…er die Verantwortung. Insbesondere Aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden zutreffend erst beim Jahresabschluss gebildet, sodass auch in diesem Punkt als Verursacher der Abgabenverkürzung im Einklang mit dem Beschwerdevorbringen tatsächlich der Vertreter anzusehen ist. Der Bf kann aber grundsätzlich darauf vertrauen, dass sein von ihm beauftragter Steuerberater die…
…am 1. Juni 2001 auf das Geschäftskonto des E, welcher der Steuerberaterin auch Kauf- und Mietvertrag übermittelt hatte. Die Einkommensteuererklärung sei nicht vom Beschuldigten, sondern nur von der Steuerberaterin unterfertigt worden. Die Verantwortung der Steuerberaterin, dass sie die (relevanten) Unterlagen nicht selbst gesehen habe, sondern…
…Fehlverhalten nicht nur mit finanzstraf-, sondern auch mit standesrechtlichen Konsequenzen bedroht wäre. Auf welche Weise und aus welchem Grund der Steuerberater des Bw. seine Verantwortung missachtet hätte und ihm daher an den vorliegenden Abgabenverkürzungen ein Verschulden anzulasten wäre, brachte der Bw. nicht ansatzweise vor. In…
…weil 1999 bzw. 2000 für den Beschuldigten noch keine Veranlassung bestanden habe daran zu zweifeln, dass sein Steuerberater seiner Verantwortung hinreichend nachkommen werde. Bezüglich der Jahre 2001 und 2001 sei festzuhalten, dass rechtzeitig erstattete Selbstanzeigen vorliegen würden und die Entrichtung der verkürzten Abgaben zeitgerecht erfolgt…
…gegen den ehemaligen Steuerberater, bzw. diene dazu, diesen einer disziplinarrechtichen Verantwortung zuzuführen, stellen Gründe dar, für den § 79 FinStrG die Gewährung der Akteneinsicht nicht vorsieht (siehe dazu auch VwGH Erk. vom 21. Jänner 1980, Zln. 1879/77, 417/78). Die Verfolgung des Steuerberaters in zivilrechtlicher…
…Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Wien 2, HR Mag. Gerhard Groschedl, in der Finanzstrafsache gegen Herrn I.W., Wien, vertreten durch Auditax Wirtschaftstreuhandges.m.b.H Steuerberatungsgesellschaft, 2340 Mödling, Guntramsdorferstraße 103, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit…
…Sein Aufgabengebiet habe ausschließlich Verkauf und Schulung von Außendienstmitarbeitern umfasst. Er habe keinerlei Einsicht in die Unterlagen gehabt. Erst beim Wechsel des Steuerberaters sei ihm bewusst geworden, worauf er sich eingelassen hatte, sodass er beschlossen habe, sich vom Bf zu trennen. Zum Beweis hat JA…
…der Bw. die gewerberechtliche Geschäftsführung übernehme, die technische Ausführung der Arbeiten des Unternehmens überwache und diesbezüglich die Verantwortung trage. Die handelsrechtliche Geschäftsführung sei ausschließlich bei Z.L. gelegen. Über Anraten des vertragserrichtenden Notars habe der Bw. sich auch als handelsrechtlicher Gesellschafter eintragen lassen, um bessere…
…auch dem Organisationsablauf, wonach die extern berechneten Lohnabgaben jeweils als Überweisungsgrundlage dem Beschuldigten übermittelt und zur Kenntnis gebracht worden sind. Auch dies ergibt sich aus seiner persönlichen Verantwortung und findet Bestätigung in der Sachverhaltsdarstellung seines Steuerberaters, sowie in den Überweisungs- und Buchungsbelegen, die darüber Aufschluss…
…Klienten betreffenden Abgaben nach § 34 Abs.1 FinStrG zu verantworten, wobei wiederum der Umstand einer Anweisung durch seinen Klienten keine Aufhebung der Strafbarkeit herbeiführt. Ebenso selbst verständlich hat der Steuerberater bei Erbringung seiner Leistungen die ihm zur Verfügung stehende Fachkunde bzw. das ihm zur Verfügung…
