…während der wegen der Taten gegen den Täter ein Finanzstrafverfahren bei einer Finanzstrafbehörde anhängig ist (z.B. weil gegen diesen im Rahmen von Vorerhebungen eine Verfolgungshandlung gemäß § 14 Abs.3 FinStrG in Form eines schriftlichen Vorhaltes gesetzt worden ist). Die Verjährungsfrist für die Strafbarkeit der…
…3 Abs. 1 Satz 5 der Verordnung (EG) Nr. 988/95 eingetreten, da darin eine Ermittlungs- bzw. Verfolgungshandlung zu sehen sei. Die Verjährungsfrist habe demnach gemäß Art. 3 Abs. 1 Satz 6 der Verordnung (EG) Nr. 2988/95 erneut nach Abschluss der Betriebsprüfung/Marktordnungsprüfung von…
…dh. dem Bf. unbekanntes, Element. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 14 Abs. 3 FinStrG ist Verfolgungshandlung jede nach außen erkennbare Amtshandlung eines Gerichtes, einer Finanzstrafbehörde oder eines im § 89 Abs. 2 genannten Organs, die sich gegen eine bestimmte Person als den eines Finanzvergehens Verdächtigen, Beschuldigten…
…da zum einen die bloße Anordnung einer Prüfung gemäß § 99 Abs. 2 FinStrG keine Verfolgungshandlung darstelle, da diese lediglich mit der "Nichtabgabe" von Umsatzsteuervoranmeldungen begründet worden sei. Daraus ergebe sich keine Absicht der Finanzstrafbehörde eine bestimmte Person wegen einer bestimmten Tat zu verfolgen. Zum anderen…
…nur deshalb angefordert, weil ihm die Höhe der sonstigen Einkünfte nicht bekannt gewesen sei. Die Anforderung der betreffenden Unterlagen durch den Prüfer stelle daher eine Verfolgungshandlung im Sinne des § 14 Abs. 3 FinStrG dar. Da die Verfolgungshandlung dem Bf. bekannt gewesen sei, trete Straffreiheit trotz…
…genügend Verdachtsgründe für die Einleitung wegen eines Finanzvergehens gegeben sind, das Finanzstrafverfahren einzuleiten. Gemäß § 14 Abs. 3 FinStrG versteht man unter Verfolgungshandlung jede nach außen erkennbare Amtshandlung eines Gerichtes, einer Finanzstrafbehörde oder eines im § 89 Abs. 2 genannten Organs, die sich gegen eine bestimmte Person…
…genügend Verdachtsgründe für die Einleitung wegen eines Finanzvergehens gegeben sind, das Finanzstrafverfahren einzuleiten. Gemäß § 14 Abs. 3 FinStrG versteht man unter Verfolgungshandlung jede nach außen erkennbare Amtshandlung eines Gerichtes, einer Finanzstrafbehörde oder eines im § 89 Abs. 2 genannten Organs, die sich gegen eine bestimmte Person…
…dass er selbst am 24. Jänner 2010, ohne dass gegen ihn - andere Personen seien an der Tat nicht beteiligt gewesen - zum Zeitpunkt der Selbstanzeige konkrete Verfolgungshandlungen gesetzt gewesen wären, die Behörde von seinem Fehlverhalten in Kenntnis gesetzt. Wegen der aufgrund der erstatteten Selbstanzeige eingetretenen Straffreiheit…
…202 BAO) mit der Selbstanzeige, in allen übrigen Fällen mit der Bekanntgabe des Betrages an den Anzeiger zu laufen. § 29 Abs. 3 FinStrG: Straffreiheit tritt nicht ein, a) wenn zum Zeitpunkt der Selbstanzeige Verfolgungshandlungen (§ 14 Abs. 3) gegen den Anzeiger, gegen andere an der Tat…
…Einschreiter/Verdächtige/Nebenbeteiligte Bf. öfters "schwarz" einer Beschäftigung nachgegangen sei. Auf Grund dieses Schreibens habe das Finanzamt ein Auskunftsersuchen an die Gastwirtin K. übermittelt, welches eine Verfolgungshandlung nach § 14 Abs.3 FinStrG darstelle. Der Einschreiter und zumindest Nebenbeteiligte sei in diesem Schreiben namentlich erwähnt und…
