…des § 25 EStG dar. Diese Vorteile unterlägen nicht dem Steuerabzug, sondern seien im Veranlagungsweg zu erfassen. Im Falle von Rückzahlungen der ungerechtfertigt erlangten Beträge komme die Geltendmachung als Werbungskosten im Sinne des § 16 EStG in Betracht. Zum Einwand, dass mit der Vereinbarung vom 15. Mai…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Berufungswerberin, vertreten durch die Steuerberaterin, vom 25. Juli 2011 gegen die Bescheide des Finanzamtes, vertreten durch Finanzanwältin, vom 27. Juni 2011 betreffend Umsatzsteuerfestsetzungen für den Zeitraum Juli 2010 bis April 2011 entschieden: Die angefochtenen Bescheide werden…
…die sich der Arbeitnehmer gegen den Willen des Arbeitgebers verschafft, unterliegen aber nicht dem Steuerabzug, sondern sind im Veranlagungsweg zu erfassen (vgl. VwGH 26.11.2002, 99/15/0154). Im Falle der Rückzahlung der ungerechtfertigt erlangten Beträge kommt die Geltendmachung als Werbungskosten iSd § 16 Abs…
…verrechnet haben und seine der WGKK vorgelegten Aufzeichnungen zutreffend sein (ist nicht Gegenstand dieses Ermittlungsverfahrens), wäre dieser Vorteil aus dem Dienstverhältnis im Veranlagungswege bei DN-A der Einkommensteuer zu unterziehen, da derartige Beträge offensichtlich nicht vom vereinbarten Arbeitslohn umfasst waren. Für Haftungen des Dienstgebers für…
…Begründung wird ausgeführt, dass ein Vielfaches der Körperschaftsteuer 10-12/2002 aus der Veranlagung 2001 und Vorjahre zu erwarten sei und auch die Mindestkörperschaftsteuer 2002 im Veranlagungsweg gutzuschreiben sein werde. Da Rechtsmittel gegen laufende Körperschaftsteuervorauszahlungen in diesem Stadium nicht eingebracht werden könnten, sei es leider…
…Arbeitnehmerveranlagung für 2004 den Alleinverdienerabsetzbetrag. Mit Bescheid vom 29. Juni 2005 wurde die Einkommensteuer für das Jahr 2004 im Veranlagungswege mit € -380,23 (Guthaben) festgesetzt und der beantragte Alleinverdienerabsetzbetrag mit der Begründung nicht zuerkannt, die steuerpflichtigen Einkünfte der Ehegattin des Bw hätten im Jahr…
…Arbeit (§25 leg.cit), bei denen kein Lohnsteuerabzug erfolgt, da der Arbeitgeber nicht über eine Betriebsstätte gemäß § 81 EStG verfügt, ist die Einkommensteuer im Veranlagungsweg zu erheben. Die Einkommensteuer ist diesfalls (nur) nach § 33 Abs. 1 EStG 1988 (Tarifsteuer) zu berechnen, weshalb der in § 33…
…Vorteile, die sich der Bw. als Dienstnehmer unter Ausnützung seiner dienstlichen Stellung gegen den Willen des Arbeitgebers verschafft habe, seien im Veranlagungswege als nsA-Einkünfte zu erfassen, da sie nicht dem Lohnsteuerabzug unterzogen worden seien. Die zu Unrecht behobenen Beträge seien dem Bw. zugeflossen, da…
…diesem Zusammenhang angefallene ausländische Steuer nicht mehr berücksichtigt werden (keine Anrechnung ohne tarifmäßig zu besteuernde Einkünfte!). Die Rückerstattung allfälliger ausländischer Steuerbeträge (nunmehr im Veranlagungsweg ausgeschlossen) wäre gegebenenfalls beim hierfür zuständigen Finanzamt Eisenstadt [gemeint: Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart] von Ihnen zu beantragen. [...]" Daraufhin brachte der Bw…
…wurde erwogen: Gemäß § 63 Abs 1 EStG 1988 hat das Finanzamt für die Berücksichtigung bestimmter Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlicher Belastungen beim Steuerabzug vom Arbeitslohn gemeinsam mit einem Veranlagungsbescheid einen Freibetragsbescheid und eine Mitteilung zur Vorlage beim Arbeitgeber zu erlassen. Der Freibetragsbescheid und eine Mitteilung sind…
