RIS AI
21 170 Treffer192 msnur geltende Fassungen
UFSG FSRV/0019-G/04Verbotswidrige Verwendung von gekennzeichnetem Gasöl
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)29.11.2004

… 82 Abs. 3 FinStrG das Strafverfahren einzuleiten. Dazu ist zunächst festzuhalten, dass nach der höchstgerichtlichen Rechtsprechung in der Einleitungsverfügung das einem Beschuldigten zur Last gelegte Verhalten, welches als Finanzvergehen erachtet wird, nur in groben Umrissen umschrieben werden muss (vgl. z.B. VwGH vom 25.1…

UFSL FSRV/0036-L/03Abgabenhinterziehung durch Nichterklärung von Provisionseinkünften
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)04.09.2003

…Nicht jedoch ist es in diesem Verfahrensstadium schon Aufgabe der Finanzstrafbehörde, das Vorliegen eines Finanzvergehens konkret nachzuweisen, weil diese Aufgabe erst dem anschließenden Untersuchungsverfahren zukommt. Im Spruch des Einleitungsbescheides muss dabei das dem Beschuldigten zur Last gelegte inkriminierte Verhalten nur in groben Umrissen beschrieben werden…

UFSK FSRV/0002-K/02Beschwerde gegen die Einleitung des Finanzstrafverfahrens, Einleitungsbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)03.07.2003

…Bundesabgabenordnung (BAO). Im Spruch der Einleitungsverfügung muss das dem Beschuldigten zur Last gelegte Verhalten, welches als Finanzstrafvergehen erachtet wird, nur in groben Umrissen umschrieben werden. Die einzelnen Fakten müssen nicht "bestimmt", d.h. in den für eine Subsumtion relevanten Einzelheiten geschildert werden. Die einer Finanzstrafbehörde…

UFSS FSRV/0016-S/02Einleitung des Finanzstrafverfahrens wegen § 33 Abs. 1 FinStrG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)22.05.2003

Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1 Salzburg in der Finanzstrafsache gegen den Bf., vertreten durch Dr.Kinberger - Dr.Schuberth, wegen Einleitung des Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom…

UFSW FSRV/0150-W/05Einleitungsbescheid während laufender Betriebsprüfung, Parteiengehör, begründeter Tatverdacht im Moment der Entscheidung über die Beschwerde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)19.02.2008

…0057-W/03 vom 12.3.2004). Im Einleitungsbescheid muss das dem Beschuldigten zur Last gelegte Verhalten nur in groben Umrissen beschrieben werden. In der Begründung des Bescheides ist darzulegen, von welchem Sachverhalt die Finanzstrafbehörde ausgegangen ist und welches schuldhafte Verhalten sie dem Beschuldigten anlastet…

UFSL FSRV/0107-L/02gewerbsmäßiger Zigarettenschmuggel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)16.09.2003

…Nicht jedoch ist es in diesem Verfahrensstadium schon Aufgabe der Finanzstrafbehörde, das Vorliegen eines Finanzvergehens konkret nachzuweisen, weil diese Aufgabe erst dem anschließenden Untersuchungsverfahren zukommt. Im Spruch des Einleitungsbescheides muss dabei das dem Beschuldigten zur Last gelegte inkriminierte Verhalten nur in groben Umrissen beschrieben werden…

UFSL FSRV/0063-L/03Die durch eine griffweise Schätzung ermittelten Abgabenbeträge sind ohne Überprüfung nicht geeignet, den Verdacht einer Abgabenverkürzung in der vorgeworfenen Höhe zu begründen. Dem Konkretisierungsgebot eines Einleitungsbescheides widerspricht es aber nicht, wenn die Höhe der vorgeworfenen Verkürzungen dem Ergebnis des Untersuchungsverfahrens vorbehalten wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)30.01.2004

…es in diesem Verfahrensstadium schon Aufgabe der Finanzstrafbehörde, das Vorliegen eines Finanzvergehens konkret nachzuweisen, weil diese Aufgabe dem Untersuchungsverfahren zukommt. Ausreichend ist, wenn im Spruch des Einleitungsbescheides das dem Beschuldigten zur Last gelegte Verhalten, das als Finanzvergehen erachtet wird, nur in groben Umrissen beschrieben wird…

UFSG FSRV/0028-G/09Einleitung eines Finanzstrafverfahrens wegen Abgabenhehlerei und wegen Monopolhehlerei
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)12.01.2010

…dem Beschuldigten zur Last gelegte Verhalten, das als Finanzvergehen erachtet wird, nur in groben Umrissen beschrieben werden muss, durften die einzelnen Fakten - damit vor allem auch die Sorte und die Menge an Zigaretten - nicht bestimmt und damit auch nicht in den für eine Subsumtion relevanten…

UFSG FSRV/0030-G/08Einleitung eines Finanzstrafverfahrens wegen Abgabenhehlerei und wegen Monopolhehlerei
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)19.08.2008

…GZ. 94/16/0226). Im Spruch eines Einleitungsbescheides muss das dem Beschuldigten zur Last gelegte Verhalten, das als Finanzvergehen erachtet wird, nur in groben Umrissen beschrieben werden. Die einzelnen Fakten müssen nicht bestimmt, somit nicht in den für eine Subsumtion relevanten Einzelheiten geschildert werden. Ein…

UFSI FSRV/0021-I/06Verhängung einer Zwangsstrafe aufgrund eines ausländischen Rechtshilfeersuchens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)07.11.2006

…des § 83 FinStrG muss das dem Beschuldigten zur Last gelegte Verhalten, das als Finanzvergehen erachtet wird, in groben Umrissen beschrieben werden. In der Begründung des Einleitungsbeschlusses ist darzulegen, von welchem Sachverhalt die Behörde ausgegangen ist und welches schuldhafte Verhalten dem Beschuldigten vorgeworfen wird. Der Verdacht…