Vom Gesetzgeber wird nicht gefordert, dass es bereits zu Verfolgungshandlungen und damit zu Anzeigen an den Spruchsenat oder an ein Gericht gekommen sein muss. Finanzvergehen sind die in den §§ 33 bis 52 FinStrG mit Strafe bedrohten Taten (Handlungen oder Unterlassungen) natürlicher Personen oder Verbände. Nach…
…Voraussetzungen einer strafbefreienden Selbstanzeige vor. Er habe den Sachverhalt unmittelbar nach Erkennen seines Fehlers telefonisch dem Zollamt Feldkirch Wolfurt angezeigt, noch bevor Verfolgungshandlungen seitens der Zollbehörden gesetzt worden waren. § 29 FinStrG lautet wie folgt: (1) Wer sich eines Finanzvergehens schuldig gemacht hat, wird insoweit straffrei…
…der Abgabenbehörde unternommen, so verlängert sich die Verjährungsfrist um ein Jahr. Die Verjährungsfrist verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn solche Amtshandlungen in einem Jahr unternommen werden, bis zu dessen Ablauf die Verjährungsfrist verlängert ist. Verfolgungshandlungen (§ 14 Abs. 3 FinStrG, § 32 Abs. 2 VStG…
…sei, die bereits vor dem 1. Jänner 2011 eingeleitet hätten werden müssen bzw. deren Einleitung durch faktisches Behördenverhalten anzunehmen sei. Unter "Einleitung" eines Strafverfahrens müssten solche Verfolgungshandlungen verstanden werden, die den davon Betroffenen das Bewusstsein verschaffen, gegen ihn liege ein konkreter Verdacht der Abgabenverkürzung vor…
…der Abgabenbehörde unternommen, so verlängert sich die Verjährungsfrist um ein Jahr. Die Verjährungsfrist verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn solche Amtshandlungen in einem Jahr unternommen werden, bis zu dessen Ablauf die Verjährungsfrist verlängert ist. Verfolgungshandlungen (§ 14 Abs. 3 FinStrG, § 32 Abs. 2 VStG…
…der Abgabenbehörde unternommen, so verlängert sich die Verjährungsfrist um ein Jahr. Die Verjährungsfrist verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn solche Amtshandlungen in einem Jahr unternommen werden, bis zu dessen Ablauf die Verjährungsfrist verlängert ist. Verfolgungshandlungen (§ 14 Abs. 3 FinStrG, § 32 Abs. 2 VStG…
…Ebenso wenig sei aber auch der Strafaufhebungsgrund einer Selbstanzeige gegeben, weil zu deren Zeitpunkt bereits Verfolgungshandlungen gegen den Beschuldigten gesetzt gewesen seien. Gegen das erstinstanzliche Erkenntnis haben sowohl der Beschuldigte, als auch der Amtsbeauftragte fristgerecht den Rechtsbehelf der Berufung eingebracht. Der Beschuldigte beantragt in seinem…
…berechnenden Abgaben (§§ 201 und 202 BAO) mit der Selbstanzeige, in allen übrigen Fällen mit der Bekanntgabe des Betrages an den Anzeiger zu laufen. Abs. 3: Straffreiheit tritt nicht ein, a) wenn zum Zeitpunkt der Selbstanzeige Verfolgungshandlungen (§ 14 Abs. 3) gegen den Anzeiger, gegen andere an…
…VwGH 20.7.1999, 94/13/0059). Hinsichtlich der Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs.1 lit.a FinStrG ist in Anbetracht der im Finanzstrafakt dokumentierten Verfolgungshandlungen der Finanzstrafbehörde erster Instanz (Telefonat vom 2. April 1998 zwischen der Amtsbeauftragten und einer Vertreterin der Steuerberatungskanzlei, bei welchem letztere…
…September 2004 und die Umsatzsteuererklärung für 2003 persönlich am 14. Jänner 2005 eingereicht worden. Zu diesem Zeitpunkt sei die Tat weder entdeckt noch seien Verfolgungshandlungen gegen den Beschwerdeführer gesetzt worden. Aus der Tatsache der Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen allein könne nicht auf den Tatbestand einer Abgabenverkürzung…