…Wohlverhalten würde der Unabhängige Finanzsenat die vom Bw. in der gegenständlichen Berufung beantragte Herabsetzung der Geldstrafe auf € 5.000,00 als angemessen erachten. Unberücksichtigt blieb jedoch bei der Strafbemessung durch den Spruchsenat weiters der stark ins Gewicht fallende Milderungsgrund der überlangen Verfahrensdauer. Bedenkt man…
…nicht dargelegt, warum eine Belastung des Grundvermögens nicht möglich ist. Das Stundungsansuchen wird also lediglich mit der bisherigen Verfahrensdauer und der Tatsache der Anfechtung der Abgabenvorschreibung begründet. Hinsichtlich der Verfahrensdauer ist folgendes auszuführen: Den Abgabenbehörden sind ebenso wie den Abgabenpflichtigen bestimmte Fristen gesetzlich vorgeschrieben (vgl. …
…der Abgabenbehörden gelegen sei, dass eine Berufungsentscheidung nicht eher ergangen sei. Auf Grund dieser Sach- und Rechtslage liege auch eine sachliche Unbilligkeit vor, da durch die überlange Verfahrensdauer enorme Aussetzungszinsen angefallen seien. Da Abschreibungen gemäß § 235 BAO von Amts wegen erfolgen könnten, hätte daher die…
…erste Jahr 22 Jahre zurückliege, sei dokumentiert, dass durch die vorliegenden Bescheide die Einschreiterin massiv in Ihrem Recht auf den gesetzlichen Richter verletzt worden sei. Dies deshalb, weil die extrem lange Verfahrensdauer für die Bw. nicht zumutbar sei. Die Behörde hätte bereits bei Vorliegen der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch V, R sowie die fachkundigen Laienrichter L1 und L2 über die Beschwerde des E, Adresse, vom 02.08.2023 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 19.07.2023, Steuernummer x, 1. über den Ablauf einer Aussetzung…
…Bei der Strafbemessung sah der Senat als mildernd die Unbescholtenheit des Bf., die von ihm nicht zu vertretende lange Verfahrensdauer und die Schadensgutmachung, als erschwerend hingegen keinen Umstand an. Bei Bedachtnahme auf die Strafzumessungsgründe und die Täterpersönlichkeit sei die ausgesprochene Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe gerade noch…
…Die Abgaben, für welche der Beschwerdeführer in Anspruch genommen werden soll, fallen auf teilweise mehr als 11 Jahre zurückliegende Zeiträume. Die überaus lange Verfahrensdauer führe zu erheblichen Schwierigkeiten und Belastungen. Notwendige Bankunterlagen können nicht mehr ausgehoben werden. Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist des Insolvenzverwalters sei ebenfalls abgelaufen…
…Billigkeit) wesentlich höher, als das öffentliche Interesse (Zweckmäßigkeit) an der Einbringung von Abgaben. Das erkennende Gericht sieht es aufgrund der überaus langen Verfahrensdauer - fußend auf der oben angeführten Judikatur des VwGH als auch Art 6 Abs 1 EMRK als unbillig an, den Beschwerdeführer mittels Haftungsbescheid…
…Antrag zur Abänderung Wir beantragen die Bescheide im Hinblick auf unsere eingebrachte Beschwerde vom 10. Februar 2022 gegen den Bescheid über die Abweisung einer Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten entsprechend abzuändern. Ausgehend von einer angemessenen Verfahrensdauer von 6 Monaten (im Hinblick auf die Bestimmung des § 284 BAO)…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch LGH - Wirtschaftstreuhand u. Bilanzbuchhalter GmbH, Tigergasse 26-28 Tür 9, 1080 Wien, über die Beschwerde vom 11. Juni 2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Innsbruck 6 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen Herrn ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch UGP Ullmann Geiler & Partner Rechtsanwälte, Maria-Theresien-Straße 17-19, 6020 Innsbruck, wegen der Finanzvergehen der Finanzordnungswidrigkeiten gemäß § 49 Abs. 1 lit. a des…
…in einem außergewöhnlichen Geschehensablauf haben, der auf eine vom Steuerpflichtigen nicht beeinflussbare Weise eine nach dem gewöhnlichen Lauf nicht zu erwartende Abgabenschuld ausgelöst hat. Die vorliegende lange Verfahrensdauer von rund 5 Jahren führt zu einer anormalen Belastungswirkung für unseren Mandanten. Denn wäre das Verfahren innerhalb…
…berücksichtigt – nicht mehr als einschlägige Vorstrafen zu werten, sodass vom Milderungsgrund der finanzstrafrechtlichen Unbescholtenheit auszugehen ist. Als mildernd ist zusätzlich das längere Zurückliegen der Taten und das zwischenzeitige Wohlverhalten sowie die bisher nicht berücksichtigte überlange Verfahrensdauer zu werten, datiert doch der erste Einleitungsbescheid der Finanzstrafbehörde…
…Bf. zu vertretende überlange Verfahrensdauer. Das Strafverfahren gegen die Bf. wurde mit Aufforderung zur Rechtfertigung vom 5. November 2009 anhängig, jedoch ist wegen des Rechtsmittelverfahrens gegen die Abgabenvorschreibung das verfahrensgegenständliche erstinstanzliche Erkenntnis erst am 24. Juni 2013 erlassen worden. Diese lange Verfahrensdauer hat die Bf…
…darauf hingewiesen, dass Artikel 6 EMRK verletzt worden sei, da die Verfahrensdauer als überlang bezeichnet werden kann. Über die Berufung wurde erwogen: 1. Sachverhalt Die Rechtsmittelbehörde nimmt zu den durch die Berufung aufgegriffenen Themenbereichen folgenden Sachverhalt als erwiesen an: Der Bw betreibt ein Taxiunternehmen. Aufwendungen…
…Sofern der Bw vorbringt, ihm sei durch das Nichttätigwerden der Behörde bis 2009 ein persönlicher Schaden entstanden, ist er darauf hinzuweisen, dass sich der Bw durch die lange Verfahrensdauer ja auch Zinsen erspart hat. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 1. Februar 2011
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des NR, vom 9. März 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 15. Februar 2005 betreffend Anspruchzinsen (§ 205 BAO) 2003 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 15. Februar 2005 wurden…
…auf das Urteil des EGMR vom 28.2.2017, Nr. 907/13, eine Abgabennachsicht wegen überlanger Verfahrensdauer zugesprochen habe. Eine solche sei nach dessen Ansicht auch gegenständlich gegeben, da das Verfahren über 20 Jahre gedauert habe und daher ein Verstoß gegen den Art. 6 Abs…
…ausgeführt worden, dass hinsichtlich der Einkommensteuer 2001 seit dem Jahr 2006 eine Berufung/Beschwerde anhängig war. Das Beschwerdeverfahren wurde nunmehr nach 9 Jahren abgeschlossen und ist nicht zu Gunsten des Bf erledigt worden. Die lange Verfahrensdauer sei nicht in der Verantwortung des Bf gelegen. So…
…alleiniger Geschäftsführer der erstschuldnerischen GmbH und damit der einzig in Betracht kommende Haftungspflichtige. Mit dem Vorbringen im Schreiben vom 17.10.2014, aufgrund der langen Verfahrensdauer (zirka 15 Jahre seit "Tatbestandsverwirklichung im Jahr 1999) müsse es zu einer wesentlichen Minderung der Schadenersatzpflicht des Bf. kommen…