Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der D.H., Adresse, vertreten durch die Rechtsanwaltskanzlei, vom 13. Februar 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 23. Jänner 2003 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Süd-Ost-Treuhand Wirtschafts- und Unternehmensberatungsgesellschaft m.b.H., gegen den Bescheid vom 4. Juli 2002 des Finanzamtes Innsbruck betreffend Abweisung eines Antrages gem § 17 GrEStG entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene…
…5 Abs. 1 Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz - EKHG zurückzugreifen. Unter dem Halter ist nach der Rechtsprechung des OGH die Person zu verstehen, die das Fahrzeug auf eigene Rechnung in Gebrauch und die Verfügungsgewalt darüber hat. Dies ist nach objektiven Gesichtspunkten zu beurteilen. Maßgebend ist, dass der…
…Halters eines Kraftfahrzeuges nach § 5 Abs 1 Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz (EKHG) zurückzugreifen, worunter die Person zu verstehen sei, die das Fahrzeug auf eigene Rechnung in Gebrauch und die Verfügungsgewalt darüber habe. Dies sei nach objektiven Gesichtspunkten zu beurteilen. Maßgeblich sei, dass der Halter tatsächlich in…
…5 Abs. 1 Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz - EKHG zurückzugreifen. Unter dem Halter ist nach der Rechtsprechung des OGH die Person zu verstehen, die das Fahrzeug auf eigene Rechnung in Gebrauch und die Verfügungsgewalt darüber hat. Dies ist nach objektiven Gesichtspunkten zu beurteilen. Maßgebend ist, dass der…
…wurde, ist auch nicht zu übersehen, dass - entgegen dem Berufungsvorbringen - gerade dem Umstand, dass die Liegenschaft im Eigentum und damit in der Verfügungsgewalt des zuwendenden Ehegatten steht bzw. verbleibt, sehr wohl gravierende Bedeutung zukommt. Der Berufung kommt daher dem Grunde nach keine Berechtigung zu. Gegen…
… 82 Abs. 8 KfzStG ist dann als erbracht anzusehen, wenn die Verfügungsgewalt über das Fahrzeug auch bei dessen Verwendung in Österreich nach wie vor im Ausland bleibt, was etwa bei der Verwendung von Dienstfahrzeugen, die von einem Arbeitgeber (Unternehmen) mit Sitz im Ausland zur Verfügung…
…Um einen Wohnsitz iSd Abgabenvorschriften zu begründen, bedarf es daher nur der tatsächlichen Verfügungsgewalt über bestimmte Räumlichkeiten, die nach der Verkehrsauffassung zum Wohnen geeignet sind, also ohne wesentliche Änderungen jederzeit zum Wohnen benutzt werden können und ihrem Inhaber nach Größe und Ausstattung ein dessen persönlichen…
…Lebensumstände. Um einen Wohnsitz im Sinne der Abgabenvorschriften zu begründen, bedarf es daher nur der tatsächlichen Verfügungsgewalt über bestimmte Räumlichkeiten, die nach der Verkehrsauffassung zum Wohnen benutzt werden können und ihrem Inhaber nach Größe und Ausstattung in den persönlichen Verhältnissen entsprechendes Heim bieten (vgl. ständige…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch Dr. Walter Rosenkranz, Rechtsanwalt, 1080 Wien, Albertgasse 1A/19, vom 18. März 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Waldviertel, vertreten durch Fachvorstand Hofrat Dr. Gottfried Pitnik, vom 16. Februar 2011 betreffend Einkommensteuer 1998…
…Übertragung des zivilrechtlichen Eigentums ist für die Lieferung nicht erforderlich. Der Verkauf eines Gegenstandes unter Eigentumsvorbehalt des Lieferers stellt daher umsatzsteuerlich bereits eine Lieferung dar, weil der Lieferer dem Abnehmer trotz des Eigentumsvorbehalts die Verfügungsgewalt über den Gegenstand verschafft (vgl. Kranich/Siegl/Waba, UStG 1972, …
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der K.F., Adresse, vertreten durch Rechtsanwaltskanzlei X, vom 19. Jänner 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 17. Dezember 2009 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe…
…Nr. 200/1982) ist "Empfänger" die von der Behörde in der Zustellverfügung (§ 5 ZustG) namentlich bezeichnete Person, in deren Verfügungsgewalt das zuzustellende Dokument gelangen soll. Unterlaufen im Verfahren der Zustellung Mängel, so gilt gemäß § 7 ZustG die Zustellung als in dem Zeitpunkt dennoch bewirkt, in…
…abhängig ist, zusammen mit dem Umstand, dass für diese bücherlich sichergestellte Rechtseinräumung eine Gegenleistung in Form einer einmaligen "Mietvorauszahlung" für die gesamte Vertragsdauer basierend auf den (anteiligen) Herstellungsaufwand zu leisten war, ergibt sich eine eigentumsähnliche Verfügungsgewalt mit einer nahezu unbeschränkten Nutzungs- und Verwertungsmöglichkeit, so dass…
…darüber zu bestimmen, wie viele Zigaretten er verschenkt, ist als Beweis dafür zu werten, dass er selbst damals sowohl die Verfügungsgewalt über die Tabakwaren hatte als auch als deren Eigentümer anzusehen war. Die vom Bf. vorgelegte schriftliche Erklärung der Herren Be. und Ba. (den angeblichen…
…verfügen. Die Bw. übt daher die tatsächliche Herrschaftsmacht aus und kann andere von der Verfügungsgewalt und der Nutzung ausschließen (siehe auch das Erkenntnis des VwGH vom 20.11.1990, 90/14//0139). Nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise ist die Position der Bw. der eines wirtschaftlichen Eigentümers gleichzusetzen…
…Lieferung vom 4. April an TKC). Diese Erklärung zeigt sehr deutlich, dass NV immer die Verfügungsgewalt über die von ihr gekaufte Ware hatte. Wie hätte sie sonst die Ware von Wien nach Kun transportieren lassen können? Es wurde somit nicht wie vom Prüfer behauptet ein…
…die mit dem gegenständlichen Sachverhalt vergleichbar sei, zumal die Verfügungsgewalt über das RLF während der überwiegenden "Stehzeiten" bei der Bw. liege. Das Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung als unbegründet ab und verwies - ohne weiteres Eingehen auf die geltend gemachten Berufungsgründe - auf die im Prüfungsverfahren…
…Dritten, auf dem im Eigentum des Bw gehaltenen Grundstück Bauwerke zu errichten und für die nächsten 100 Jahre zu belassen, die Verfügungsgewalt seitens des Bw wesentlich eingeschränkt werde. Die Herrschaft über das Grundstück entsprechend einem Eigentümer auszuüben sei von da an nicht mehr möglich. Das…
…zu Hause stattgefunden (diese seien unterbunden worden) und die Berufungswerberin habe keine Zahlungen zum Unterhalt des Kindes geleistet; die Verfügungsgewalt über ihre finanziellen Mittel sei ihr entzogen worden. Nach Ansicht der Berufungswerberin sei ihr Beihilfenanspruch während des Aufenthaltes des Kindes im Therapiezentrum in Grafenstein gegeben…