…stattgefundenen Vorgang in Bezug auf die Veräußerung der Mühle und des Wasserrechtes um eine Teilbetriebsveräußerung handle, lägen - insoweit die Einnahmen aus dem Strombezugsrecht den kapitalisierten Wert der Rente (das 18-fache) übersteigen - nachträgliche betriebliche Einkünfte vor. Würde man indes von der Veräußerung einzelner Wirtschaftsgüter ausgehen…
…kann der in Erfüllung des Ausgleichsanspruches gemäß § 24 HVertrG 1993 zugekommene Betrag nicht als Erlös aus der Veräußerung eines Wirtschaftsgutes anlässlich einer Betriebsaufgabe angesehen werden; das Finanzamt hat daher diesen Betrag zu Recht als laufenden Gewinn versteuert. ad Vorbringen "Übergangsgewinn" Voraussetzung für die begünstigte Besteuerung…
…des Erwerbs und der Veräußerung und zwar aus der Sicht desjenigen zu beurteilen, bei dem der Vorgang als Spekulationstatbestand besteuert werden soll. Wirtschaftgüter im ertragsteuerlichen Sinn sind im wirtschaftlichen Verkehr und nach der Verkehrsauffassung selbständig bewertbare Güter jeder Art. Auf eine selbständige Verkehrsfähigkeit kommt es…
…Gebäudetatbestand" des § 30 Abs.1 Z.1 lit.a EStG zu subsumieren ist, oder unter § 30 Abs.1 Z.2 EStG (Veräußerung eines Wirtschaftsgutes vor dessen Erwerb). Die Voraussetzungen für die Besteuerung des Veräußerungsgewinns sind jedenfalls erfüllt. § 30 Abs.1 Z.2, 1.Fall EStG…
…des Kundenstockes sei im Jänner 1999 (Vergleichdatum) aufgelöst worden. Über die Berufung wurde erwogen: Der Gewinn aus der Veräußerung eines Wirtschaftsgutes des Betriebsvermögens ist vereinfacht ausgedrückt, der Unterschiedsbetrag zwischen dem Buchwert des aus dem Betriebsvermögen ausscheidenden Wirtschaftsgutes und dem höheren Wert des statt dessen Erzielten…
…der Geldzahlung) übersteigt. Da die Veräußerung eines Wirtschaftsgutes des Privatvermögens grundsätzlich nicht einkommensteuerbar ist, wenn der Kaufpreis in einem festen Betrag oder in Raten zu entrichten ist, darf von Verfassungs wegen (Art. 7 Abs. 1 B-VG) eine Besteuerung der als Rente vereinbarten Gegenleistung nur…
… 21 Anm. 78 festgehalten: "Zur Ermittlung des Gewinnes aus der jeweiligen Veräußerung werden die einzelnen Wirtschaftsgüter zunächst mit dem Verkehrswert bewertet. Sodann ist der Wertanteil der steuerpflichtigen Verkehrswerte am Gesamtschätzwert festzustellen und die so gewonnene Wertrelation auf den tatsächlichen Verkaufserlös zu übertragen (Verhältnismethode)." In Jilch…
…dann ein Spekulationsgeschäft im Sinne des § 30 EStG, wenn der Zeitraum zwischen der Anschaffung eines Wirtschaftsgutes und dessen Veräußerung eine bestimmte Zeitspanne nicht überschreitet. Ausgangspunkt eines Spekulationsgeschäfts ist das angeschaffte Wirtschaftsgut, das sind konkret die mit der Kapitalerhöhung vom 8. Juni 2000 angeschafften jungen Aktien…
…die Veräußerung des Betriebes "Technisches Büro" unter Zurückbehaltung und Vermietung des Gesamtgebäudes werde offenkundig, dass das Wirtschaftsgut in demselben Ausmaß, in dem es bis dahin dem Einzelunternehmen gedient habe (91,46%), diesem Betrieb des Bw. nun endgültig entzogen worden sei. Ob anlässlich dieses Vorganges eine…
…erworbenen Anteile ein einheitliches Wirtschaftsgut dar ( § 75 Abs. 2 GmbHG ). Ein Steuerpflichtiger kann daher nicht selbst bestimmen, welcher der zu verschiedenen Zeitpunkten erworbenen Anteile veräußert wird. Sofern ein dazu erworbener Anteil innerhalb der Spekulationsfrist veräußert wird, stellt dies die Veräußerung eines einheitlichen Geschäftsanteiles dar und…
