…157 FinStrG eingestellt wird. Zudem wird der letzte Satz des Spruches des erstinstanzlichen Erkenntnisses, mit welchem eine teilweise Verfahrenseinstellung durch den Spruchsenat erfolgte, dahingehend berichtigt, dass das Wort "Einkommensteuer" durch "Umsatzsteuer" ersetzt wird. II.) Im Übrigen wird die Berufung als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit…
…letzte Satz des Spruches des erstinstanzlichen Erkenntnisses, mit welchem eine teilweise Verfahrenseinstellung durch den Spruchsenat erfolgte, dahingehend berichtigt, dass das Wort "Einkommensteuer" durch "Umsatzsteuer" ersetzt wurde. In den Entscheidungsgründen der in der Folge mit Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 27. August 2008 teilkassierten Berufungsentscheidung vom 22…
…1 lit. a FinStrG ist daher im Bezug auf den Tatzeitraum August 2002 schon in objektiver Hinsicht nicht erfüllt und die Verfahrenseinstellung durch den Spruchsenat in Bezug auf die Umsatzsteuervorauszahlung August 2002 erweist sich aus diesem Grund im Ergebnis als richtig. "Sache" des Berufungsverfahrens im…
…Rechtsanwaltes hätten die Ermittlungen die Auffassung der Abgabenbehörde erster Instanz nicht stützen können, so dass mit einer Einstellung der Verfahren durch die Staatsanwaltschaft zu rechnen sei. Im Hinblick auf die Ermittlungsergebnisse der Strafverfolgungsbehörden, auf die Judikatur des EuGH und auf die bisher vergeblichen Versuche der…
…der Unabhängige Finanzsenat könnte höchstens einen bereits erhobenen, aber durch den Spruchsenat insoweit abgeschwächten Vorwurf neuerlich bestätigen) und anderseits solcherart auch eine gerichtliche Zuständigkeit in Betracht käme (vgl. § 53 Abs. 1 FinStrG), welche durch die Finanzstrafbehörde erster Instanz mittels Berichterstattung an die Staatsanwaltschaft (§ 100 Abs…
…gemäß § 99 Abs. 2 FinStrG durchgeführten Umsatzsteuerprüfung durch die Finanzbehörde ermittelt und festgesetzt werden (UVA-Prüfungsbericht vom 28. November 2001). b) Bezüglich der Firma C-GmbH wurden die Umsatzsteuerzahllasten für die genannten Monate im genannten Umfang zum Teil weder entrichtet noch bekannt gegeben, zum Teil…
…Hauptzollamtes Linz vom 31.1.2003, Zl.500/90350/14/1999, im "I. Spruch: B.)" erfolgten rechtskräftigen Verfahrenseinstellung wegen § 82 Abs.3 lit.a) und b) FinStrG hinsichtlich der in jenem Erkenntnis als dessen Bestandteil angeschlossen gewesenen "Tabelle 2" aufscheinenden 11 Fakten 3, 5, 7…
…lediglich auf nicht verifizierbare Beweise sowie auf den Inhalt seiner Anzeige vom 6.4.2001 an die Staatsanwaltschaft Wien gegen UWD verwiesen. Dem Unabhängigen Finanzsenat gelangte indessen durch den am 16.3.2004 vom Hauptzollamt Wien als Finanzstrafbehörde erster Instanz übermittelten Zollstrafakt zu Zl.100…
…durch Unzuständigkeitsentscheidung rechtskräftig beendet, so hat die Finanzstrafbehörde ihr Verfahren und den Strafvollzug endgültig einzustellen und eine bereits ergangene Entscheidung außer Kraft zu setzen. Eine bereits vollstreckte Strafe hat das Gericht auf die gerichtliche Strafe wegen des Finanzvergehens anzurechnen. Aufgrund der oben wiedergegebenen rechtskräftigen Verfahrenseinstellung…
…1 lit. a FinStrG zu verantworten. Bei der Strafbemessung sah der Spruchsenat als mildernd den bisherigen ordentlichen Lebenswandel, die geringfügige Schadensgutmachung, die angespannte wirtschaftliche Lage, als erschwerend hingegen ein offenes Strafverfahren durch Anzeige an die Staatsanwaltschaft St. Pölten wegen § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG…
…Umstand, dass der Tatort nicht im Inland gelegen hätte (was nach der Rechtsmeinung des Beschuldigten ja zur Verfahrenseinstellung führen hätte müssen). Nach gegebener Akteneinsicht in Form einer Übermittlung einer Kopie der verfahrensgegenständlichen Tatbeschreibung nahm der Beschuldigte ausführlich durch seinen Anwalt zum finanzstrafrelevanten Sachverhalt bzw. zur…
…Finanzstrafverfahren und von durchgeführten Prüfungen durch die Abgabenbehörde für Vorzeiträume eingehend vor Augen geführt. Das Vorliegen der subjektiven Tatseite der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG besteht daher für den erkennenden Berufungssenat außer Zweifel. Auf Grund der teilweisen Verfahrenseinstellung war mit einer Strafneubemessung…
…nicht nach Aufdeckung durch den Betriebsprüfer, dass es sich bei den von N.N. übergebenen Rechnungen der Fa. B-GmbH um Scheinrechnungen handelte, diese Beträge nicht vom Geschäftsführer zurückgefordert und dies nicht bei der Staatsanwaltschaft angezeigt hätte. Unter dem Eindruck der angeführten Beweisergebnisse ist der…
…gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG für schuldig erkannt, weil er für die Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Obliegenheiten der Fa. F-GmbH verantwortliche Geschäftsführer vorsätzlich durch die Abgabe einer unrichtigen Umsatzsteuererklärung für das Kalenderjahr 1997, sohin unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht, bewirkt habe, dass bescheidmäßig…
…weil er vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht, nämlich durch Abgabe unrichtiger Abgabenerklärungen 1988 bis 1992 eine Verkürzung an bescheidmäßig festzusetzenden Abgaben, und zwar an Umsatzsteuer 1988 in Höhe von € 6.974,43 (S 95.970,20), Umsatzsteuer 1989 in Höhe von…
…und § 119 Bundesabgabenordnung (BAO) normierten zollrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht im Zeitraum von Februar bis September 1996 als verantwortliche Zolldeklarantin des Speditionsunternehmens R GmbH (= Anmelder iSd Art. 4 Z 18 ZK) in X durch die Angabe zu niedriger Zollwerte (Art. 28 f ZK iVm. Art…
…Begründet wurde dieser Antrag im Wesentlichen mit einer anderslautenden Vorfragenentscheidung durch den finanzstrafrechtlichen Unzuständigkeitsbeschluss des Landesgerichtes Klagenfurt vom 2. Dezember 2008, GZ. 15 Hv 41/08 b, wonach der strafbestimmende Wertbetrag hinsichtlich des von der Staatsanwaltschaft in vorsätzlicher Begehungsweise angeklagten Teiles der vorgenannten Altlastenbeitragsvorschreibung von…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Innsbruck 1, Mag. Peter Maurer, in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xx.xx. 1944, Anschrift, wegen Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 und Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 2, HR Mag. Gerhard Groschedl, in der Finanzstrafsache gegen Herrn D.E., über die Beschwerde des Beschuldigten vom 10. März 2005 gegen den Bescheid über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83…
…der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen, nämlich durch Abgaben von unrichtigen Umsatzsteuervoranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuern für die Zeiträume 1-12/2002 iHv. € 9.156,14 und 1-12/2003 iHv. € 17.099,63 bewirkt und dies…