…Bf. habe den Eintritt der Abgabenhinterziehungen nicht bloß für möglich, sondern für gewiss gehalten. Es kann ihr nämlich nicht verborgen geblieben sein, dass die geltend gemachten Gutschriften im Durchschnitt um mindestens € 1.000,00 je Voranmeldungszeitrau zu hoch gewesen sind. Damit ist der Verdacht…
…ist der Verdacht der Begehung einer Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG sowohl in objektiver als auch in subjektiver Hinsicht gegeben. Werden Umsätze aus einem bestimmten Unternehmensbereich (hier: Saisongeschäft in einem Fremdenverkehrsort) nicht entsprechend erfasst, so liegen Tatsachen vor, die nach der allgemeinen…
…bemerkt der Unabhängige Finanzsenat, dass seiner Ansicht nach aber auch beim Bf. der begründete Verdacht der (vorsätzlichen) Abgabenhinterziehung gegeben ist. Es erscheint dem Senat jeder allgemeinen Lebenserfahrung widersprechend, dass ein Unternehmer, welcher eben solche Fahrzeuge vertreibt und über das Bestehen der teilweisen Novapflicht bei diesen…
…12 f, in welchem bereits der Verdacht der vom Beschuldigten begangenen Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG geäußert wurde - noch weit vor Ablauf der gesetzlichen Erklärungspflicht (30. Juni 2012 bei elektronischer Meldung) für die Jahresumsatzsteuererklärung 2011 erfolgt, sodass eine allenfalls versuchte Abgabenhinterziehung nach §…
…Umsatzsteuer 2007 in Höhe von € 2.712,61 und Einkommensteuer 2007 in Höhe von € 6.497,18. Weiters wird das gegen den Bw. wegen des Verdachtes der Abgabenhinterziehung an Umsatzsteuervorauszahlungen 1-12/2008 in Höhe von € 2.035,37 gemäß § 33 Abs…
…Von einer versuchten Abgabenhinterziehung nach §§ 13, 33 Abs.1 FinStrG hingegen ist zu sprechen, wenn ein abgabepflichtiger Unternehmer bzw. der Wahrnehmende der steuerlichen Interessen eines solchen vorsätzlich solcherart unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht eine Verkürzung an Umsatzsteuer für das Veranlagungsjahr zu bewirken versucht…
…Trotzdem handelte sie entgegen dieser gesetzlichen Pflichten und erwirkte durch ihr Handeln einen zinsenlosen Geldvorteil zu Lasten des Staates. Aus der Höhe der nicht entrichteten Vorauszahlungsbeträge ergibt sich für den Referenten schlüssig der Verdacht, die Bf. habe den Eintritt der Abgabenhinterziehungen nicht bloß für möglich…
…Bilanzen einreichte, sodass von der Abgabenbehörde darauf beruhende unrichtige Abgabenbescheide erlassen werden sollten und sie dadurch für die Kalenderjahre 1999 bis 2002 eine Abgabenverkürzung an Umsatz- und Einkommensteuer in noch festzustellender Höhe zu bewirken versucht und hiemit das Finanzvergehen zu I. der Abgabenhinterziehungen nach § 33…
…versuchten Abgabenhinterziehungen nach §§ 33 Abs 1, 13 Abs.1, 11 FinStrG begangen hat. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 10. Oktober 2006 hat das Finanzamt Feldkirch als Finanzstrafbehörde erster Instanz gegen den Beschwerdeführer (Bf.) zur SN 098/2006/00335-001 ein finanzstrafbehördliches Untersuchungsverfahren eingeleitet, weil der Verdacht…
…hiermit Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs.1 FinStrG begangen habe. Dieser Verdacht wurde von der Finanzstrafbehörde erster Instanz wie folgt begründet: "Beim Beschuldigten fand eine abgabenrechtliche Außenprüfung nach § 147 Abs 1 BAO statt. Dabei stellte die Prüferin fest, dass der Hauptkunde - der Beschuldigte fertigt…
