…des Finanzamtes Wien 8/16/17 vom 26. Februar 2010, SpS, SN XY, nach der am 9. April 2013 in Abwesenheit des Beschuldigten und in Anwesenheit des Amtsbeauftragten AB sowie der Schriftführerin E.M. durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: I.) Der Berufung des Beschuldigten…
…SpS, nach der am 9. Jänner 2007 in Abwesenheit des Beschuldigten und in Anwesenheit des Amtsbeauftragten AB sowie der Schriftführerin M. durchgeführten Verhandlung zu Recht erkannt: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis des Spruchsenates vom 16. Dezember 2005, SpS, wurde der Berufungswerber…
…der oben zitierten Paragraphen durch den Schriftführer ein Protokoll über die mündliche Verhandlung in Abwesenheit zu erstellen gewesen. Die Unterlassung stellt einen Verfahrensfehler dar, der zwingend zu einer Aufhebung des Erkenntnisses führen muss. Zum Spruch des Erkenntnisses ist auszuführen, dass offensichtlich irrtümlich die Textierung des …
…wurde die mündliche Verhandlung in Abwesenheit des Beschuldigten durchgeführt und das Beweisverfahren geschlossen. Mit Eingaben vom 13. Dezember 2001 und 5. März 2002 ersuchte der Bw. um einen neuerlichen Verhandlungstermin, da er - wie telefonisch mitgeteilt - aus entschuldbaren Gründen nicht an der mündlichen Verhandlung am 6…
…02.2004, 2002/16/0054). Sämtliche Voraussetzungen des § 167 FinstrG liegen im gegenständlichen Fall vor: 2. § 126 FinStrG bestimmt, dass ein Beschuldigter in Abwesenheit nur dann verurteilt werden darf, wenn er einer Vorladung zu einer anberaumten, mündlichen Verhandlung nicht nachkommt, ohne durch Krankheit, Behinderung oder…
…Linz als Finanzstrafbehörde erster Instanz nach der am 6. April 2005 in Abwesenheit des Beschuldigten durchgeführten mündlichen Verhandlung den Bw. für schuldig erkannt, vorsätzlich im Bereich des Finanzamtes Linz a) als Abgabepflichtiger durch die Nichtabgabe von Steuererklärungen, somit unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht…
…Zuge des anhängigen Schuldenregulierungsverfahrens GZ. xyz/00, beim Finanzamt Linz erkundigt habe und ihm dort erstmals mitgeteilt wurde, dass ein Erkenntnis ergangen sei, welches ihm zugestellt worden wäre. Am 2. Februar 2006 sei die Verhandlung in Abwesenheit des Beschuldigten durchgeführt worden. Auch von dieser Verhandlung…
…Bezirk Wien als Organ des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf vom 4. Februar 1999, SpS, nach der am 21. Juni 2005 in Anwesenheit des Beschuldigten seines Verteidigers, des Amtsbeauftragten AB sowie der Schriftführerin M. durchgeführten Verhandlung zu Recht erkannt: I…
…einer Ermahnung bewenden lassen können. Im Zusammenhang mit all diesen Erwägungen wäre ein persönlicher Eindruck vom Beschuldigten von eminenter Bedeutung gewesen. Mit Schriftsatz vom 7. September 2012 erklärte sich der Verteidiger mit der Durchführung einer mündlichen Verhandlung in Abwesenheit des Bw. einverstanden und gab bekannt…
…vorsieht. Nach der Textierung des Erkenntnisses vom 27. Juni 2011 soll am 14. Juni 2011 unter Leitung von Frau D in Abwesenheit des Beschuldigten eine mündliche Verhandlung durchgeführt worden sein. Der Name eines/einer Schriftführers/Schriftführerin ist wiederum nicht angeführt, womit gegen die Bestimmung des …
…beim Finanzamt Innsbruckals Organ des Finanzamtes Finanzamt Innsbruck vom 8. Juli 2004, StrNr. 2003/00004-001, nach der am 28. April 2005 in Anwesenheit des Beschuldigten und seines Verteidigers, des Amtsbeauftragten Dr. Werner Kraus sowie der Schriftführerin VB Angelika Ganser durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht…
…jedoch in Abwesenheit des Beschuldigten durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: Der Berufung des Beschuldigten wird Folge gegeben und die bekämpfte erstinstanzliche Entscheidung dahingehend abgeändert, dass sie zu lauten hat wie folgt: Das gegen JD beim Finanzamt Salzburg-Stadt unter der StrNr. 123 wegen des…
…dass die mündliche Verhandlung vom Zollamt Graz als Finanzstrafbehörde erster Instanz zum Einen zu Recht in Abwesenheit des Beschuldigten durchgeführt und zum Anderen das Erkenntnis zu Recht allein auf Grund der bisher vorliegenden Verfahrensergebnisse gefällt wurde. Aus dem am Tag der mündlichen Verhandlung beim Zollamt…
…21. März 2006 in Abwesenheit des Beschuldigten und in Anwesenheit des Amtsbeauftragten AB sowie der Schriftführerin M. durchgeführten Verhandlung zu Recht erkannt: Der Berufung wird stattgegeben, das angefochtene Erkenntnis aufgehoben und das Finanzstrafverfahren gemäß §§ 136, 157 FinStrG eingestellt. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis des Spruchsenates vom 1…
…in der Niederschrift auf, obwohl sie nicht geladen wurden. Es steht auch nur beim Beschuldigten, dass er trotz ausgewiesener Ladung nicht erschienen ist. Die Niederschrift enthält auch den "Stehsatz": Besch. ersucht um milde Bestrafung. Im Erkenntnis ist angeführt, dass die Verhandlung in Abwesenheit des Beschuldigten…
…SpS, nach der am 12. Oktober 2010 in Abwesenheit des Beschuldigten und in Anwesenheit des Amtsbeauftragten AB sowie der Schriftführerin E.M. durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit der Erkenntnis des Spruchsenates vom 17. Dezember 2009, SpS…
…sei aber mit einer Verhandlung in seiner Abwesenheit einverstanden. Der Senat fasste hierauf den Beschluss auf Verhandlung in Abwesenheit des Beschuldigten. Zur Entscheidung wurde erwogen: Der Vorwurf der Schwarzlohnzahlung zu Faktum a) ist außer Streit gestellt, wurde doch dagegen weder vom Beschuldigten noch vom Amtsbeauftragten…
…September 2003 in Abwesenheit des Beschuldigten und in Anwesenheit der Amtsbeauftragten Christine Glaser sowie der Schriftführerin Edith Madlberger durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: I. Der Berufung wird teilweise Folge gegeben und das angefochtene Erkenntnis in seinem Schuldspruch betreffend Punkt 4.) sowie im Strafausspruch aufgehoben…
…die fristgerechte Berufung des Beschuldigten vom 21. Oktober 2003, wobei sich die Berufung gegen die Entscheidung dem Grunde und der Höhe nach richtet. Insbesondere wird die Durchführung der Verhandlung in Abwesenheit des Beschuldigten und die Höhe der verhängten Strafe gerügt. Die Zustellung des Erkenntnisses an…
…der Beschuldigte aber entgegen der ausdrücklichen Rechtsbelehrung diesen Antrag nicht einmal gestellt hat, stellt auch das bestehende Aufenthaltsverbot der Durchführung der mündlichen Verhandlung in Abwesenheit nicht entgegen. Mit Schreiben vom 1. August 2001 setzte die Kriminalabteilung des Landesgendarmeriekommandos Vorarlberg das Hauptzollamt Feldkirch davon in Kenntnis…