…weil der Verdacht bestehe, dass dieser im Amtsbereich des Finanzamtes Waldviertel vorsätzlich durch die Abgabe unrichtiger Einkommen- und Umsatzsteuererklärungen für die Jahre 2001 bis 2003, sohin unter Verletzung der Wahrheits- und Offenlegungspflicht gemäß § 119 BAO bewirkte, dass für 2001 bis 2003 Einkommensteuer in der Höhe…
…ein Strafverfahren eingeleitet, da der Verdacht bestand, dass er vorsätzlich als Einzelunternehmer im Bereich des Finanzamtes für den 3. und 11. Bezirk, Schwechat und Gerasdorf unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer…
…die eingetretene Abgabenverkürzung billigend in Kauf genommen. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes genügt es für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens, wenn gegen den Verdächtigen genügend Verdachtsgründe vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass er als Täter eines Finanzvergehens in Betracht kommt. Ein derartiger Verdacht, der die Finanzstrafbehörde…
…weil der Verdacht bestehe, dass dieser im Amtsbereich des Finanzamtes St. Pölten vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht (Nichtmeldung von Einkünften aus gewerblicher Tätigkeit) eine Abgabenverkürzung an Einkommensteuer 1999 in Höhe von S 70.410,00 (€ 5.116,89) und Umsatzsteuer…
…der Verdacht bestehe, dass dieser im Amtsbereich des Finanzamtes Gänserndorf Mistelbach vorsätzlich a) unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht zufolge Einbringung unrichtiger Abgabenerklärungen an Umsatz- und Einkommensteuer für 2001 und 2002 (nicht anerkannte Betriebsausgaben laut Betriebsprüfungsbericht vom 20. Jänner 2005, Tz 3), eine Abgabenverkürzung…
…tragfähige Grundlage für die Annahme eines Tatverdachtes der vorsätzlichen Abgabenverkürzung dar und rechtfertigen die Einleitung eines finanzstrafbehördlichen Untersuchungsverfahrens. Klarstellend ist daher anzumerken, dass es im vorliegenden Beschwerdeverfahren einzig darum geht, ob im Zeitpunkt der gegenständlichen Entscheidung ein begründeter Verdacht für das Vorliegen des angelasteten Finanzvergehens…
…tragfähige Grundlage für die Annahme eines Tatverdachtes der vorsätzlichen Abgabenverkürzung dar und rechtfertigen die Einleitung eines finanzstrafbehördlichen Untersuchungsverfahrens. Klarstellend ist daher anzumerken, dass es im vorliegenden Beschwerdeverfahren einzig darum geht, ob im Zeitpunkt der gegenständlichen Entscheidung ein begründeter Verdacht für das Vorliegen des angelasteten Finanzvergehens…
…tragfähige Grundlage für die Annahme eines Tatverdachtes der vorsätzlichen Abgabenverkürzung dar und rechtfertigen die Einleitung eines finanzstrafbehördlichen Untersuchungsverfahrens. Klarstellend ist daher anzumerken, dass es im vorliegenden Beschwerdeverfahren einzig darum geht, ob im Zeitpunkt der gegenständlichen Entscheidung ein begründeter Verdacht für das Vorliegen des angelasteten Finanzvergehens…
…Vorsteuern, die in Verbindung mit der selbständigen Tätigkeit des Einzelunternehmers in Abzug gebracht wurden, nicht anerkannt werden können, sodass der Verdacht besteht, dass er in diesem Wissen die strafbaren Handlungen gesetzt haben könne. Zum Tatbild der vorsätzlichen Abgabenverkürzung gehört keineswegs die endgültige Verkürzung von Abgaben…
…dass vorsätzlich durch die Einreichung unrichtiger Abgabenerklärungen für die Jahre 1999 bis 2001 Abgabenverkürzungen in noch festzustellender Höhe zu bewirken versucht wurden. Die konkrete Tat einer Steuerhinterziehung besteht jedoch in der Verkürzung einer bestimmten Abgabe. Aus den in der Klammer angeführten Hinweisen vermag zwar ein…