…Ergänzungen des Berufungssenates in eckiger Klammer]: Der am 27. Juni 1944 in Klagenfurt geborene Beschuldigte W ist finanzstrafrechtlich unbescholten und ist [war] Prokurist der Steuerberatungsgesellschaft T GmbH [welche zwischenzeitig ihre Tätigkeit eingestellt hat und liquidiert wurde]. Er hat [zum Zeitpunkt des erstinstanzlichen Erkenntnis] monatlich rund…
…machen. Dafür sei der Beschuldigte als Steuerberater überhaupt nicht verantwortlich. Das Einstellen eines Aufwandes einerseits bei Herrn L und der Ausweis als Erlös bei der Firma L-KG und der privaten Verrechnung über das Verrechnungskonto im Jahr 1990 und 1992 sei mit Sicherheit keine Steuerhinterziehung…
…dass die Bw. aufgrund der mit ZV getroffenen Ressortaufteilung mit steuerrechtlichen Belangen jedenfalls nicht befasst gewesen sei. Die Berufungsvorentscheidung unterlasse jede Begründung, wie sie die "abgabenrechtliche Pflichtverletzungen" durch ZV wahrnehmen hätte sollen. ZV habe eine befugte Steuerberaterin, nämlich Frau US, mit der Erledigung der steuerrechtlichen…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 2, OR Mag. Gerhard Groschedl, in der Finanzstrafsache gegen die Bf., vertreten durch Frau Helga Bahr, Steuerberaterin, wegen des Verdachts der Abgabenhinterziehung gemäß §§ 33 Abs. 1 und Abs. 2 lit. a…
…seiner Funktion sofort abzustellen und - wenn sich dies als erfolglos erweist - seine Funktion niederzulegen. Der vertretungsbefugte Geschäftsführer ist von seiner Verantwortung zur Entrichtung der Abgaben nicht deshalb befreit, weil die Geschäftsführung faktisch anderen Personen zusteht und der Geschäftsführer dadurch der Möglichkeit einer ausreichenden Kontrolle beraubt…
…Betriebsgegenstand: Herstellung und Vertrieb von cfahrzeugen, Geschäftsführer: j. Auch wenn der Bf. die gesamte Verantwortung für die Nichtmeldung bzw. Nichtabfuhr der gegenständlichen Normverbrauchsabgabe auf seinen damaligen Buchhalter d abzuwälzen versucht, so vermag dies den Unabhängigen Finanzsenat zumindest im jetzigen Verfahrensstadium nicht zu überzeugen und wird…
…der wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse des jeweiligen Mandanten generell ein hohes Maß an Verantwortung haben. Damit ist eine besondere Vertrauensstellung gegeben, die gleich denen von Ärzten, Rechtsanwälten, Notaren sowie Geistlichen ist. Steuerberater und Wirtschaftstreuhänder begleiten die Mandanten als unabhängige und kompetente Ratgeber bei allen steuerlichen…
…ein Versehen des Lohnverrechners zurückzuführen sei. Damit erweist sich die Verantwortung des Berufungswerbers in der Berufung des Rechtsvertreters vom 2.5.2006 als glaubwürdig. Die Beauftragung eines Wirtschaftstreuhänders mit der Wahrnehmung der Abgabenangelegenheiten vermag den Geschäftsführer zwar nicht zu exkulpieren, wenn er seinen zumutbaren Informations…
…zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Wien 2, HR Mag. Gerhard Groschedl, in der Finanzstrafsache gegen A.B., Wien, vertreten durch Treubilanz Steuerberatungs GmbH, 1010 Wien, Wollzeile 25, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde…
…den Bescheid des Finanzamtes Waldviertel vom 8. August 2008 betreffend Einkommensteuer 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) war im Jahr 2005 in einer Wirtschaftsprüfungskanzlei als Steuerberaterin tätig. Neben diesbezüglichen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit bezog…