…er die Verantwortung. Insbesondere Aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden zutreffend erst beim Jahresabschluss gebildet, sodass auch in diesem Punkt als Verursacher der Abgabenverkürzung im Einklang mit dem Beschwerdevorbringen tatsächlich der Vertreter anzusehen ist. Der Bf kann aber grundsätzlich darauf vertrauen, dass sein von ihm beauftragter Steuerberater die…
…änderte jedoch nichts am Umfang des Auftrags und der Bevollmächtigung, vor allem nicht an der Beratungspflicht von ***Bf1***, da er stets die Möglichkeit gehabt hätte, eine Einschränkung seiner Verantwortung als Steuerberater vorzuschlagen bzw. Auftrag und Vollmacht zu beenden bzw. aufzukündigen, was jedoch nicht geschah. ***Bf1…
…am 1. Juni 2001 auf das Geschäftskonto des E, welcher der Steuerberaterin auch Kauf- und Mietvertrag übermittelt hatte. Die Einkommensteuererklärung sei nicht vom Beschuldigten, sondern nur von der Steuerberaterin unterfertigt worden. Die Verantwortung der Steuerberaterin, dass sie die (relevanten) Unterlagen nicht selbst gesehen habe, sondern…
…deutlich verständlicher Form an die Mandantschaft, die selbst in Österreich keine lokale Administration für rechtliche und steuerliche Agenden unterhält, kommunizieren konnten. Anmerkung: Es ist Teil der ureigensten Verantwortung eines Steuerberaters, sich um die Wahrung der Compliance zu kümmern und zu helfen, dass die Fristen (und…
…Fehlverhalten nicht nur mit finanzstraf-, sondern auch mit standesrechtlichen Konsequenzen bedroht wäre. Auf welche Weise und aus welchem Grund der Steuerberater des Bw. seine Verantwortung missachtet hätte und ihm daher an den vorliegenden Abgabenverkürzungen ein Verschulden anzulasten wäre, brachte der Bw. nicht ansatzweise vor. In…
…weil 1999 bzw. 2000 für den Beschuldigten noch keine Veranlassung bestanden habe daran zu zweifeln, dass sein Steuerberater seiner Verantwortung hinreichend nachkommen werde. Bezüglich der Jahre 2001 und 2001 sei festzuhalten, dass rechtzeitig erstattete Selbstanzeigen vorliegen würden und die Entrichtung der verkürzten Abgaben zeitgerecht erfolgt…
…wodurch auch die subjektive Tatseite des § 49 Abs 1 lit a FinStrG erfüllt ist. Eine Abwälzung der Verantwortung auf den Steuerberater scheitert zudem allein schon deshalb, da dieser mit der Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen nicht beauftragt war und der Tatbestand des § 49 Abs 1 lit a…
…gegen den ehemaligen Steuerberater, bzw. diene dazu, diesen einer disziplinarrechtichen Verantwortung zuzuführen, stellen Gründe dar, für den § 79 FinStrG die Gewährung der Akteneinsicht nicht vorsieht (siehe dazu auch VwGH Erk. vom 21. Jänner 1980, Zln. 1879/77, 417/78). Die Verfolgung des Steuerberaters in zivilrechtlicher…
…Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Wien 2, HR Mag. Gerhard Groschedl, in der Finanzstrafsache gegen Herrn I.W., Wien, vertreten durch Auditax Wirtschaftstreuhandges.m.b.H Steuerberatungsgesellschaft, 2340 Mödling, Guntramsdorferstraße 103, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit…
…der vorsätzlich nicht entrichteten oder abgeführten Selbstbemessungsabgaben kann sich der Beschuldigte nicht erfolgreich verantworten (vgl. VwGH 5.4.2011, 2011/16/0080). Auf ein Vertrauen des Steuerpflichtigen in die Rechtzeitigkeit der von seiner Steuerberaterin erstatteten Meldungen an das Finanzamt kommt es nicht an (VwGH 22…