…Aufgrund dieser Abgabenerklärungen erließ das Wohnsitzfinanzamt Einkommensteuerbescheide für den Berufungswerber für die Jahre 2001 bis 2003, mit denen die erklärten ausländischen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit jeweils im Veranlagungsweg der österreichischen Einkommensteuer unterworfen, und in denen jeweils auch Grenzgängerabsetzbeträge berücksichtigt wurden. In der elektronisch eingereichten Einkommensteuererklärung…
…oben) in gemäß § 200 Abs 2 BAO endgültig erklärten Einkommensteuerbescheiden nur insoweit Berücksichtigung fand, als nunmehr die im Veranlagungsweg zu erfassenden Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bei der I_AG und die darauf entfallende, anrechenbare Lohnsteuer angesetzt wurden. In diesen Bescheiden blieben die veranlagungspflichtigen Diensteinkünfte und…
…den Gästen erhielten, sondern vom Arbeitgeber ausbezahlt wurden, dem Lohnsteuerabzug zu unterziehen waren, während Trinkgelder, von denen der Dienstgeber dem Grund und/oder der Höhe nach keine Kenntnis hatte, nicht dem Lohnsteuerabzug, wohl aber der Einkommensteuerpflicht im Veranlagungsweg unterlagen (vgl. Doralt, EStG 1988, § 41 Tz…
…I Nr. 102/1997 nicht aufgehoben worden sei. Sie komme daher weiter zur Anwendung und könnten die Vorsteuern daher nur im Veranlagungsweg beantragt werden. Die Bw. brachte in der Folge beim unabhängiger Finanzsenat den Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz…
…Vorteile, die sich der Arbeitnehmer gegen den Willen des Arbeitgebers verschaffe, unterliegen aber nicht dem Steuerabzug, sondern seien im Veranlagungsweg zu erfassen (VwGH 25.2.1997, 95/14/0112). Wenn ein Dienstnehmer eine ihm durch das Dienstverhältnis gebotene Gelegenheit nutze, um sich zu bereichern und…
…Ein Verstoß gegen das Verbot der Privatnutzung würde dennoch keinen vom Arbeitgeber gewährten lohnsteuer- und db-pflichtigen Vorteil bedeuten, sondern wäre vielmehr bei den Dienstnehmern im Veranlagungswege als Vorteil aus dem Dienstverhältnis zu erfassen. Überdies sei den Familien der Dienstnehmer ein Privatfahrzeug zur Verfügung gestanden…
…K. auf. Weiters wurde der Bw. die Rechtslage in Österreich näher erläutert und auf die Möglichkeit einer Nachversteuerung des Umsatzes in Österreich (samt Vorsteuerabzug im Veranlagungsweg) hingewiesen. Auf diesen mit Rückschein zugestellten Vorhalt reagierte die Bw. bis dato nicht. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß …
…2 EStG zu bewerten und zu versteuern sei. Von einem im Veranlagungsweg zu erfassenden Arbeitslohn von dritter Seite sei in diesem Zusammenhang nur dann auszugehen, wenn zwischen dem Arbeitnehmer und der ausländischen Muttergesellschaft ein direkter Leistungsaustausch stattfinde und darüber hinaus dem österreichischen Arbeitgeber Höhe und…
…die keinem Lohnsteuerabzug unterliegen, behandelt und im Veranlagungswege erfasst. Aus diesen Feststellungen resultierte eine Einkommensteuernachzahlung für das Jahr 1998 in Höhe von 351.730,00 S und für das Jahr 1999 in Höhe von 609.893,00 S, insgesamt in Höhe von 961.623,00…
…davon auszugehen, dass die Finanz sämtliche auf die Bruttogehälter entfallenden Beträge seitens des haftungspflichtigen Dienstgebers erhalten hätte. Durch die nochmalige Versteuerung im Veranlagungswege wäre die Finanz nunmehr in den Genuss des doppelten Lohnsteuerzuflusses für ein und denselben Gehaltsbestandteil zum Nachteil des Bw. gekommen. Durch die…