ab welchem verkauften Exemplar der Autor daran verdient. Wie hoch die Auflage…