…ist, dass der Verdacht besteht, dass der Beschwerdeführer den objektiven Tatbestand des § 33 Abs. 1 FinStrG verwirklicht hat. In der Beschwerdeschrift wird unter Punkt 2) vorgebracht, dem Beschwerdeführer werde im angefochtenen Bescheid das vorsätzliche Bewirken einer Abgabenverkürzung nicht zur Last gelegt. Das ist nicht zutreffend…
…Festgehalten wird lediglich, dass der Bf. vorsätzlich unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht, nämlich durch die Nichtabgabe von Steuererklärungen für die Jahre 2002-2004 zu bewirken versucht hat, dass bescheidmäßig festzusetzende Abgaben in noch zu ermittelnder folgender Höhe zu niedrig festgesetzt wurden und hiermit…
…in Kauf genommen hat. Ebenso erscheint auch nach Ansicht der Rechtsmittelbehörde die Annahme des Vorliegens eines Verdachtes der vorsätzlichen Abgabenverkürzung bei der Berücksichtigung klassischer Privataufwendungen, wie die Kosten einer Geburtstagsfeier, als Werbungskosten gerechtfertigt. Wenn hinsichtlich der beanstandeten Betriebsprüfungsfeststellungen weiters ausgeführt wird, der Bf. habe nicht …
…wäre möglicherweise der Vorwurf einer grob fahrlässigen Abgabenverkürzung nach § 34 Abs. 3 FinStrG zu machen gewesen. Wie auch immer, mit Erkenntnis eines Spruchsenates vom 19. August 2004 ist - wie ausgeführt - in verfahrensunüblicher Weise das Finanzstrafverfahren gegen die Beschuldigte wegen des Verdachtes einer schuldhaften Verkürzung von…
…ein Finanzstrafverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, dass dieser im Amtsbereich des Finanzamtes Hollabrunn vorsätzlich unter Verletzung der abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung an Umsatzsteuer 1996 in Höhe von € 170,48, Umsatzsteuer 1997 in Höhe von € 12.057,52, Umsatzsteuer 1998…
…von der Einleitung des Verfahrens abzusehen. Bei dem parallelen Verfahren zur Umsatzsteuer sei von einem Strafverfahren abgesehen worden. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG macht sich einer Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung…
…tragfähige Grundlage für die Annahme eines Tatverdachtes der vorsätzlichen Abgabenverkürzung dar und rechtfertigen die Einleitung eines finanzstrafbehördlichen Untersuchungsverfahrens. Klarstellend ist anzumerken, dass es im vorliegenden Beschwerdeverfahren einzig darum geht, ob im Zeitpunkt der gegenständlichen Entscheidung ein begründeter Verdacht für das Vorliegen des angelasteten Finanzvergehens gegeben…
…dem vorliegenden Kredit um einen Kontokorrentkredit gehandelt habe. Bei Verbreiterung der Entscheidungsgrundlagen über die Formulierungen im Betriebsprüfungsbericht war daher auch in diesem Punkt davon auszugehen, dass kein Verdacht einer vorsätzlichen Abgabenverkürzung vorliegt. Zu Tz 25 ist das Vorbringen, dass die anerkannten Ausgaben nur den Honorarteil…
…des Verdachts der vorsätzlichen Abgabenverkürzung ermittelt. Diese Voraussetzung sei bei der Bf hingegen nicht erfüllt. Die Bf scheine nicht einmal im Katalog der Angeklagten (richtig: Beschuldigten) des Zwischenberichtes des Zollamtes vom 12. März 2012 auf. Damit sei dieses Kriterium hinsichtlich der Bf weder bei der…
…bei ihm erfüllt ist. Gegen ihn werde wegen des Verdachts der vorsätzlichen Abgabenverkürzung ermittelt. Diese Voraussetzung sei bei der B-GmbH hingegen nicht erfüllt. Die B-GmbH scheine nicht einmal im Katalog der Angeklagten (richtig: Beschuldigten) des Zwischenberichtes des Zollamtes vom 12. März 2012 auf…