UFSG FSRV/0012-G/10Einleitung eines Finanzstrafverfahrens nach § 83 Abs. 1 FinStrG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)22.04.2010

…Weil im Spruch eines Einleitungsbescheides das dem Beschuldigten zur Last gelegte Verhalten, das als Finanzvergehen erachtet wird, nur in groben Umrissen beschrieben werden muss, durften die einzelnen Fakten nicht bestimmt und damit auch nicht in den für eine Subsumtion relevanten Einzelheiten geschildert werden (z.B…

UFSG FSRV/0007-G/10Einleitung des Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 FinStrG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)16.04.2010

…Weil im Spruch eines Einleitungsbescheides das dem Beschuldigten zur Last gelegte Verhalten, das als Finanzvergehen erachtet wird, nur in groben Umrissen beschrieben werden muss, durften die einzelnen Fakten nicht bestimmt und damit auch nicht in den für eine Subsumtion relevanten Einzelheiten geschildert werden (z.B…

UFSW FSRV/0009-W/08Selbstanzeige, Schätzung des Verkürzungsbetrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)02.07.2009

…eines Einleitungsbescheides muss das dem Beschuldigten zur Last gelegte Verhalten, das als Finanzvergehen erachtet wird, in groben Umrissen beschrieben werden. Die einzelnen Fakten müssen dabei nicht "bestimmt", somit nicht in den für eine Subsumtion relevanten Einzelheiten geschildert werden. In der Begründung des Einleitungsbescheides ist darzulegen…

UFSG FSRV/0014-G/08Einleitung eines Finanzstrafverfahrens wegen Abgabenhehlerei und Monopolhehlerei.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)11.07.2008

…2003, 2000/16/0064). Im Spruch eines Einleitungsbescheides muss das dem Beschuldigten zur Last gelegte Verhalten, das als Finanzvergehen erachtet wird, nur in groben Umrissen beschrieben werden. Die einzelnen Fakten müssen nicht bestimmt, somit nicht in den für eine Subsumtion relevanten Einzelheiten geschildert werden. Ein…

UFSG FSRV/0009-G/07Einleitung eines Finanzstrafverfahrens wegen Abgaben- und Monopolhehlerei.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)11.06.2007

…12.1998, 98/15/0060). Im Spruch eines Einleitungsbescheides muss das dem Beschuldigten zur Last gelegte Verhalten, das als Finanzvergehen erachtet wird, nur in groben Umrissen beschrieben werden. Die einzelnen Fakten müssen nicht bestimmt, somit nicht in den für eine Subsumtion relevanten Einzelheiten, geschildert werden…

UFSG FSRV/0025-G/05Einleitung eines Finanzstrafverfahrens wegen Abgaben- und Monopolhehlerei
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)08.02.2006

…werden. Im Spruch des bekämpften Einleitungsbescheides wurde das dem Beschuldigten zur Last gelegte Verhalten, das als Finanzvergehen erachtet wird, in groben Umrissen beschrieben. Die einzelnen Fakten mussten nicht bestimmt, somit nicht in den für eine Subsumtion relevanten Einzelheiten geschildert werden. Ob dem Verdächtigen ein Finanzvergehen…

UFSW FSRV/0089-W/10Einleitung nach Betriebsprüfung; Geltendmachung einer Vielzahl von Betriebsausgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)24.08.2012

… 33 Abs. 1 FinStrG (Vorsätzlichkeit) zu unterstellen. Das strafbare Verhalten müsse schon bei der Einleitung in groben Umrissen beschrieben werden und müsse die Annahme einer gewissen Wahrscheinlichkeit gegeben sein, aus der nach der Lebenserfahrung auf ein Finanzvergehen geschlossen werden könne. Es sei nicht nur auf…

UFSI FSRV/0022-I/05mangelnde Tatumschreibung im Einleitungsbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)16.08.2005

…in den Spruch des Einleitungsbescheides (§ 93 Abs. 2 BAO) aufzunehmen ist, ist auf Funktion und Rechtswirkung dieses Aktes zurückzugreifen: Im Spruch des Einleitungsbescheides muss das dem Beschuldigten zur Last gelegte Verhalten, das als Finanzvergehen erachtet wird, - wenn auch nur in groben Umrissen - beschrieben werden. In…

UFSW FSRV/0100-W/08Einleitungsbeschwerde, Nichterklärung von zurückgezahlten Pensionsbeiträgen, Berichtigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)12.02.2010Teil 1/2

…Spruch des Einleitungsbescheides muss das dem Beschuldigten zur Last gelegte Verhalten, das als Finanzvergehen erachtet wird, nur in groben Umrissen beschrieben werden. In der Begründung des Einleitungsbescheides ist darzulegen, von welchem Sachverhalt die Finanzstrafbehörde ausgegangen ist und welches Verhalten dem Beschuldigten vorgeworfen wird. Aus der …

UFSL FSRV/0075-L/02Vorliegen eines begründeten Verdachtes der Abgabenhinterziehung bei mangelnden Einkünften zur Bestreitung der festgestellten Lebensführung und Hinweisen auf weitere Erwerbsquellen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)08.04.2003

…OGH vom 12. Mai 1977, 12 Os 46/77). Im Spruch des Einleitungsbescheides muss aber das dem Beschuldigten zur Last gelegte Verhalten, das als Finanzvergehen erachtet wird, nur in groben Umrissen beschrieben werden, die tatsächliche steuerpflichtige Beteiligung des Bf. am wirtschaftlichen Verkehr kann hinsichtlich Art…