…Dr. Peter Binder sowie die Laienbeisitzer Dr. Ernst Grafenhofer und Ing. Josef Peterseil als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen K, vertreten durch Dr. Heinz Buchmayr, Dr. Johannes Buchmayr, Rechtsanwälte in 4020 Linz, Altstadt 15, wegen gewerbsmäßiger Abgabenhinterziehung gemäß §§ 33 Abs.1, 38…
…Von einer versuchten Abgabenhinterziehung nach §§ 13, 33 Abs.1 FinStrG hingegen ist zu sprechen, wenn ein abgabepflichtiger Unternehmer bzw. der Wahrnehmende der steuerlichen Interessen eines Unternehmens vorsätzlich solcherart unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht eine Verkürzung an Umsatzsteuer für das Veranlagungsjahr zu bewirken versucht…
…weil der Verdacht besteht, er habe unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) 1994 entsprechenden Voranmeldung für den Voranmeldungszeitraum Juli 2008 die Verkürzung einer Umsatzsteuervorauszahlung in Höhe von € 24.000,00 bewirkt und hiedurch das Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach…
…Frage kommt. Der Verdacht muss sich hiebei sowohl auf die objektiven als auch auf den subjektiven Tatbestand erstrecken (VwGH 26.3.2006, 2006/14/0097; 9.7.2008, 2008/13/0050). Gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG macht sich der Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich…
…Peter Binder sowie die Laienbeisitzer Dr. Karl Penninger und Christian Nemeth als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen N, vertreten durch Dr. Heinz Buchmayr, Dr. Johannes Buchmayr, Rechtsanwälte in 4020 Linz, Altstadt 15, wegen Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs.1 und 2 lit.a…
…sodass in objektiver Hinsicht der Tatbestand der Abgabenhinterziehungen hinsichtlich der nicht entrichteten Umsatzsteuerzahllasten in Höhe von € 1.406,49 erfüllt erscheint. Der Verdacht, der Beschwerdeführer könne das Finanzvergehen der Verkürzung von Umsatzsteuervorauszahlungen bewirkt haben ist somit in objektiver Hinsicht begründet. Dem Beschwerdeführer ist gleich…
…vom Verdacht eines Finanzvergehens Kenntnis erlangt. Die Prüfung ist nach den für die Feststellung des maßgebenden Sachverhaltes im Untersuchungsverfahren geltenden Bestimmungen vorzunehmen. Ergibt die Prüfung, dass die Durchführung des Strafverfahrens nicht in die Zuständigkeit des Gerichtes fällt, so hat die Finanzstrafbehörde I. Instanz, nach der…
…vom Verdacht eines Finanzvergehens Kenntnis erlangt. Die Prüfung ist nach den für die Feststellung des maßgebenden Sachverhaltes im Untersuchungsverfahren geltenden Bestimmungen vorzunehmen. Ergibt die Prüfung, dass die Durchführung des Strafverfahrens nicht in die Zuständigkeit des Gerichtes fällt, so hat die Finanzstrafbehörde I. Instanz, nach der…
…Referenten schlüssig der Verdacht, die Bf. habe den Eintritt der Abgabenhinterziehungen nicht bloß für möglich, sondern für gewiss gehalten. Damit ist der Verdacht, die Beschwerdeführerin habe den Eintritt der Abgabenverkürzung für gewiss gehalten begründet. Die Beschwerdeführerin wurde seit Jänner 2009 wiederholt von der Hausbank kontaktiert…
…der Finanzstrafsache gegen D.I., W., Gastwirtin, vertreten durch A.W., Wirtschaftstreuhänder, S., über die Beschwerde der Beschuldigten vom 13. August 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes T. vom 11. Juli 2007, SN 061/2007/00155, betreffend Einleitung des Finanzstrafverfahrens wegen des Verdachtes der Abgabenhinterziehungen…