…zu überzeugen. Nicht die Unkenntnis des genauen Ablaufs des Veranlagungsverfahrens ist der Bw vorzuwerfen, sondern die Verheimlichung der o.a., nicht geringfügigen Einnahmen aus ihrer im Rahmen eines freien Dienstvertrages ausgeübten Buchhaltungstätigkeit gegenüber der Finanzverwaltung entgegen der Kenntnis um ihre diesbezügliche Verpflichtung. Gegen die Verantwortung…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Innsbruck 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Mag. Peter Maurer sowie die Laienbeisitzer Mag. Heidi Blum und Ing. Anton Eberl als weitere Mitglieder des Senates…
BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Feldkirch 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Gerald Daniaux sowie die Laienbeisitzer Dr. Herbert Lenz und Dr. Alfons Ender als weitere Mitglieder des Senates in…
…Verpflichtungen leichter nachkommen zu können, habe er angesichts des massiven Rückganges seiner nichtselbständigen Einkünfte die Entscheidung getroffen, seine Provisionserlöse gegenüber dem Fiskus zu verheimlichen. Bei der Strafbemessung wertete der Erstsenat als erschwerend den langen Deliktszeitraum, als mildernd jedoch das Geständnis des Beschuldigten, seine bisherige (finanzstrafrechtliche…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufungswerbers, vom 20. Oktober 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes vom 21. September 2004 betreffend die Wiederaufnahme des Verfahrens der Einkommensteuer 2003, die Einkommensteuer 2003 und die Umsatzsteuer 2003 nach der am 2. Dezember 2008, durchgeführten…
…Vorteil zu ziehen, mit einer sehr engen Beteiligung am wirtschaftlichen Verkehr, welcher zur Verheimlichung der illegalen Herkunft der verkauften Ware diente und darum systembedingt nur zu Verlusten führen konnte. Diese Tätigkeit hat jedoch mit Wegfall der Möglichkeit Mobiltelefone durch Betrug zu erwerben, auch nach der…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag. Prosen, in der Finanzstrafsache gegen G.K., K., TWeg 3/3, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 26. August 2005 gegen den Bescheid über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 4 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Peter Binder sowie die Laienbeisitzer OMR Dr. Matthias Skopek und Dipl. Ing. Klemens Weisz als weitere Mitglieder…
Die Verheimlichung der Schwarzerlöse im Ausmaß von insgesamt über 1,3 Millionen S betrifft einen jahrelangen Zeitraum, die unterbliebene Abfuhr der Abzugssteuern betrifft überhaupt bereits die Jahre 1995 bis 2001. Die erzielten Schwarzerlöse 1997 sind kein Ergebnis mehrtägiger oder allenfalls mehrwöchiger Manipulationen, sondern zeitlich weit…
…unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht im Sinne der obgenannten Bestimmungen die Verkürzung einer Umsatzsteuer bewirkt, indem er beispielsweise zur Verheimlichung seiner umsatzsteuerpflichtigen Erlöse Umsatzsteuervorauszahlungen nicht entrichtet, keine Umsatzsteuervoranmeldungen einreicht und auch jegliche weitere Information über diese Erlöse in den Steuererklärungen verheimlicht oder derartige…
…und gemäß § 33 Abs.2 lit.a iVm § 38 FinStrG [Faktum 2.] begangen habe. Gegen die Beschuldigte besteht der begründete Verdacht, dass es ihr bei der Verheimlichung der Umsatzerlöse darauf angekommen sei, sich eine fortlaufende, wiederkehrende Einnahmequelle zu verschaffen (gewerbsmäßige Begehung im Sinne des § 38…
…Verkürzungen an Umsatzsteuer bewirkt, 2. unter Verletzung ihrer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht vorsätzlich einerseits durch die Verheimlichung von Betriebserlösen 2001 betreffend die Veranlagungsjahre 1999 und 2000 und anderseits durch den Nichtansatz von Eigenverbrauch betreffend das Veranlagungsjahr 1999 Umsatzsteuern verkürzt, sowie 3. in den Jahren 1999…
…unter der StrNr. 1234 überdies wegen des Verdachtes, er habe in Zusammenhang mit der Verheimlichung von Erlösen aus dem Internet-Handel mit Film-DVDs und Münzen auch eine Hinterziehung von Umsatz- und Einkommensteuer für das Veranlagungsjahr 2006 im Sinne des § 33 Abs. 1 FinStrG zu…
…fahrlässig unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen [Anzeige-,] Offenlegungs- und Wahrheitspflicht [ergänze: durch Unterlassung der Anzeige der Geschäftsleitung der B-Ltd in Österreich, durch Verheimlichung der in Österreich steuerbaren und steuerpflichtigen Umsätze, sowie letztendlich] durch Nichtabgabe von Umsatzsteuer- und Körperschaftsteuererklärungen für die Jahre 2002 bis 2006 Abgaben…
…die Voranmeldungszeiträume Jänner bis April 2009 eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer in Höhe von insgesamt € 6.660,00 bewirkt, indem er in oben beschriebener Verheimlichung seiner gewerblichen Betätigung als Gastwirt keine Zahllasten entrichtete und keine Voranmeldungen einreichte, und dies nicht nur für möglich…
…Einreichung unrichtiger Steuererklärungen für 1994 bis 1996 bzw. durch Nichteinreichung der Steuererklärungen für 1997 bis 2000, sohin unter Verheimlichung von Einkünften aus selbständiger Arbeit, aus Gewerbebetrieb und aus Vermietung und Verpachtung betreffend die Veranlagungsjahre 1994 bis 1997, 1999 und 2000 eine Verkürzung an Umsatzsteuer in…
…unter Verletzung seiner abgabenrechtlich gebotenen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht betreffend die Veranlagungsjahre 2002 bis 2004 durch Verheimlichung von Provisionserlösen Einkommensteuern in Höhe von insgesamt € 7.800,54 verkürzt sowie b) unter Verletzung seiner Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen…
…Funktion als Filialleiter diversen Personen Kredite gewährt, welche nicht ordnungsgemäß bedient worden seien. Zur Verheimlichung der entstandenen Verluste habe der Bw. Geld das vom Wertpapierkonto der Bankkunden K1 behobene Geld zur Abdeckung der Kreditkonten verwendet. Da der Bw. die volle Verfügungsmacht über die Beträge gehabt…
…Ried Schärding vorsätzlich a.) für das Jahr 2004 unter Verletzung einer abgabenrechtlichen (Anzeige-,) Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch die Verheimlichung von Einnahmen aus der Entwicklung und dem Vertrieb von Hochleistungsteilen für Kraftfahrzeugmotoren gegenüber dem Fiskus eine Verkürzung an Umsatzsteuer in Höhe von € 29.046,46…
…wurde am 17. Juni 1999 mit ATS 0,-- verbucht. Hinsichtlich der Einkommensteuer 1998 und 1999 erfolgte keine Buchung. Anlässlich der zu ABNr. 101090/00 durchgeführten Betriebsprüfung stellte der Prüfer die Verheimlichung der Geschäftsführerbezüge gegenüber dem Fiskus fest und qualifizierte diese als verdeckte Gewinnausschüttungen. Der als…