…sei von den anderen Einkünften nach § 41 Abs. 2 EStG 1988 ein Veranlagungsfreibetrag bis zu 730 Euro abzuziehen. Der Freibetrag vermindere sich allerdings um jenen Betrag, um den die anderen Einkünfte 730 Euro übersteigen würden. Laut der Berechnung des Unabhängigen Finanzsenates stehe im Veranlagungsjahr 2006…
…Mit dem Einkommensteuerbescheid wäre jedoch der Veranlagungsfreibetrag von € 405,85 auf € 49,62 gekürzt worden und damit eine Anteilsbesteuerung von 50% und zusätzlicher Progressionsvorbehalt entstanden. Auf Grund eines Vorhalteverfahrens der Behörde wurden Prospektunterlagen bezüglich des Rendite-Fonds vorgelegt und wie folgt ergänzend ausgeführt…
…3 EStG 1988 ist, sofern im Einkommen lohnsteuerpflichtige Einkünfte enthalten sind, von den anderen Einkünften ein Veranlagungsfreibetrag bis zu € 730,- (S 10.000,-) abzuziehen. Der Freibetrag vermindert sich um jenen Betrag, um den die anderen Einkünfte € 730 (S 10.000,-) übersteigen. Die Grenzbeträge…
…Betrag zu erstatten. § 41 Abs. 3 EStG 1988 lautet: Sind im Einkommen lohnsteuerpflichtige Einkünfte enthalten, ist von anderen Einkünften ein Veranlagungsfreibetrag bis zu "730 Euro" abzuziehen. Der Freibetrag vermindert sich um jenen Betrag, um den die anderen Einkünfte "730 Euro" übersteigen. § 46 EStG 1988 lautet…
…Abs. 3 EStG 1988 (Veranlagungsfreibetrag) von besonderer Bedeutung. Nach § 46 Abs. 1 Z. 2 EStG 1988 gilt der Grundsatz, dass Kapitalertragsteuer nur insoweit anzurechnen ist, als die entsprechenden Einkünfte in die Veranlagung miteinbezogen werden, was grundsätzlich insoweit nicht der Fall ist, als der Veranlagungsfreibetrag gemäß …
…1988 wurden offenbar von der Bwin. zusätzlich noch Einnahmen aus einer unterrichtenden Tätigkeit erzielt (B- Center) in der Höhe von € 743,32 (Entgelt) erzielt. Unter Berücksichtigung eines Veranlagungsfreibetrages würden sich daher geringfügige andere Einkünfte von € 26,64 ergeben. Dieser geringfügige Betrag wurde bislang…
…§ 188 BAO vom 21.04.2008 über die Gewinnfeststellungen bei den oben angeführten Beteiligungen) laut den Feststellungsbescheiden des Finanzamtes Wien 3/11 Schwechat Gerasdorf, hätte - bedingt durch den Veranlagungsfreibetrag - zu keiner Änderung im Bescheidspruch geführt. Der Dw. sei vom Finanzamt (telefonisch) über diesen Umstand informiert…
…Einkünfte" im Sinne der Bestimmung des § 41 Abs. 3 EStG 1988. Weil sie weiters mit jährlich 1.736 € den Freibetrag von 730 € übersteigen, kann bei der Einkommensermittlung auch kein Veranlagungsfreibetrag berücksichtigt werden, sodass insgesamt spruchgemäß zu entscheiden war. Innsbruck, am 8. November 2007
…den Einkommensteuerrichtlinien (EStR) 2000, Rz 3860i - den Betrag der Eigenkapitalminderung gewinnerhöhend als Teil der Einkünfte 2005 an (es betrachtete den Nachversteuerungsbetrag als einen Bestandteil des für die Ermittlung des Hälftesteuersatzes maßgeblichen Einkommens), was entsprechende Auswirkungen auf den Veranlagungsfreibetrag gemäß § 41 Abs. 3 EStG 1988 hatte…
…für Ertragsausfälle, Wirtschaftserschwernisse und Bodenwertminderung) ergab im Jahr 1999 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft in Höhe von S 7.333 und im Jahr 2000 in Höhe von S 10.115. Da durch die Erhöhung der Einkünfte um das Nutzungsentgelt der Veranlagungsfreibetrag des § 41 Abs. 3…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der NN, geb. GebDat, Adresse, vom 26. März 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 6/7/15, vom 13. März 2009 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2008 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlage und die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der AAA, Adresse, vom 4. Februar 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Judenburg Liezen vom 25. Jänner 2011 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2010 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die Einkommensteuer für 2010 wird wie…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der W, vom 2. März 2010 und vom 18. März 2010 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 26. Februar 2010 und vom 12. März 2010 betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2006, 2008 und 2009 entschieden…
…rügt auch, dass das Finanzamt bei der Veranlagung mit dem bekämpften Bescheid für das Jahr 2006 und in der Berufungsvorentscheidung in Abweichung vom Erstbescheid vom 4. Juni 2007 den Veranlagungsfreibetrag nach § 41 Abs. 3 EStG 1988 nicht mehr berücksichtigt hat. In dem mit der Überschrift…
…Die in der Folge ergangene Berufungsvorentscheidung vom 24. Mai 2012 wurde wie folgt begründet: "Sind im Einkommen lohnsteuerpflichtige Einkünfte enthalten (in Ihrem Fall eine inländische Pension) ist von den anderen Einkünften ein Veranlagungsfreibetrag bis zu Euro 730 abzuziehen. Dieser Freibetrag vermindert sich um jenen Betrag…
…geborene Berufungswerber (Bw.) bezog 2008 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (zwei Pensionsbezüge) und aus Vermietung und Verpachtung eines Geschäftslokals, zweier Eigentumswohnungen und eines Hausanteiles. | | € | nsA (ohne sonstige Bezüge) | 51.387,11 | V+V | 319,59 | Veranlagungsfreibetrag § 41 Abs…
…mit € Null fest; das Einkommen wird mit € 6.914,64 ausgewiesen. Der Bescheid weist Einkünfte aus Gewerbebetrieb von € 615,77 aus, die zur Gänze als Veranlagungsfreibetrag gemäß § 41 Abs. 3 EStG 1988 wiederum von der Bemessungsgrundlage abgezogen werden. Daneben sind im Einkommensteuerbescheid…
…Vermietung und Verpachtung, wobei die beiden zuletzt genannten Einkünfte unter dem Veranlagungsfreibetrag des § 41 Abs 3 EStG liegen. Im Rahmen der Lohnverrechnung wurde von der bezugauszahlenden Stelle an Stelle des (dem Bw zustehenden) Alleinverdienerabsetzbetrages ohne Kind iHv € 364,- der Alleinverdienerabsetzbetrag für 3 Kinder iHv…
…2007 wird teilweise Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe betragen: | Einkünfte aus Gewerbebetrieb | -10.466,24 € | Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit | 40.722,76 € | Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung | 11.210,56 € | Veranlagungsfreibetrag (…
…Abgabe betragen: | Die Einkommensteuer 2006 wird festgesetzt mit: Bisher war vorgeschrieben Das Einkommen im Jahr 2006 beträgt: | 727,98 € - 312,56 € 20.338,48 € | Berechnung der Einkommensteuer: | Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit: Pensionsversicherungsanstalt Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Veranlagungsfreibetrag (…