…Wohlverhalten würde der Unabhängige Finanzsenat die vom Bw. in der gegenständlichen Berufung beantragte Herabsetzung der Geldstrafe auf € 5.000,00 als angemessen erachten. Unberücksichtigt blieb jedoch bei der Strafbemessung durch den Spruchsenat weiters der stark ins Gewicht fallende Milderungsgrund der überlangen Verfahrensdauer. Bedenkt man…
…nicht dargelegt, warum eine Belastung des Grundvermögens nicht möglich ist. Das Stundungsansuchen wird also lediglich mit der bisherigen Verfahrensdauer und der Tatsache der Anfechtung der Abgabenvorschreibung begründet. Hinsichtlich der Verfahrensdauer ist folgendes auszuführen: Den Abgabenbehörden sind ebenso wie den Abgabenpflichtigen bestimmte Fristen gesetzlich vorgeschrieben (vgl. …
…der Abgabenbehörden gelegen sei, dass eine Berufungsentscheidung nicht eher ergangen sei. Auf Grund dieser Sach- und Rechtslage liege auch eine sachliche Unbilligkeit vor, da durch die überlange Verfahrensdauer enorme Aussetzungszinsen angefallen seien. Da Abschreibungen gemäß § 235 BAO von Amts wegen erfolgen könnten, hätte daher die…
…erste Jahr 22 Jahre zurückliege, sei dokumentiert, dass durch die vorliegenden Bescheide die Einschreiterin massiv in Ihrem Recht auf den gesetzlichen Richter verletzt worden sei. Dies deshalb, weil die extrem lange Verfahrensdauer für die Bw. nicht zumutbar sei. Die Behörde hätte bereits bei Vorliegen der…
…darauf hingewiesen, dass Artikel 6 EMRK verletzt worden sei, da die Verfahrensdauer als überlang bezeichnet werden kann. Über die Berufung wurde erwogen: 1. Sachverhalt Die Rechtsmittelbehörde nimmt zu den durch die Berufung aufgegriffenen Themenbereichen folgenden Sachverhalt als erwiesen an: Der Bw betreibt ein Taxiunternehmen. Aufwendungen…
…Sofern der Bw vorbringt, ihm sei durch das Nichttätigwerden der Behörde bis 2009 ein persönlicher Schaden entstanden, ist er darauf hinzuweisen, dass sich der Bw durch die lange Verfahrensdauer ja auch Zinsen erspart hat. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 1. Februar 2011
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des NR, vom 9. März 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 15. Februar 2005 betreffend Anspruchzinsen (§ 205 BAO) 2003 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 15. Februar 2005 wurden…
…18. Dezember 2009 abgehaltenen mündlichen Berufungsverhandlung brachte der Bw. ergänzend vor, dass wegen der langen Verfahrensdauer die Zinsen in exorbitanter Höhe angefallen wären und es für ihn nicht verständlich gewesen wäre, dass das Verfahren noch nicht erledigt wäre, obwohl die Abgaben ausgesetzt worden wären, was…
…ff.) Ansprüche auf Anspruchszinsen unabhängig von einem allfälligen Verschulden des Abgabepflichtigen oder der Abgabenbehörde entstehen. Selbst wenn die Verfahrensverzögerung oder die lange Verfahrensdauer allein aufgrund des Verhaltens des Finanzamtes entstanden ist, hat dies auf die Festsetzung von Anspruchszinsen keine Auswirkung. Es war daher spruchgemäß zu…
…Oktober 2011, in der zunächst der Milderungsgrund der überlangen, nicht vom Bw. zu vertretenden Verfahrensdauer geltend gemacht wird. Die Strafsachenstelle des Finanzamtes Lilienfeld habe am 11. Jänner 2006 ein Schreiben an den Bw. gerichtet, mit dem dieser von angeblich vorgenommenen Vorerhebungen in Kenntnis gesetzt worden…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der R.G., (Bw.) vertreten durch Anzböck und Brait, Rechtsanwälte GmbH, 3430 Tulln, Stiegengasse 8, vom 22. Oktober 2010 gegen den Haftungsbescheid des Finanzamtes Hollabrunn Korneuburg Tulln vom 22. September 2010 gemäß § 9 iVm § 80 BAO entschieden…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Wien 3, HR Dr. Michaela Schmutzer, in der Finanzstrafsache gegen G.L., (Bw.) vertreten durch Dr. Johannes Patzak, RA, 1010 Wien, Johannesgasse 16, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs…
…Verfahrensdauer sowie der Umstand, dass seit der letzten Tathandlung ein langer Zeitraum des Wohlverhaltens vergangen ist, in die Strafbemessung Eingang zu finden. Für die überlange Verfahrensdauer wird ein Abschlag von € 500,00 angesetzt. Unter Neubewertung der festgestellten Milderungsgründe zum Zeitpunkt der Entscheidungsfindung der Finanzstrafbehörde…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Mag. Dr. Peter Sommerer Rechtsanwalts GmbH, 1030 Wien, Nottendorfer Gasse 11, vom 8. April 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 13. März 2009 betreffend Haftung gemäß § 9…
…neuen Finanzstraftaten vorgeworfen worden sind), die Sorgepflicht für die schulpflichtige Tochter, die überlange Verfahrensdauer (das gegenständliche Finanzstrafverfahren ist bereits mit Bescheid vom 4. November 2002 eingeleitet worden) sowie die untergeordnete Schadensgutmachung im Ausmaß von € 80,00 zu werten. Auch war der Umstand zu berücksichtigen…
…untermauerte der Bw. sein bisheriges Vorbringen durch die Vorlage weiterer Unterlagen und ergänzende Ausführungen. In verfahrensrechtlicher Hinsicht verwies er einerseits auf die unüblich lange Verfahrensdauer, welche zu Problemen mit mittlerweile verblassten Korrespondenzunterlagen und insbesondere auch zum Eintritt der absoluten Verjährung geführt habe. Außerdem wendete er…
Das FA wies das Berufungsbegehren zu den Rechnungen der H. GmbH mit dem Hinweis ab, ein Unternehmen mit dieser Firmenbezeichnung am Standort 8888 G. R.Gasse 25 sei im Firmenbuch nie eingetragen gewesen. Eine Namensänderung auf H. GmbH habe frühestens mit dem Ausscheiden des ehemaligen…
Die Rechnung der Fa. Kr. vom 17. Juni 1992 über den Kauf von 10 Holzfenstern sei bei der BP zu Unrecht als Beweis für einen Doppelabzug von Kosten beurteilt worden. Tatsächlich seien beim Umbau je 10 neue Fenster im Erdgeschoß und im Obergeschoß eingebaut worden…
Inwiefern dies ein Indiz für den Bw. als Verfasser aller genannten Schriftstücke darstellt, muss ohne weitere Sachverhaltsfeststellungen dahingestellt bleiben. Zu erinnern ist allerdings daran, dass der Bw. im BP-Verfahren eingeräumt hatte, der Abgabenbehörde vorgelegte Erklärungen verschiedener Personen selbst verfasst und den betreffenden Personen anschließend…
Im hier zu beurteilenden Fall ist aber keinesfalls von solchen Lohnkosten auszugehen. Einerseits waren die Arbeiten nicht von Dienstnehmern erbracht worden, sodass Lohnnebenkosten nicht anfallen konnten. Anderseits ist den Aussagen des Bw. und von Heinz J. zu entnehmen, dass die zum Einsatz gekommenen, vorwiegend ausländischen…