…Nutzungseinlage erfüllt. Unstrittig ist auch, dass sich die Titelrechte an der Zeitschrift T seit dem Jahr 1997 im Privatvermögen des Gesellschafter-Geschäftsführers der Bw befunden haben. Eine Veräußerung eines im Privatvermögen gelegenen Rechtes ist dahingehend zu überprüfen, ob der Tatbestand des § 30 EStG (Spekulationseinkünfte) erfüllt…
…der Tatbestände der §§ 30 und 31 EStG. Daraus folgt, dass Veräußerungen von Wirtschaftsgütern des Privatvermögens bzw. einem Veräußerungsvorgang gleichzuhaltende Vermögensumschichtungen (veräußerungsähnliche Vorgänge) nach der Gesetzessystematik bzw. dem Willen des Gesetzgebers nicht unter den Begriff der Leistung fällt (vgl. Kanduth-Kristen in JAKOM, § 29 Tz 41…
… 24 HVertrG abdecken. Da es sich beim Ausgleichsanspruch nicht um das Entgelt für einen Kundenstock oder ein anderes Wirtschaftsgut handle, sei der dem Bw. zugekommene Betrag auch nicht als Erlös aus der Veräußerung eines Wirtschaftsgutes anlässlich der Betriebsaufgabe anzusehen. Der VwGH habe in seinem Erkenntnis…
…von Privatrenten aus: Da die Veräußerung eines Wirtschaftsgutes des Privatvermögens grundsätzlich nicht einkommensteuerbar ist, wenn der Kaufpreis in einem festen Betrag oder in Raten zu entrichten ist, darf von Verfassungs wegen (Art. 7 Abs. 1 B-VG) eine Besteuerung der als Rente vereinbarten Gegenleistung nur…
…aus, daß die Veräußerung beweglicher und unbeweglicher Wirtschaftsgüter keine Leistung im Sinne des § 29 (3) EStG ist. Es liegt auch kein Spekulationsgeschäft vor, da es sich bei dem Betrag den der Pflichtige erhalten hat um ein Entgelt für die Veräußerung eines Rechtes handelt und dieses…
…die betreffenden Wirtschaftsgüter an die gegenständliche GmbH, zu veräußern. Bereits mit Schreiben vom 5.8.2002 habe ich dem Betriebsprüfungsorgan eine Kurzstellungnahme übergeben und im Anhang das OGH-Judikat xx Ob S xxx/98v beigelegt. Um die Auswirkungen dieser Grundsatzentscheidung in der gesamten Tragweite verstehen…
…nicht aber bewertungsfähige Wirtschaftsgüter unter dem Grund und Boden (Bodenschätze, Sandvorkommen, Schottervorkommen) und auch nicht solche auf (über) dem Grund und Boden bleiben beim § 4 Abs. 1 Gewinnermittler außer Ansatz. Im Falle einer Grundstücksveräußerung ist ein Gewinn (Verlust) aus der Veräußerung der Vorkommen (unabhängig davon…
…Gegenleistung für eine aus wirtschaftlichen Gründen erbrachte Leistung (ein positives Tun) zu qualifizieren ist und der Bw. die Leistung - konkret die Weitergabe der Information - vorrangig um des Entgelts Willen erbracht hat. Nachdem es sich dabei nicht um die Veräußerung eines Wirtschaftsgutes oder um einen Ausgleich…
…Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Dabei sind alle Umstände, die den Preis beeinflussen, zu berücksichtigen. Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse sind nicht zu berücksichtigen. Das Gesetz geht bei der Ermittlung des gemeinen Wertes eines Wirtschaftsgutes nicht von tatsächlich erzielten…
…von der Steuerpflichtigen versteuert, der sie am Zusammenschlussstichtag zuzurechnen waren. Den dargestellten Bestimmungen des UmgrStG wurde daher durch die vorliegende Vorsorgemaßnahme entsprochen. Eine Verschiebung der stillen Reserven kann wie bereits ausgeführt erst bei Veräußerung des Wirtschaftsgutes eintreten. Die Rechtsansicht des Finanzamtes, wonach die atypisch stillen…