…Sein Aufgabengebiet habe ausschließlich Verkauf und Schulung von Außendienstmitarbeitern umfasst. Er habe keinerlei Einsicht in die Unterlagen gehabt. Erst beim Wechsel des Steuerberaters sei ihm bewusst geworden, worauf er sich eingelassen hatte, sodass er beschlossen habe, sich vom Bf zu trennen. Zum Beweis hat JA…
…der Bw. die gewerberechtliche Geschäftsführung übernehme, die technische Ausführung der Arbeiten des Unternehmens überwache und diesbezüglich die Verantwortung trage. Die handelsrechtliche Geschäftsführung sei ausschließlich bei Z.L. gelegen. Über Anraten des vertragserrichtenden Notars habe der Bw. sich auch als handelsrechtlicher Gesellschafter eintragen lassen, um bessere…
…auch dem Organisationsablauf, wonach die extern berechneten Lohnabgaben jeweils als Überweisungsgrundlage dem Beschuldigten übermittelt und zur Kenntnis gebracht worden sind. Auch dies ergibt sich aus seiner persönlichen Verantwortung und findet Bestätigung in der Sachverhaltsdarstellung seines Steuerberaters, sowie in den Überweisungs- und Buchungsbelegen, die darüber Aufschluss…
…des Geschehens, die Persönlichkeit des Täters, seine Erfahrung und Fachkenntnis sowie auf die Plausibilität seiner Verantwortung Bedacht zu nehmen. Gerade hier fällt maßgeblich ins Gewicht, dass der Beschuldigte nicht steuerlicher Laie, sondern langjährig berufserfahrener Steuerberater ist. Von einem solchen Berufsangehörigen ist zu erwarten, dass ihm…
…versuchte Hinterziehungen nach §§ 13, 33 Abs. 1 FinStrG zu verantworten hat (siehe unten bzw. Finanzstrafakt Bl. 33). Das Finanzamt Salzburg-Land hat aber die Hoffnung des Beschuldigten nicht erfüllt und stattdessen im Schätzungswege gemäß § 184 Bundesabgabenordnung (BAO) mit Bescheiden vom 22. Juni 2011 betreffend das…
…der Bf vor wie bisher und ergänzt, die Berechnung der KommSt sei nach bestem Wissen und Gewissen von der von ihm beauftragten Steuerberatungskanzlei durchgeführt worden, die Zahlung der Vorschreibungen sei in seiner Verantwortung gelegen und immer durchgeführt worden. Die nunmehrigen Nachforderungen aus der Prüfung stammten…
…Klienten betreffenden Abgaben nach § 34 Abs.1 FinStrG zu verantworten, wobei wiederum der Umstand einer Anweisung durch seinen Klienten keine Aufhebung der Strafbarkeit herbeiführt. Ebenso selbst verständlich hat der Steuerberater bei Erbringung seiner Leistungen die ihm zur Verfügung stehende Fachkunde bzw. das ihm zur Verfügung…
…Ergänzungen des Berufungssenates in eckiger Klammer]: Der am 27. Juni 1944 in Klagenfurt geborene Beschuldigte W ist finanzstrafrechtlich unbescholten und ist [war] Prokurist der Steuerberatungsgesellschaft T GmbH [welche zwischenzeitig ihre Tätigkeit eingestellt hat und liquidiert wurde]. Er hat [zum Zeitpunkt des erstinstanzlichen Erkenntnis] monatlich rund…
…machen. Dafür sei der Beschuldigte als Steuerberater überhaupt nicht verantwortlich. Das Einstellen eines Aufwandes einerseits bei Herrn L und der Ausweis als Erlös bei der Firma L-KG und der privaten Verrechnung über das Verrechnungskonto im Jahr 1990 und 1992 sei mit Sicherheit keine Steuerhinterziehung…
…dass die Bw. aufgrund der mit ZV getroffenen Ressortaufteilung mit steuerrechtlichen Belangen jedenfalls nicht befasst gewesen sei. Die Berufungsvorentscheidung unterlasse jede Begründung, wie sie die "abgabenrechtliche Pflichtverletzungen" durch ZV wahrnehmen hätte sollen. ZV habe eine befugte Steuerberaterin, nämlich Frau US, mit der Erledigung der steuerrechtlichen…