Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Wien 3, HR Dr. Michaela Schmutzer, in der Finanzstrafsache gegen M.H., (Bw.) wegen des Finanzvergehens der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des…
…hat, das Verfahren mit Bescheid einzustellen." (Finanzstrafakt Bl. 86). Am 25. November 2010 hat auch tatsächlich der Spruchsenat I in "Anwesenheit" des Beschuldigten und des Verteidigers ("Gegenwärtig: ...", Verhandlungsprotokoll, Finanzstrafakt Bl. 101) eine mündliche Verhandlung abgehalten, wobei aber die weitere Protokollierung des Verhandlungsgeschehens erkennen lässt, dass…
Bescheid Der Vorsitzende des Finanzstrafsenates Linz 4, HR Dr. Richard Tannert, als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat in der Finanzstrafsache gegen CW, ehem. Gastwirtin, geb. xxx, L, vertreten durch F, Wirtschaftstreuhänder, M, wegen Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG…
…dass die zur Last gelegten Finanzvergehen sowohl in objektiver als auch in subjektiver Hinsicht vorliegen." Laut Verhandlungsprotokoll hat der Spruchsenatsvorsitzende nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung folgendes Erkenntnis verkündet: "Schuldspruch im Sinne der schriftlichen Stellungnahme des Amtsbeauftragten wegen des Finanzvergehens der teils vollendeten teils versuchten Abgabenhinterziehung…
…und bspw. betreffend gerade den verfahrensgegenständlichen Erstsenat: UFS 13. 4. 2012, FSRV/0003-S/11). Auf gleiche Weise sollte auch aus dem Verhandlungsprotokoll selbst der Spruch der verkündeten Entscheidung und dabei auch die als erwiesen angenommenen Taten (vgl. wiederum § 138 Abs. 2 lit. a FinStrG…
Laut Betriebsprüfung wurde im Abgabenverfahren nur das Betriebsausgabenpauschale von 12 % des Umsatzes anerkannt, da Aufwandsbelege nur teilweise vorgelegt werden konnten bzw. nur teilweise anzuerkennen waren sowie die Fahrtenbücher unvollständig und nicht ordnungsgemäß gewesen sind (obgenannter Außenprüfungsbericht, Tz. 5, Finanzstrafakt Bl. 5). Um aber für Zwecke…
…ausreichender Wiederaufnahmsgründe nach einer vom Spruchsenat rechtskräftig entschiedenen Einstellung zu Lasten des vormals Beschuldigten gegen diesen ein Verfahren eröffnet oder fortgesetzt wird. Auf gleiche Weise sollte auch aus dem Verhandlungsprotokoll selbst der Spruch der verkündeten Entscheidung und dabei auch die als erwiesen angenommenen Taten (vgl…
Betreffend den Voranmeldungszeitraum Februar 2006 war bis zum Ablauf des 18. April 2006 durch die A-GmbH per FinanzOnline eine Voranmeldung an das Finanzamt Salzburg-Stadt zu übersenden; ebenfalls wäre bis zu diesem Zeitpunkt vom abgabepflichtigen Unternehmen die Vorauszahlung an Umsatzsteuer in Höhe von €…
Betreffend den Voranmeldungszeitraum Juli 2007 wäre bis zum Ablauf des 17. September 2007 durch die A-GmbH per FinanzOnline eine Voranmeldung an das Finanzamt Salzburg-Stadt zu übersenden gewesen, was nicht geschehen ist. Erst am 14. Dezember 2007 (!) wurde von der B-GmbH für die…
Betreffend den Voranmeldungszeitraum August 2008 wäre bis zum Ablauf des 15. Oktober 2008 durch die A-GmbH per FinanzOnline eine Voranmeldung an das Finanzamt Salzburg-Stadt zu übersenden gewesen, was nicht geschehen ist. Erst am 22. Jänner 2009 wurde von der B-GmbH für die…
Betreffend den Voranmeldungszeitraum Dezember 2009 wäre bis zum Ablauf des 15. Februar 2010 durch die A-GmbH per FinanzOnline eine Voranmeldung an das Finanzamt Salzburg-Stadt zu übersenden gewesen; ebenfalls wäre bis zu diesem Zeitpunkt vom abgabepflichtigen Unternehmen die Vorauszahlung an Umsatzsteuer in Höhe von…
Betreffend den Voranmeldungszeitraum Juli 2011 wäre bis zum Ablauf des 15. September 2011 durch die A-GmbH per FinanzOnline eine Voranmeldung an das Finanzamt Salzburg-Stadt zu übersenden gewesen; ebenfalls wäre bis zu diesem Zeitpunkt vom abgabepflichtigen Unternehmen die Vorauszahlung an Umsatzsteuer in Höhe von…
…am 17. Juli 2006 noch als Controller für die B-GmbH gearbeitet hat (siehe seine Angaben vor dem Berufungssenat; Verhandlungsprotokoll).] In diesen Rechnungen wurde eine "Übernahme der Lagerstände Waren und Material lt. Inventurliste" behauptet [(Finanzstrafakt Bl. 21 f)]. Tatsächlich aber sind - so der Erstsenat - diesen…
…ist (vgl. in diesem Zusammenhang für viele UFS vom 31. 5. 2011, FSRV/0024-G/10). Auf gleiche Weise sollte auch aus dem Verhandlungsprotokoll selbst der Spruch der verkündeten Entscheidung und dabei auch die als erwiesen angenommenen Taten (vgl. wiederum § 138 Abs. 2 lit. a…
Voraussetzung für eine derartige Förderung der gegenständlichen Baumaßnahmen wäre auch beim Bauvorhaben von S-LT nämlich gewesen, dass dieses von gewerberechtlich befugten Personen durchgeführt worden wäre und solcherart von solchen Personen entsprechende (ergänze wohl: ordnungsgemäße) Rechnungen ausgestellt worden wären (siehe Pkt. 2.9 "Sonstige Voraussetzungen…
…Protokollierung im Verhandlungsprotokoll ausgeschaltet werden wird. Es erscheint einsichtig, dass ein derartiger Hinweis natürlich dann völlig ins Leere geht, wenn im Verhandlungsprotokoll eine Dokumentation der Verkündung, welcher begangener Taten der Täter schuldig sei, unterblieben ist. Aufgrund ähnlicher Überlegungen sollte auch aus dem Verhandlungsprotokoll selbst der…
Betreffend den Voranmeldungszeitraum Oktober 2008 hätte E die Vorauszahlung an Umsatzsteuer in Höhe von € 886,19 bis zum Ablauf des 15. Dezember 2008 zu entrichten gehabt; ebenso hätte er bis zu diesem Zeitpunkt eine ordnungsgemäße diesbezügliche Voranmeldung einzureichen gehabt, was er beides wissentlich unterlassen…
Diese somit im Unternehmensbereich der B GmbH befindliche Ware (für welche tatsächlich Vorsteuer in Höhe der Erwerbsteuer zugestanden ist), wurde dann auf Veranlassung des Geschäftsführers M für Zwecke verwendet, die außerhalb des Unternehmens liegen, nämlich für dessen eigene privaten Zwecke. Gemäß § 1 Abs.1 Z…
…76, 78 bis 82). Auch eine Zustellung der schriftlichen Ausfertigung an die Nebenbeteiligte war nicht erfolgt (Finanzstrafakt Bl. 83). Dem Verhandlungsprotokoll des Erstsenates ist der Inhalt der verkündeten Entscheidung erstaunlicherweise nicht zu entnehmen (Finanzstrafakt Bl. 76); das Beratungsprotokoll - in welches notwendigerweise Einsicht genommen werden musste…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 1 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied OR Mag. Gerda Pramhas sowie die Laienbeisitzer Karl Weixelbaumer und Mag. pharm. Peter Wimmer als weitere Mitglieder des Senates…